Kosmetik-Kennzeichnung, Duftstoffe

Kosmetik-Kennzeichnung: 81 Duftstoffe müssen ab sofort einzeln deklariert werden

Veröffentlicht am: 02.08.2026 um 16:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neue EU-Regeln verpflichten Kosmetikhersteller zur Einzeldeklaration von 81 allergenen Duftstoffen. Übergangsfrist für Altbestände bis 2028.

EU-Kosmetikverordnung: 81 Duftstoffe müssen ab sofort deklariert werden
Eine Lupe fokussiert auf die detaillierte Inhaltsstoffliste auf der Rückseite eines Kosmetikprodukts. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

In der Europäischen Union gelten seit Anfang August neue verbindliche Transparenzregeln für die Kennzeichnung von Inhaltsstoffen in Kosmetika. Diese erweiterte Deklarationspflicht betrifft insbesondere potenzielle Allergieauslöser in Parfums, Cremes und anderen Pflegeprodukten. Durch die Neuregelung soll die Identifikation von Stoffen, die gesundheitliche Reaktionen hervorrufen können, für Verbraucher erheblich erleichtert werden.

Massive Ausweitung der einzeln auszuweisenden Duftstoffe

Der Kern der neuen Vorschriften ist eine deutliche Erweiterung der Liste jener Substanzen, die namentlich auf der Verpackung aufgeführt werden müssen. Während bisher lediglich 24 beziehungsweise 26 spezifische Duftstoffe einer Einzeldeklarationspflicht unterlagen, müssen nun insgesamt 81 allergene Duftstoffe separat ausgewiesen werden. Diese Pflicht greift immer dann, wenn die Konzentration der Stoffe im Produkt einen festgelegten Schwellenwert überschreitet.

Die Ausweitung führt dazu, dass die Inhaltsstofflisten (INCI) auf vielen kosmetischen Artikeln deutlich länger ausfallen werden. Bisher konnten viele dieser Substanzen unter Sammelbegriffen wie „Parfum“ oder „Aroma“ zusammengefasst werden. Mit der neuen Regelung wird diese Praxis für die nun insgesamt 81 gelisteten Stoffe unterbunden, um eine lückenlose Information zu gewährleisten.

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Wissenschaftliche Basis und Nutzen für betroffene Verbraucher

Die Grundlage für die neuen Bestimmungen bilden wissenschaftliche Bewertungen des Wissenschaftlichen Ausschusses „Verbrauchersicherheit“ (SCCS). Die Experten hatten eine größere Anzahl von Stoffen identifiziert, die beim Menschen Kontaktallergien auslösen können.

Das primäre Ziel der EU-Initiative ist der verbesserte Schutz von Allergikern. Diese sind nun besser in der Lage, spezifische Auslöser bereits vor dem Kauf zu erkennen und zu meiden. Da Kontaktallergien auf Duftstoffe weit verbreitet sind, stellt die detaillierte Auflistung ein wesentliches Instrument für die gesundheitliche Prävention im Alltag dar.

Übergangsfristen für die Kosmetikindustrie und den Handel

Um der Industrie die Umstellung der Rezepturen und Verpackungsdesigns zu ermöglichen sowie dem Handel den Abverkauf bestehender Ware zu erlauben, wurden großzüge Übergangsfristen eingeräumt. Für sogenannte Altbestände, also Produkte, die noch nach den alten Kennzeichnungsregeln produziert wurden, gilt eine Frist bis zum 31. Juli 2028.

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Erst nach Ablauf dieser Frist im Sommer 2028 dürfen keine Produkte mehr im Handel angeboten werden, die nicht der erweiterten Kennzeichnungspflicht entsprechen. Hersteller sind somit angehalten, ihre Produktionsprozesse und Etikettierungen schrittweise anzupassen, während Verbraucher bereits in den kommenden Monaten vermehrt Produkte mit den ausführlicheren Deklarationen in den Regalen finden werden.

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