Kostenfalle ab 12. August: EU-Verordnung zwingt HÀndler zu BevollmÀchtigten
Veröffentlicht am: 31.07.2026 um 03:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ab dem 12. August 2026 greift die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und bringt Online-HĂ€ndler in BedrĂ€ngnis. BranchenverbĂ€nde warnen vor einer Kostenfalle, die vor allem kleine und mittlere Unternehmen zum RĂŒckzug aus dem europĂ€ischen Markt zwingen könnte.
BevollmÀchtigter in jedem Land: Der teure Papierkrieg
Das Kernproblem: HĂ€ndler mĂŒssen kĂŒnftig in jedem EU-Mitgliedstaat, in den sie Waren liefern, einen autorisierten BevollmĂ€chtigten benennen â unabhĂ€ngig von der Versandmenge. Laut HĂ€ndlerbund schlagen dafĂŒr pro Land und Jahr mehrere hundert Euro zu Buche.
âDie Verordnung sollte den Binnenmarkt stĂ€rken, bewirkt in der Praxis aber das Gegenteil", sagt Tim Arlt, CEO des HĂ€ndlerbundes. Viele kleine HĂ€ndler sĂ€hen sich angesichts der Fixkosten gezwungen, den Versand ins EU-Ausland einzustellen.
Streit um den Erzeugerstatus
ZusĂ€tzlich sorgt eine Auslegung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) fĂŒr Verunsicherung: Demnach könnte bereits das Anbringen eines Versandlabels den HĂ€ndler rechtlich zum Verpackungserzeuger machen â mit umfangreichen Registrierungs- und Dokumentationspflichten.
HĂ€ndlerbund und Bundesverband Onlinehandel (BVOH) widersprechen dieser Sichtweise. Sie befĂŒrchten eine unverhĂ€ltnismĂ€Ăige Belastung fĂŒr DistanzhĂ€ndler, die nur notwendige Transportkennzeichnungen anbringen.
Fristen im Ăberblick
Das neue VerpackungsdurchfĂŒhrungsgesetz (VerpackDG) ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz. Unternehmen mĂŒssen verschiedene Ăbergangsfristen beachten:
Die neue EU-Verpackungsverordnung ist nur ein Teil der wachsenden regulatorischen Anforderungen im europĂ€ischen Handel. Wie Sie Ihre allgemeinen Sorgfaltspflichten bei betroffenen Rohstoffen und Produkten rechtssicher erfĂŒllen, zeigt dieser Ratgeber. EU-Entwaldungsverordnung: So erfĂŒllen Sie Ihre Sorgfaltspflichten ohne Aufwand
- 12. August 2026: Inkrafttreten der wesentlichen PPWR-Vorschriften
- 12. September 2026: Frist zur Erstregistrierung neu betroffener Akteure
- 12. November 2026: Letzter Termin fĂŒr Ănderungen an bestehenden Registrierungsdaten
- 31. Dezember 2026: Ende der Fortgeltung bisheriger Systembeteiligungen
Immerhin: Apotheken mit bestehender Registrierung nach altem Recht mĂŒssen sich nicht erneut anmelden. Doch die neuen Regeln fordern mehr als BĂŒrokratie â ab August gelten auch strengere Standards bei RecyclingfĂ€higkeit, Materialminimierung und Schadstoffgrenzwerten wie PFAS.
Bis 2030 wird es hÀrter
Die Verordnung ist Teil einer umfassenden Abfallvermeidungsstrategie. Ab 2030 drohen weitere VerschĂ€rfungen: maximal 50 Prozent Leerraum in Versandverpackungen, verbindliche Rezyklatquoten und bis 2028 eine Recyclingquote von 75 Prozent fĂŒr Kunststoffe.
Die Verpackungsmengen in Deutschland sind 2025 ĂŒbrigens leicht gesunken: 6,11 Millionen Tonnen bedeuten ein Minus von 0,9 Prozent. WĂ€hrend Glas und Leichtverpackungen weniger wurden, legte Papier, Pappe und Karton um 1,3 Prozent auf 2,19 Millionen Tonnen zu.
Experten warnen davor, dass neue EU-Verordnungen viele Unternehmen unvorbereitet ĂŒberraschen und empfindliche Sanktionen nach sich ziehen können. Dieser kostenlose Report hilft Ihnen, Compliance-Risiken frĂŒhzeitig zu erkennen und rechtssicher zu handeln. Jetzt Gratis-Report und Checkliste zur EU-Compliance sichern
Die Industrie rĂŒstet sich
Bei Lebensmittelverpackungen setzen Hersteller zunehmend auf Monomaterial-Lösungen aus Polyethylen, wasserbasierte Barrierebeschichtungen und Leichtglas-Flaschen. Auch energieeffizientere Schmelzöfen sollen den CO2-Ausstoà senken.
UnterstĂŒtzung kommt aus der Wirtschaft: Das SGS Institut Fresenius und PackIntelX haben eine Kooperation gestartet, die chemische Analysen auf Schwermetalle und PFAS mit digitalen Compliance-Management-Systemen verbindet. Ziel: EU-KonformitĂ€tserklĂ€rungen rechtssicher erstellen â und der BĂŒrokratie ein Schnippchen schlagen.
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