Krankengeld ab 2027: Leistung sinkt auf 60 Prozent Netto
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 17:32 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Traditionsbetriebe wie die Eichbaum-Brauerei stehen vor dem Aus, Hunderte Mitarbeiter verlieren ihre Jobs. Die Arbeiterkammern reagieren mit neuen Beratungsangeboten.
Eichbaum und Aalcon: Rettungsversuche gescheitert
Für die Mannheimer Eichbaum-Brauerei gibt es keine Zukunft. Das Unternehmen durchlief seit Oktober 2025 ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung – doch kein Investor sprang ein. Jetzt erhielten 240 Mitarbeiter ihre Kündigungen. Die Produktion läuft vorerst weiter, während die Gewerkschaft NGG auf einen Sozialplan drängt.
Vorschläge der IG Metall, den Betrieb durch eine Übernahme zu retten, blieben ungehört. Der technische Leiter, seit 34 Jahren im Unternehmen, spricht von einer enormen emotionalen Belastung in der Belegschaft.
Keine Rettung gibt es auch für die Aalcon GmbH im baden-württembergischen Aalen. Das Unternehmen meldete am 17. Juni 2026 ein vorläufiges Insolvenzverfahren an – ein Hauptkunde war weggebrochen. Der Insolvenzverwalter stellt klar: Der Antrag kam zu spät. Alle 55 Mitarbeiter erhielten die Kündigung.
Hinke Tankbau und Sowitec: Neue Verfahren eröffnet
In Österreich eröffnete das Landesgericht Wels am 14. Juli ein Sanierungsverfahren über die Hinke Tankbau GmbH. Der Tankhersteller aus Vöcklamarkt leidet unter der schlechten Wirtschaftslage und einem eingeschränkten Kreditrahmen. Die Passiva liegen zwischen 1,2 und 3,3 Millionen Euro.
Für die 50 betroffenen Mitarbeiter blieben die Juni-Löhne aus. Ein Sanierungsplan sieht eine Quote von 20 Prozent innerhalb von 24 Monaten vor.
Der Windkraft-Entwickler Sowitec Group GmbH meldete Insolvenz beim Amtsgericht Tübingen. Ausbleibende Zahlungen aus Mexiko und Kolumbien in Millionenhöhe brachten das Unternehmen in Schieflage. Die rund 80 Mitarbeiter erhalten ihre Löhne über das Insolvenzausfallgeld. Der Betrieb soll drei bis sechs Monate weiterlaufen.
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AK Burgenland startet Spezialsprechstunden
Die Arbeiterkammer Burgenland reagiert auf die Krise. Seit Mitte Juli bietet sie spezielle Sprechzeiten für Betroffene von Arbeitgeberinsolvenzen an – telefonisch oder persönlich nach Terminvereinbarung.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weist auf eine entscheidende Frist hin: Löhne sind spätestens am ersten Tag des Folgemonats fällig. Bei Verzug entstehen automatisch Ansprüche auf Verzugszinsen und Schadensersatz. Experten raten: Maximal drei Monate ohne Gehaltszahlung arbeiten, sonst steigt das Risiko bei einer Insolvenz massiv.
Ein Fall der AK Oberösterreich zeigt, wie wichtig rechtlicher Beistand ist. Ein Lagerarbeiter erstritt eine Kündigungsentschädigung von über 6.000 Euro brutto – sein Arbeitgeber hatte eine einvernehmliche Auflösung mit rückwirkendem Datum durchsetzen wollen. Der AK-Präsident warnt eindringlich vor der voreiligen Unterzeichnung solcher Vereinbarungen.
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Krankengeld: Neue Regeln ab 2027
Der Bundestag beschloss am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Ab dem 1. Januar 2027 greift eine einschneidende Änderung: Wer während einer Krankschreibung seinen Job verliert, erhält krankengeld nur noch auf dem Niveau des Arbeitslosengeldes.
Konkret bedeutet das: 60 Prozent des Nettoentgelts (67 Prozent mit Kindern). Bisher lag der Anspruch bei 70 Prozent des Bruttoeinkommens, gedeckelt auf 90 Prozent des Nettoverdienstes. Fachleute empfehlen Betroffenen, private Krankentagegeldversicherungen als zusätzliche Absicherung zu prüfen.
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