Krankenhauspersonal: Bundesregierung plant keine verbindliche ärztliche Bemessung
Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 06:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesärztekammer hat die Entscheidung der Bundesregierung scharf kritisiert, auf eine verbindliche ärztliche Personalbemessung in den deutschen Krankenhäusern zu verzichten.
Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 21/8220) hervorgeht, plant die Politik derzeit keine verpflichtende Einführung eines entsprechenden Personalbemessungsinstruments. Die Verantwortung für eine bedarfsgerechte Personalausstattung soll stattdessen weiterhin weitgehend bei den einzelnen Kliniken verbleiben.
Sorge vor Einsparungen beim medizinischen Personal
Die Bundesärztekammer hält dieses Vorgehen für unzureichend. Eine reine allgemeine Verpflichtung der Krankenhäuser ohne überprüfbare Kriterien greife nach Ansicht der Ärztevertretung zu kurz. Es bestehe die konkrete Gefahr, dass Häuser unter wirtschaftlichem Druck Einsparungen zulasten des ärztlichen Personals vornehmen.
Dr. Susanne Johna, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer und Co-Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ärztliches Personalbemessungssystem, warnte vor den praktischen Folgen dieses Schritts. Eine bloße Generalverpflichtung drohe ohne konkrete Regularien und überprüfbare Kriterien vollständig ins Leere zu laufen.
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Die Versorgung im Krankenhausalltag benötige verbindliche Rahmenbedingungen und eine verlässliche Refinanzierung der ärztlichen Stellen, um Belastungsgrenzen einzuhalten und Qualitätsstandards zu sichern.
Ruf nach gesetzlichen Standards und Patientensicherheit
Auch Prof. Dr. Henrik Herrmann, ebenfalls Co-Vorsitzender der Arbeitsgruppe ÄPS-BÄK, betonte die Rolle der Politik bei der Qualitätssicherung in Kliniken. Die Patientensicherheit dürfe nicht von den wirtschaftlichen Spielräumen und finanziellen Rahmenbedingungen einzelner Krankenhäuser abhängen. Hier stehe der Gesetzgeber klar in der Verantwortung, für einheitliche und verlässliche Mindeststandards zu sorgen.
Die Bundesärztekammer verweist in diesem Zusammenhang auf ihr eigenes Instrument, das Ärztliche Personalbemessungssystem (ÄPS-BÄK). Eine vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte Erprobung dieses Instruments hatte den systematischen Ansatz sowie die grundsätzliche Eignung für Kliniken und Fachabteilungen bereits bestätigt.
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Die Weiterentwicklung dieses Modells läuft derzeit weiter, um verlässliche Kriterien für den tatsächlichen Personalbedarf bereitzustellen. Dass die Bundesregierung nun dennoch darauf verzichtet, ein derartiges Verfahren bundesweit verbindlich vorzuschreiben, stößt in der Ärzteschaft daher auf deutliches Unverständnis.
