Krankenkassen, Millionen

Krankenkassen: 170 Millionen Euro in riskanten Immobilienfonds

Veröffentlicht am: 01.08.2026 um 03:23 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der BGH zählt für die Mitbestimmung nur eigene Beschäftigte. Zudem: Krankenkassen-Immobiliendeals, Commerzbank vor UniCredit-Übernahme und Varta im Insolvenzverfahren.

BGH-Urteil zur Mitbestimmung: Nur eigene Mitarbeiter zählen für Aufsichtsrats-Schwelle
Moderner Konferenztisch in einem Bürogebäude mit Blick auf die Frankfurter Skyline, Symbol für Unternehmensführung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Bundesgerichtshof stellt klar: Für die 500-Beschäftigten-Schwelle im Aufsichtsrat zählt nur das eigene Personal – keine Zurechnung aus Gemeinschaftsbetrieben. Parallel geraten Krankenkassen wegen riskanter Immobiliendeals in die Kritik, während sich die Commerzbank auf den UniCredit-Einstieg vorbereitet.

Karlsruhe schafft Klarheit bei der Mitbestimmung

Die obersten Zivilrichter haben mit zwei Grundsatzbeschlüssen (Az. II ZB 11/25 und II ZB 12/25) für Aufsehen gesorgt. Entscheidend für die Mitbestimmungspflicht nach dem Drittelbeteiligungsgesetz ist allein die Zahl der Beschäftigten der jeweiligen Aktiengesellschaft oder SE selbst.

Eine wechselseitige Zurechnung von Mitarbeitern aus Gemeinschaftsbetrieben im Konzern? Fehlanzeige. Der Gesetzgeber habe eine solche Regelung nur im Betriebsverfassungsgesetz für Betriebsratsgremien vorgesehen, nicht aber für die Unternehmensmitbestimmung, so die Richter.

Im konkreten Fall hatte eine Konzernmutter nur 290 eigene Mitarbeiter, während die Töchter deutlich mehr Personal beschäftigten. Die Umwandlung in eine SE ohne Arbeitnehmerbeteiligung war damit rechtmäßig.

Krankenkassen: Millionen in Schieflage-Immobilienfonds

Mindestens 17 gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen sollen gegen Anlagevorschriften verstoßen haben. Verbraucherschützer beziffern die Summe, die in Immobilienfonds mit finanziellen Problemen steckt, auf über 170 Millionen Euro.

Das Problem: § 80 SGB IV verpflichtet Sozialversicherungsträger zu Anlagen mit nahezu ausgeschlossenem Verlustrisiko. Betroffen sind bekannte Namen wie KKH, Siemens BKK sowie mehrere AOK- und IKK-Gliederungen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert lückenlose Aufklärung und Konsequenzen. Erste Schadensersatzklagen sind bereits eingereicht.

Commerzbank vor historischer Zäsur

Der Einstieg der italienischen UniCredit verändert die deutsche Bankenlandschaft. Die Italiener sichern sich Zugriff auf 47,59 Prozent der Commerzbank-Aktien — ein Teil über Kaufoptionen. Die EZB-Entscheidung über die formale Kontrollübernahme steht im vierten Quartal an.

Vorstandschefin Bettina Orlopp will den Prozess konstruktiv begleiten. „Wir gestalten das im engen Schulterschluss mit Aufsichtsrat, Arbeitnehmervertretern und Bundesregierung“, so Orlopp. Im Raum stehen Synergien von 1,2 Milliarden Euro — aber auch die Sorge vor bis zu 7.000 gestrichenen Jobs.

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Varta kämpft ums Überleben

Der Batteriehersteller steckt im vorläufigen Insolvenzverfahren. Der Insolvenzverwalter meldet erstaunlich viele Interessenten für die Geschäftsbereiche mit rund 2.300 Beschäftigten. Ziel: möglichst viele Arbeitsplätze durch einen Investor retten.

Regierung will Lieferketten härten

Die Bundesregierung arbeitet parallel an einer nationalen Strategie für Wirtschaftssicherheit. Im Fokus: Abhängigkeiten bei Halbleitern aus Taiwan und gefährdete Handelswege im Roten Meer. Schon jetzt setzen über 80 Prozent der Großunternehmen laut Umfragen auf erweitertes Risikomanagement und diversifizierte Bezugsquellen.

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