Krankenkassen: Zusatzbeitrag 2027 bleibt bei 2,9 Prozent
Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 12:46 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSFinanzielle Eckdaten fĂŒr Krankenkassen
- Das Bundesgesundheitsministerium legte den durchschnittlichen Zusatzbeitrag fĂŒr 2027 am Freitag fest.
- Der Wert bleibt bei 2,9 Prozent und verĂ€ndert sich damit gegenĂŒber dem Vorjahr nicht.
- Andreas Storm fordert, die zugesagten 1,3 Milliarden Euro fĂŒr die Standortklausel aus Steuermitteln zu finanzieren.
Krankenkassen erhalten Beitragsorientierung fĂŒr 2027
Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen fĂŒr 2027 auf unverĂ€ndert 2,9 Prozent festgelegt. DAK-Chef Andreas Storm begrĂŒĂte die Entscheidung und warnte zugleich vor zusĂ€tzlichen Belastungen fĂŒr die Krankenversicherung.
Storm knĂŒpft StabilitĂ€t an weitere Entscheidungen
âIch begrĂŒĂe die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags auf 2,9 Prozent. Damit sind stabile BeitrĂ€ge der Krankenkassen im Jahr 2027 zum Greifen naheâ, sagte Storm der âRheinischen Postâ.
Die StabilitĂ€t sei jedoch nur erreichbar, wenn in den kommenden Wochen âkeine weiteren Belastungenâ auf die gesetzliche Krankenversicherung zukĂ€men. Damit richtet sich der Blick auf weitere finanzpolitische Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Kassen.
DAK fordert Steuermittel fĂŒr Pharma-Vorhaben
Storm bezeichnete es als âzwingende Voraussetzungâ, dass die zugesagten 1,3 Milliarden Euro fĂŒr die geplante âStandortklauselâ der Pharmaindustrie nicht zulasten der Beitragszahler gingen.
Der Bund mĂŒsse mögliche AusfĂ€lle nach Storms Auffassung aus Steuermitteln ausgleichen und dadurch eine âfaire Lastenverteilungâ ermöglichen. Der DAK-Chef verbindet die Festlegung des Durchschnittswerts damit unmittelbar mit der weiteren Finanzierung gesundheitspolitischer Vorhaben.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist eine gesetzliche OrientierungsgröĂe fĂŒr die Krankenkassen. Jede Kasse legt ihren konkreten Zusatzbeitrag selbst fest; deshalb garantiert der unverĂ€nderte Durchschnittswert von 2,9 Prozent nicht automatisch stabile BeitrĂ€ge fĂŒr alle Versicherten.
FĂŒr die Beitragsentwicklung im Jahr 2027 bleiben die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung, die Ausgaben fĂŒr medizinische Leistungen und politische Entlastungs- oder Belastungsentscheidungen entscheidend. Storm knĂŒpft seine positive Bewertung ausdrĂŒcklich an die Bedingung, dass keine weiteren finanziellen Lasten auf die Kassen zukommen.
Finanzierung der Pharmapolitik
Besondere Bedeutung hat dabei die geplante Standortklausel fĂŒr die Pharmaindustrie. Die dafĂŒr zugesagten 1,3 Milliarden Euro sollen nach Storms Forderung aus Steuermitteln finanziert werden, damit die MaĂnahme nicht ĂŒber höhere KassenbeitrĂ€ge bei den Versicherten landet.
FĂŒr Versicherte bedeutet die Festlegung zunĂ€chst mehr Planungssicherheit beim durchschnittlichen Beitragsniveau. Ob die einzelne Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag tatsĂ€chlich unverĂ€ndert lĂ€sst, hĂ€ngt jedoch von ihrer eigenen Finanzlage und den weiteren gesetzlichen Rahmenbedingungen ab.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Stern: âLinnemann legt Krankenkassen-Zusatzbeitrag fĂŒr 2027 auf 2,9 Prozent festâ (30.10.2026)
Der Beitrag bestĂ€tigt die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags auf 2,9 Prozent und stellt die StabilitĂ€t gegenĂŒber dem Vorjahr heraus. Einen anderen Schwerpunkt setzt er auf den Vorgang im Bundesgesundheitsministerium; die Forderung von DAK-Chef Andreas Storm zur Finanzierung der Pharma-Standortklausel steht dort nicht im Mittelpunkt.
Frankfurter Rundschau: âKrankenkasse 2027: Keine Warnung mehr â bis zu 400 Euro Mehrkostenâ (30.10.2026)
Der Artikel greift den unverĂ€nderten Orientierungswert fĂŒr 2027 auf und ordnet ihn aus Sicht der Versicherten ein. Im Unterschied zur dts-Meldung liegt der Schwerpunkt auf möglichen individuellen Mehrkosten und dem Kassenwechsel, wĂ€hrend Storms Bedingungen fĂŒr stabile BeitrĂ€ge nicht behandelt werden.
Beide BeitrĂ€ge bestĂ€tigen den stabilen Durchschnittswert. Offen bleibt fĂŒr Versicherte, welche Kassen ihre individuellen ZusatzbeitrĂ€ge unverĂ€ndert lassen und wie die Finanzierung der Pharma-Standortklausel ausgestaltet wird.
