Krankenstand, Schnitt

Krankenstand: 18,6 Tage im Schnitt – Arbeitgeber dürfen AU hinterfragen

Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 11:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Hoher Krankenstand und Missbrauchsverdacht belasten Firmen. Arbeitgeber haben rechtliche Mittel, um unberechtigte Fehlzeiten zu prüfen.

Krankenstand in Deutschland: Rekordhoch und steigende Kosten für Unternehmen
Eine ärztliche Bescheinigung und ein Füller auf einem Schreibtisch vor einem unscharfen Bürohintergrund. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Krankenstand in Deutschland steigt rasant. Von Januar bis November 2025 fehlten Beschäftigte im Schnitt 18,6 Tage – ein deutlicher Sprung gegenüber 2021 mit nur 13 Tagen. Parallel explodieren die Kosten: 2023 zahlten Arbeitgeber rund 76,6 Milliarden Euro Lohnfortzahlung, doppelt so viel wie vor 14 Jahren. Kein Wunder also, dass Unternehmen zunehmend die Rechtmäßigkeit von Krankschreibungen hinterfragen.

Jeder Vierte war schon unberechtigt krank

Die Zweifel der Arbeitgeber sind nicht aus der Luft gegriffen. Eine Yougov-Umfrage zeigt: Mehr als 25 Prozent der Befragten gaben zu, sich schon einmal unberechtigt krankgemeldet zu haben. Noch alarmierender: Laut einer Studie der Pronova BKK fühlten sich rund 60 Prozent der Beschäftigten trotz Krankmeldung arbeitsfähig. Sieben Prozent tun dies sogar regelmäßig.

Doch nicht nur bei Krankschreibungen drücken Mitarbeiter ein Auge zu. 13 Prozent von 1.000 befragten Beschäftigten erfassen ihre Arbeitszeit regelmäßig falsch. Und 75 Prozent erledigen während der Arbeit private Dinge. Die volkswirtschaftlichen Folgen sind enorm.

Diese Rechte haben Arbeitgeber bei Verdacht

Unternehmen müssen Betrug nicht kampflos hinnehmen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5 EFZG) erlaubt ihnen, eine ärztliche Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen.

Wann liegen begründete Zweifel vor? Typische Warnsignale:

  • Die Krankmeldung folgt direkt auf einen abgelehnten Urlaubsantrag
  • Auffällige Muster rund um Feiertage oder Brückentage
  • Der Mitarbeiter zeigt genesungswidriges Verhalten während der Krankschreibung

In solchen Fällen darf der Arbeitgeber den Medizinischen Dienst der Krankenkassen einschalten. Bestätigt sich der Verdacht, drohen Lohnverweigerung, Abmahnung oder sogar fristlose Kündigung.

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Ein Extrembeispiel aus Nordrhein-Westfalen zeigt die strafrechtliche Dimension: Eine seit 2009 krankgeschriebene Lehrkraft soll während ihrer Dienstunfähigkeit als Heilpraktikerin gearbeitet haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrugs.

Detektei? Nur mit Vorsicht

Trotz aller Rechte: Die Überwachung von Mitarbeitern ist streng reguliert. Eine Detektei kommt laut Bundesdatenschutzgesetz nur bei konkretem Verdacht auf schwere Pflichtverletzungen infrage – und nur, wenn interne Mittel ausgeschöpft sind. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sprach 2023 einem Arbeitnehmer Schmerzensgeld zu, nachdem er unzulässig überwacht worden war.

Experten raten daher zu präventiven Maßnahmen: Offene Gesprächskultur und Rückkehrgespräche nach Fehlzeiten gelten als effektiver, um die Anwesenheitsquote zu stabilisieren.

Politik will Online-Krankschreibung regulieren

Die Bundesregierung unter Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant, die Online-Krankschreibung stärker zu regulieren. Angebote ohne direkten Arzt-Patienten-Kontakt sollen eingeschränkt werden. Krankschreibungen per Videoanruf bleiben dagegen erlaubt.

Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte im September 2025 die außerordentliche Kündigung eines Mitarbeiters, der eine AU ohne persönlichen Kontakt erschlichen hatte.

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Auch bei Grundsicherungsempfängern gibt es Neuerungen: Wiederholte Krankschreibungen zur Entschuldigung von Meldeterminen können künftig Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründen. Sozialverbände kritisieren dies als Pauschalverdacht gegen vulnerable Gruppen.

Pandemie-Fehlzeiten: Gericht schafft Klarheit

Das Landesarbeitsgericht Hannover präzisierte die Rechtslage zu langwierigen Erkrankungen während der Corona-Pandemie. Eine Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen in dieser Zeit sei unwirksam – pandemiebedingte Fehlzeiten dürften nicht negativ gewertet werden. Nach dem offiziellen Ende der Pandemie könnten solche Ausfälle jedoch anders bewertet werden.

Ärzte warnen vor Bürokratie-Welle

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) spricht sich für die Beibehaltung der telefonischen Krankschreibung aus. Sie mache nur ein Prozent aller Fälle aus und zeige kein erhöhtes Missbrauchspotenzial.

Eine generelle AU-Pflicht ab dem ersten Tag lehnt die KBV ab: Das würde zu geschätzt 36 Millionen zusätzlichen Behandlungsfällen pro Jahr führen. Stattdessen schlagen die Ärztevertreter drei bis fünf Karenztage vor – eine Entlastung für Praxen und Arbeitgeber gleichermaßen.

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