Krankenstand, Gericht

Krankenstand: Gericht verbietet Detektiv-Überwachung zur Kündigungsbegründung

Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 19:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Arbeitsgericht in A Coruña erklärt fristlose Entlassung einer erkrankten Frau für rechtswidrig und spricht ihr Schmerzensgeld zu.

Spanisches Gericht kippt Kündigung nach Schlaganfall
Ein Vergrößerungsglas auf einem Schreibtisch als Symbol für arbeitsrechtliche Überwachung und Datenschutz. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das spanische Arbeitsgericht in A Coruña hat die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin für rechtswidrig erklärt, die nach einem Schlaganfall krankgeschrieben war. Der Arbeitgeber hatte die Frau durch einen Privatdetektiv beobachten lassen, um Zweifel an ihrer Arbeitsunfähigkeit zu untermauern. Das Gericht urteilte jedoch, dass die dokumentierten Tätigkeiten keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Arbeitsfähigkeit zulassen und stufte die Entlassung als diskriminierend ein.

Alltagsaktivitäten kein Beleg für Arbeitsfähigkeit

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob die Teilnahme am öffentlichen Leben während einer laufenden Krankschreibung eine Pflichtverletzung darstellt, die eine Kündigung rechtfertigt. Die betroffene Mitarbeiterin befand sich aufgrund der Folgen eines Schlaganfalls im Krankenstand. Ihr Arbeitgeber beauftragte daraufhin einen Detektiv, um die täglichen Aktivitäten der Frau zu überwachen.

Der Ermittler filmte die Betroffene unter anderem beim Einkaufen in einem Supermarkt. Das Unternehmen wertete diese Aufnahmen als Beweis dafür, dass die Frau wieder in der Lage sei, ihren beruflichen Pflichten nachzukommen oder dass sie den Genesungsprozess gefährde. Dieser Argumentation folgte das Arbeitsgericht in A Coruña nicht. In der Urteilsbegründung hieß es, dass einfache Verrichtungen des täglichen Lebens, wie etwa Einkäufe zu tätigen, keinesfalls eine allgemeine Arbeitsfähigkeit belegen würden. Solche Aktivitäten stünden nicht zwangsläufig im Widerspruch zu einer medizinisch attestierten Arbeitsunfähigkeit, insbesondere nach einer schweren Erkrankung wie einem Schlaganfall.

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Rechtmäßigkeit der Observation und finanzielle Folgen

Ein interessanter Aspekt des Urteils betrifft die Zulässigkeit der Überwachungsmethode. Das Gericht stellte klar, dass die Observation durch den Detektiv im öffentlichen Raum grundsätzlich rechtmäßig gewesen sei. Die Privatsphäre der Mitarbeiterin sei durch das Filmen auf der Straße oder in Geschäften nicht in unzulässiger Weise verletzt worden. Dennoch führte das Ergebnis der Überwachung nicht zur Bestätigung des Kündigungsgrundes, da die Interpretation der Bilder durch den Arbeitgeber juristisch fehlgeleitet war.

Die Entscheidung des Gerichts hat für das Unternehmen erhebliche finanzielle und personelle Konsequenzen. Die Kündigung wurde für nichtig erklärt, was zur Folge hat, dass die Frau wieder eingestellt werden muss. Zusätzlich ordnete das Gericht die Nachzahlung der seit der Kündigung ausstehenden Gehälter an. Darüber hinaus wurde dem Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro zugesprochen.

Diskriminierungsschutz bei langanhaltender Erkrankung

Die Richter werteten das Vorgehen des Arbeitgebers als diskriminierend. Die Entlassung basierte nach Ansicht des Gerichts vorrangig auf dem Gesundheitszustand der Mitarbeiterin, ohne dass eine tragfähige rechtliche Grundlage für eine Pflichtverletzung vorlag. Damit stärkt das Urteil die Rechte von Arbeitnehmern, die aufgrund schwerer chronischer oder akuter Erkrankungen dem Arbeitsplatz fernbleiben müssen.

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Juristen wiesen im Zusammenhang mit diesem Fall darauf hin, dass Arbeitgeber bei der Bewertung von Krankmeldungen und dem Einsatz von Überwachungsmaßnahmen eine hohe Sorgfaltspflicht haben. Während eine Beobachtung im öffentlichen Raum zur Aufdeckung von echtem Betrug statthaft sein kann, dürfen normale Lebensäußerungen nicht dazu missbraucht werden, kranke Mitarbeiter aus dem Betrieb zu drängen. Das Urteil verdeutlicht, dass die medizinische Beurteilung der Arbeitsfähigkeit den Fachkräften vorbehalten bleibt und nicht durch Momentaufnahmen privater Ermittler ersetzt werden kann.

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