Krankheitsbedingte, Kündigung

Krankheitsbedingte Kündigung: Warum fehlende Lohnfortzahlung entscheidend ist

Veröffentlicht am: 25.10.2026 um 06:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ohne Entgeltfortzahlung muss der Arbeitgeber andere erhebliche betriebliche Folgen der Fehlzeiten belegen.
Ein leerer, aufgeräumter Arbeitsplatz in einem ruhigen Büro mit natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Ein Fachbeitrag analysiert die rechtlichen Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung, insbesondere das zentrale Kriterium der erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen. Wie jurafuchs.de in einem Bericht vom 24. Oktober 2026 darlegt, steht dabei der Fall der Buchhalterin B im Mittelpunkt, die seit dem Jahr 2012 wiederholt krankheitsbedingt an ihrem Arbeitsplatz fehlte.

Streitpunkt um wirtschaftliche Belastungen des Arbeitgebers

Im konkreten Fall kündigte Arbeitgeber A der Buchhalterin B im Jahr 2018 ordentlich. Als maßgeblichen Grund für diese Maßnahme verwies das Unternehmen auf seine wirtschaftlichen Belastungen, die im Zusammenhang mit den wiederholten Fehlzeiten der Beschäftigten entstanden seien.

Die rechtliche Überprüfung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterliegt dabei besonderen Hürden: Auf den Fall der Buchhalterin B ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar. Greift dieser gesetzliche Kündigungsschutz, muss eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein, was bei personenbedingten Kündigungen wegen Krankheit eine mehrstufige Prüfung erfordert.

Fehlende Entgeltfortzahlung und betriebliche Interessen

Ein wesentlicher Schwerpunkt der juristischen Analyse liegt auf der Frage, welche wirtschaftlichen Auswirkungen die Fehlzeiten tatsächlich für das Unternehmen hatten. Nach den Angaben des Beitrags bestand für Arbeitgeber A in den Jahren 2015, 2016 sowie 2018 aufgrund der Länge der Fehlzeiten der Buchhalterin B keine Entgeltfortzahlungspflicht.

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Für eine wirksame personenbedingte Kündigung wegen Krankheit ist nach ständiger Rechtsprechung unter anderem erforderlich, dass die Ausfallzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen. Fallen jedoch, wie in den betreffenden Jahren, keine Entgeltfortzahlungskosten mehr an, entfällt ein klassischer Faktor der finanziellen Belastung.

Juristen betonen in diesem Zusammenhang, dass der Wegfall der Lohnfortzahlungspflicht die Darlegungslast des Arbeitgebers bezüglich wirtschaftlicher Schäden beeinflusst, da rein finanzielle Belastungen durch weiterlaufende Gehaltszahlungen ohne Gegenleistung in diesen Zeiträumen nicht geltend gemacht werden können.

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Bedeutung für die kündigungsrechtliche Praxis

Die Fallanalyse verdeutlicht die differenzierte Betrachtung, die Arbeitsgerichte bei krankheitsbedingten Fehlzeiten anlegen. Beruft sich ein Arbeitgeber vor allem auf wirtschaftliche Belastungen, muss genau geprüft werden, in welchen Zeiträumen tatsächlich Kosten wie die Entgeltfortzahlung angefallen sind.

Besteht eine solche Pflicht wegen längerer Ausfälle nicht, müssen andere erhebliche Beeinträchtigungen des Betriebsablaufs vorliegen und nachgewiesen werden, um eine Kündigung im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes rechtlich tragfähig zu begründen.

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