Krankmeldung: Attestpflicht ab dem ersten Tag kommt
Veröffentlicht: 17.07.2026 um 06:51 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die schwarz-rote Koalition will Krankschreibungen per Online-Fragebogen ohne Arztkontakt unterbinden und die telefonische Krankschreibung abschaffen. Die Videosprechstunde bleibt als digitale Option erhalten.
Attestpflicht ab dem ersten Tag
Arbeitnehmer mĂŒssen kĂŒnftig bereits ab dem ersten Tag der ArbeitsunfĂ€higkeit ein Ă€rztliches Attest vorlegen. Bisher war das erst ab dem vierten Tag verpflichtend. Bundeskanzler Merz begrĂŒndet den Schritt mit dem Ziel, den Krankenstand zu senken. Dieser lag 2025 bei durchschnittlich 19 Tagen pro Arbeitnehmer.
Aus fĂŒr Online-Atteste und Telefon-Krankschreibung
Atteste aus Internet-Plattformen mit automatisierten Fragebögen werden verboten. âSolche Angebote ohne persönlichen Kontakt zu einem Mediziner sollen kĂŒnftig unterbunden werden", betont die Ministerin. Das Landesarbeitsgericht Hamm urteilte bereits am 5. September 2025 (Az. 14 SLa 145/25), dass diese Online-Atteste keinen Beweiswert besitzen.
Die telefonische Krankschreibung fĂŒr leichte Erkrankungen bei bekannten Patienten fĂ€llt komplett weg. Kritiker aus der Ărzteschaft warnen vor einer erheblichen Mehrbelastung der Praxen und lĂ€ngeren Wartezeiten. Dabei machten telefonische Krankschreibungen zuletzt nur etwa 0,8 bis 1,2 Prozent aller AU-Bescheinigungen aus.
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Hoher Rechtfertigungsdruck bei jungen Arbeitnehmern
Eine Civey-Umfrage vom Juni 2026 zeigt ein deutliches Bild: 72 Prozent der 2.000 befragten ErwerbstĂ€tigen verspĂŒren Rechtfertigungsdruck bei Krankmeldungen. Bei den 18- bis 29-JĂ€hrigen liegt der Wert sogar bei ĂŒber 82 Prozent.
95 Prozent der Befragten gaben an, bereits trotz Krankheit gearbeitet zu haben. Fast zwei Drittel befĂŒrchten berufliche Nachteile durch Krankmeldungen. Ein Arbeitsrechtler betont: Eine Krankmeldung sei ein legitimes Recht, Arbeitgeber hĂ€tten keinen Anspruch auf die Diagnose. Seit 2022 wird die elektronische AU direkt von den Praxen ĂŒbermittelt â ersichtlich ist nur die Dauer, nicht der Grund.
Zuckersteuer als Finanzierung
Ab 2027 soll eine Zuckersteuer auf sĂŒĂe GetrĂ€nke eingefĂŒhrt werden. Sie soll schĂ€tzungsweise 650 Millionen Euro einbringen. Die Mittel flieĂen zunĂ€chst in den Bundeshaushalt, die Krankenkassen erhalten im Gegenzug höhere Steuermittel.
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Ausnahmen fĂŒr TarifbeschĂ€ftigte
Nicht alle Arbeitnehmer sind von der neuen Attestpflicht betroffen. Tarifgebundene Mitarbeiter im Apothekenbereich könnten verschont bleiben, da dort bestehende TarifvertrĂ€ge die Nachweispflicht regeln. Die Gewerkschaft kritisiert die GesetzesĂ€nderung als unnötig â Arbeitgeber dĂŒrften bereits heute ein Attest ab dem ersten Tag verlangen.
Die Videosprechstunde bleibt als Alternative bestehen. Aktuell bieten etwa 20 Prozent der Arztpraxen diese Form der digitalen Konsultation an. Laut AOK-Statistiken entfallen rund 40 Prozent der AU-Tage auf Langzeitkrankheiten wie Depressionen, ErschöpfungszustĂ€nde oder Krebserkrankungen â obwohl diese nur einen kleinen Bruchteil der GesamtfĂ€lle ausmachen.
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