Krankschreibung, Teilarbeitsunfähigkeit

Krankschreibung ab 2027: Ärzte können Teilarbeitsunfähigkeit bescheinigen

Veröffentlicht: 13.07.2026 um 21:30 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Ab 2027 erlaubt ein Stufenmodell die Teilarbeitsunfähigkeit. Die Reform bringt höhere Zuzahlungen und Kürzungen bei Homöopathie mit sich.

Teilarbeitsunfähigkeit ab 2027: Neue Stufen für Ärzte und Arbeitgeber
Eine Hand hält einen Stift über ein medizinisches Formular mit Optionen für Teilarbeitsunfähigkeit. Im Hintergrund ein unscharfes Büro. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Prinzip: Statt krank oder gesund gibt es künftig Abstufungen.

Stufenmodell ersetzt das Alles-oder-Nichts-Prinzip

Das neue Gesetz sieht drei Stufen vor: 25, 50 und 75 Prozent der regulären Arbeitsleistung. Voraussetzung ist eine Erkrankung von mehr als vier Wochen Dauer. Zudem muss der Arzt eine positive Prognose zur verbleibenden Leistungsfähigkeit stellen.

Die Teilnahme ist freiwillig. Arbeitnehmer, Arzt und Arbeitgeber müssen zustimmen. Einen rechtlichen Anspruch auf Arbeitsplatzanpassung gibt es nicht. Das Verfahren unterscheidet sich vom bisherigen „Hamburger Modell“ durch eine engere Verzahnung mit dem Krankengeldrecht.

Arbeitgeber haben sieben Tage Zeit

Stellt der Arzt eine Teilarbeitsunfähigkeit fest, kann der Arbeitgeber innerhalb von sieben Tagen widersprechen. Tut er das nicht, gilt der Arbeitsplatz für die reduzierte Stundenzahl als geeignet.

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Die Entgeltfortzahlung bleibt für die ersten sechs Wochen einer Erkrankung bestehen. Erst danach greift das neue Teilkrankengeld (§ 44d SGB V). Es gleicht die Differenz zwischen Teilzeiteinkommen und bisherigem Nettoverdienst teilweise aus. Die 78-Wochen-Frist für Krankengeld bleibt unberührt.

Die Regelung gilt nur für gesetzlich Versicherte. Privatversicherte und Minijobber sind ausgenommen.

Milliardendefizit treibt Reform

Hintergrund der Reform ist eine prognostizierte Deckungslücke: 15,3 Milliarden Euro für 2027, bis 2030 sogar bis zu 40 Milliarden. Das Gesetz sieht daher mehrere Sparmaßnahmen vor:

  • Zuzahlungen steigen: Medikamente kosten künftig zwischen 7,50 und 15 Euro. Andere Zuzahlungen erhöhen sich um rund 50 Prozent.
  • Leistungen werden gekürzt: Homöopathie und Cannabisblüten werden nicht mehr erstattet. Die Festzuschüsse für Zahnersatz sinken um zehn Prozentpunkte.
  • Beitragsbemessungsgrenze angehoben: Sie steigt 2027 um monatlich 300 Euro.
  • Familienversicherung wird teurer: Ab 2028 ist für mitversicherte Ehegatten ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent geplant.
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Neben den neuen Krankengeld-Regelungen ist auch das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ein entscheidender Faktor, um erkrankte Mitarbeiter rechtssicher zurückzuführen. Ein aktueller Gratis-Report zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den BEM-Prozess korrekt steuern und rechtliche Fallstricke vermeiden. Kostenlose BEM-Anleitung mit Muster-Vereinbarung herunterladen

Auch die Vergütungsanstiege für Ärzte und Krankenhäuser werden begrenzt. Für Kliniken gilt zwischen 2027 und 2029 eine Deckelung auf die Grundlohnrate minus einem Prozentpunkt.

Mediziner und Sozialverbände kritisieren Reform

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Hausärzteverband warnen vor einer zunehmenden Budgetierung ambulanter Leistungen. Sozialverbände wie VdK und SoVD befürchten eine soziale Schieflage. Chronisch kranke Arbeitnehmer gerieten durch höhere Zuzahlungen und die Teilkrankschreibung unter Druck.

Gesundheitsministerin Warken verteidigte das Paket als notwendigen Schritt zur Sicherung der Finanzierbarkeit. Die Opposition kritisierte die Reform als einseitige Belastung der Versicherten und bemängelte fehlende Strukturreformen.

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