Krankschreibung: AOK-Chefin verteidigt telefonische AU gegen PlÀne
Veröffentlicht am: 24.08.2026 um 10:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, hat sich am 24. August 2026 deutlich fĂŒr den Erhalt der telefonischen Krankschreibung ausgesprochen.
In einer Stellungnahme bezeichnete sie das Verfahren als ein wirksames Instrument, um insbesondere wĂ€hrend intensiver Infektionswellen die medizinische Infrastruktur zu entlasten. Damit positioniert sich die KassenĂ€rztin gegen aktuelle PlĂ€ne des Koalitionsausschusses, die eine RĂŒcknahme dieser Regelung sowie verschĂ€rfte Nachweispflichten fĂŒr Arbeitnehmer vorsehen.
Klare Rahmenbedingungen gegen Fehlgebrauch
Laut den AusfĂŒhrungen von Reimann ist die telefonische Krankschreibung an strikte medizinische und organisatorische Vorgaben gebunden. Das Verfahren dĂŒrfe demnach nur bei Patienten angewendet werden, die der jeweiligen Arztpraxis bereits persönlich bekannt sind.
Zudem sei die Ausstellung einer solchen ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigung (AU) auf einen Zeitraum von maximal einer Woche begrenzt und ausschlieĂlich bei Vorliegen von Infektionskrankheiten zulĂ€ssig.
Die AOK-Chefin betonte in diesem Zusammenhang, dass auf Basis der vorliegenden Daten keine Anhaltspunkte fĂŒr eine missbrĂ€uchliche Nutzung der Regelung erkennbar seien. Die BefĂŒrchtung, das Verfahren könne zu einer ungerechtfertigten Zunahme von Krankschreibungen fĂŒhren, lĂ€sst sich aus Sicht der Krankenkasse nicht belegen.
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Reimann wertet die telefonische Konsultation stattdessen als sachgerechtes Mittel, um die Ansteckungsgefahr in Wartezimmern zu reduzieren und KapazitĂ€ten in den Praxen fĂŒr schwerwiegendere FĂ€lle freizuhalten.
Kritik an geplanter AU-Pflicht ab dem ersten Tag
Die Diskussion erhĂ€lt besondere Relevanz durch Vorhaben des Koalitionsausschusses, der die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung anstrebt. Ein zentraler Punkt der politischen PlĂ€ne sieht zudem vor, die gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage einer AU-Bescheinigung bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung einzufĂŒhren. Derzeit ist dies gesetzlich meist erst nach dem dritten Krankheitstag vorgesehen, sofern der Arbeitsvertrag keine abweichenden Regelungen enthĂ€lt.
Carola Reimann wies diese PlĂ€ne entschieden zurĂŒck. Sie bezeichnete das Vorhaben, eine AU-Pflicht ab dem ersten Tag einzufĂŒhren, als unsinnig. Nach ihrer EinschĂ€tzung wĂŒrde eine solche MaĂnahme zu einem erheblichen Anstieg der Arztbesuche bei leichten Erkrankungen fĂŒhren, was sowohl die Praxen als auch die Versicherten unnötig belaste.
Anstatt bĂŒrokratische HĂŒrden aufzubauen, plĂ€diert die AOK-Chefin fĂŒr die Beibehaltung der flexiblen telefonischen Lösung, die sich in der Praxis bewĂ€hrt habe.
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Bedeutung fĂŒr das Gesundheitswesen
Die Debatte verdeutlicht den Interessenkonflikt zwischen politischer Steuerung des Krankenstandes und der administrativen Entlastung des Gesundheitssystems. WĂ€hrend der Koalitionsausschuss mit der geplanten Ănderung offenbar auf eine strengere Kontrolle der ArbeitsunfĂ€higkeit abzielt, warnt die AOK vor den Folgen fĂŒr die hausĂ€rztliche Versorgung.
Sollte die telefonische Krankschreibung entfallen und gleichzeitig die Nachweispflicht verschÀrft werden, rechnen Experten mit einer signifikanten Zunahme der Patientenfrequenz in den Praxen. Reimann sieht darin eine GefÀhrdung der Effizienz im System, da die telefonische Krankschreibung gerade in Zeiten hoher Belastung eine notwendige FlexibilitÀt geschaffen habe, ohne dabei die medizinische Sorgfalt zu vernachlÀssigen.
