Krankschreibung: Attestpflicht ab sofort, Telefonmeldung abgeschafft
Veröffentlicht: 13.07.2026 um 10:22 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ab sofort gilt bundesweit: Wer krank ist, braucht ab Tag eins ein ärztliches Attest. Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft.
Während Teile der Industrie die Pläne begrüßen, schlagen Mediziner und Sozialverbände Alarm. Sie warnen vor überlasteten Praxen und bezweifeln, dass die Maßnahme die hohen Krankenstände senkt.
Strengere Regeln für Arbeitnehmer und Beamte
Der Koalitionsbeschluss vom 2. Juli 2026 ersetzt die bisherige Regelung. Bislang mussten Arbeitnehmer meist erst ab dem vierten Krankheitstag ein Attest vorlegen. Kanzler Merz begründete den Schritt mit den zuletzt erheblich gestiegenen Krankenständen.
Flankiert wird die Maßnahme durch schärfere Sanktionen. Für Ärzte, die falsche Bescheinigungen ausstellen, drohen bis zu zwei Jahre Haft. Arbeitnehmern kann bei Betrug sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.
Auch der öffentliche Dienst steht vor Änderungen. Das Bundesinnenministerium teilte mit, dass Bundesbeamte ihre Dienstunfähigkeit auf Verlangen bereits heute nachweisen müssen. Ob diese Praxis gesetzlich verpflichtend wird, ist noch offen. Hintergrund: 2023 verzeichneten Bundesbehörden durchschnittlich 20,9 Krankheitstage pro Kopf – bei Angestellten waren es 15,3 Tage.
Günstigkeitsprinzip könnte bestehende Verträge schützen
Arbeitsrechtler weisen auf eine wichtige Einschränkung hin: Bestehende vertragliche Vereinbarungen könnten nach dem Günstigkeitsprinzip weiterhin Bestand haben. Individuelle Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer blieben möglich.
Die Wirtschaft reagiert gespalten. Unternehmen wie Audi, Airbus oder Kuka äußerten sich differenziert. Während einige Betriebe die Neuregelung begrüßen, sehen andere keinen Handlungsdruck – sie haben bereits eigene Prozesse etabliert. Personalexperten empfehlen Unternehmen, ihre elektronischen AU-Prozesse abzusichern und die Rechte der Betriebsräte zu beachten.
Die neue Attestpflicht ab Tag eins erfordert oft Anpassungen in den bestehenden Arbeitsverträgen, um rechtssicher mit dem neuen Nachweisgesetz umzugehen. Dieser kostenlose Ratgeber liefert Ihnen 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen und hilft Ihnen, teure Bußgelder durch veraltete Klauseln zu vermeiden. Rechtssichere Arbeitsvertrags-Muster jetzt kostenlos herunterladen
Mediziner warnen vor Überlastung der Praxen
Besonders heftig fällt die Kritik aus der Ärzteschaft aus. Hausärzte befürchten eine massive Überlastung durch Patienten, die nur für ein Attest bei leichten Infekten kommen. Das erhöhe zudem das Infektionsrisiko in den Wartezimmern.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht gibt zudem zu bedenken: Die Attestpflicht könnte paradoxerweise zu längeren Ausfallzeiten führen. Ärzte schreiben bei einem Praxisbesuch eher für einen längeren Zeitraum krank als bei einer kurzen Genesung ohne Arztbesuch.
Die Notwendigkeit der Reform ist statistisch umstritten. Eine Studie des IGES-Instituts ordnet Deutschland mit 6,8 Prozent krankheitsbedingt verlorener Arbeitszeit nur auf Rang 7 im europäischen Vergleich ein. Länder wie Norwegen (10,7 Prozent), Finnland (10,0 Prozent) und Slowenien (9,2 Prozent) verzeichnen deutlich höhere Quoten.
Neben der neuen Attestpflicht bleibt auch die korrekte Dokumentation von Arbeitsstunden und Pausen ein kritisches Thema für die Compliance im Betrieb. Mit diesem gratis E-Book erhalten Sie eine rechtssichere Mustervorlage zur Arbeitszeiterfassung, damit Sie alle gesetzlichen Vorgaben ohne teure Software-Abos erfüllen. Kostenlose Mustervorlage zur Arbeitszeiterfassung sichern
International variieren die Regelungen stark. Im Vereinigten Königreich oder in Schweden ist ein Attest oft erst ab dem achten Tag erforderlich. Frankreich und Spanien setzen dagegen auf unbezahlte Karenztage.
Teilkrankschreibung kommt ab Januar 2027
Parallel zur Attestpflicht verabschiedete der Bundestag am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es führt ab dem 1. Januar 2027 die Teilkrankschreibung ein. Arbeitnehmer können bei Erkrankungen, die länger als vier Wochen andauern, zu 25, 50 oder 75 Prozent arbeitsunfähig geschrieben werden.
Die Regelung erfordert die Zustimmung von Arzt und Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat ein siebentägiges Widerspruchsrecht. In den ersten sechs Wochen bleibt der Anspruch auf volle Lohnfortzahlung bestehen, danach wird anteiliges Krankengeld gezahlt.
Sozialverbände und die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisieren auch diese Neuerung als bürokratisch und schwer praktikabel.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
