Krankschreibung, Regierung

Krankschreibung: Regierung schafft telefonische AU ab Juli ab

04.07.2026 - 11:03:46 | boerse-global.de

Ab dem ersten Krankheitstag soll ein ärztliches Attest nötig sein. Ökonomen und Ärzteverbände warnen vor Überlastung und steigenden Fehlzeiten.

Bundesregierung plant Attestpflicht ab erstem Krankheitstag
Krankschreibung - Eine Hand hält einen Stift über ein ärztliches Attest oder Rezeptblock, symbolisiert neue Regeln für Krankschreibungen. 04.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ab dem ersten Krankheitstag soll ein ärztliches Attest nötig sein, die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Das beschloss der Koalitionsausschuss am 2. Juli 2026.

Attestpflicht ab Tag eins

Bisher war eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erst ab dem vierten Krankheitstag gesetzlich vorgeschrieben. Das soll sich nun ändern. Beschäftigte müssen künftig ab dem ersten Tag ihrer Erkrankung ein Attest vorlegen.

Bundeskanzler Merz begründete den Schritt Anfang Juli mit den hohen Fehlzeiten. Er sprach von einer Rückkehr zu den Regeln vor der Corona-Pandemie. Unternehmen sollen aber weiterhin individuell abweichende Vereinbarungen mit ihren Angestellten treffen können.

Parallel dazu fällt die telefonische Krankschreibung weg. Sie war während der Pandemie eingeführt und später verstetigt worden. Unions-Fraktionschef Spahn verteidigte die Pläne als Maßnahme der Fairness gegenüber den arbeitenden Kollegen.

Die Regierung erhofft sich von der Neuregelung eine Reduzierung der Fehlzeiten. Laut DAK-Daten lagen sie 2025 bei durchschnittlich 19,5 Tagen pro Versichertem.

Ökonomen und Ärzte warnen

Wirtschaftsexperten zweifeln an der Wirksamkeit der Verschärfungen. Daniel Graeber, Ökonom am DIW, warnte am 3. Juli: Die Attestpflicht ab Tag eins könnte die Fehlzeiten sogar erhöhen. Seine Begründung: Zusätzliche Praxisbesuche steigern das Ansteckungsrisiko in Wartezimmern. Zudem drohe eine Überlastung der medizinischen Infrastruktur.

Ärzteverbände reagierten mit deutlicher Ablehnung. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), bezeichnete es als verfehlt, eine hohe Zahl zusätzlicher Patienten in die Praxen zu drängen. Der Hausärzteverband sprach von einer drohenden Katastrophe für die medizinische Versorgung. Viele der zusätzlichen Termine seien medizinisch nicht nötig.

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Laut KBV-Daten dauert derzeit etwa ein Drittel aller Krankschreibungen maximal drei Tage.

Zweifel an der Wirksamkeit

Analysen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und der Barmer zeigen: Die telefonische Krankschreibung macht nur 0,8 bis 1,2 Prozent aller AU-Bescheinigungen aus. Experten wie Daniel Graeber sehen daher keinen kausalen Zusammenhang zwischen dieser Möglichkeit und dem allgemeinen Krankenstand.

Ein wesentlicher Teil der Fehlzeiten wird ohnehin durch andere Faktoren bestimmt. 2024 verursachten Langzeiterkrankungen von mehr als sechs Wochen rund 40 Prozent aller Fehltage.

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Auch in der Bevölkerung stoßen die Pläne auf Widerstand. Eine YouGov-Umfrage ergab: 59 Prozent der Befragten sprechen sich gegen die Attestpflicht ab dem ersten Tag aus. 58 Prozent lehnen die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung ab. Gewerkschaften wie ver.di und der DGB warnten zudem vor verstärktem Präsentismus – Arbeitnehmer, die trotz Krankheit am Arbeitsplatz erscheinen.

Alternative Lösungen in der Diskussion

Innerhalb der Koalition wird über die konkrete Ausgestaltung der Regeln diskutiert. SPD-Chef Klingbeil warb am 3. Juli für eine praktikable Umsetzung. Ein Regierungssprecher stellte klar: Die Nachweispflicht ab Tag eins bedeutet nicht zwingend, dass das Attest physisch am ersten Tag beim Arbeitgeber vorliegen muss.

Als digitale Alternative bringt Gesundheitsministerin Warken verstärkt Videosprechstunden ins Gespräch. Sie könnten die Praxen entlasten und den Wegfall der telefonischen AU teilweise kompensieren. Zudem wird über Modelle zur Teilkrankschreibung nach skandinavischem Vorbild diskutiert. Beschäftigte könnten dann zu 25, 50 oder 75 Prozent ihrer Arbeitszeit krankgeschrieben werden. Arbeitsministerin Bas kündigte an, die potenziellen Auswirkungen der Neuregelungen genau prüfen zu lassen.

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