KRITIS-Dachgesetz, Notstromanlagen

KRITIS-Dachgesetz: 35 Prozent der Notstromanlagen weisen wesentliche MĂ€ngel auf

Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 22:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein KlinikverbÀndepapier verlangt bessere Personalplanung und ZustÀndigkeiten; Fachleute sehen zugleich MÀngel bei Notstrom und Krisenorganisation.
Industrielle Transformatorenstation in einer sterilen Umgebung bei DĂ€mmerung zur Symbolisierung kritischer Infrastruktur. Illustration mit AI erstellt.

Auf Bundesebene zielt das geplante KRITIS-Dachgesetz darauf ab, die Vorsorge fĂŒr schwerwiegende KrisenfĂ€lle in kritischen Infrastrukturen und KrankenhĂ€usern grundlegend zu verbessern.

Besonders komplexe Notlagen wie eine unterbrochene Wasserversorgung, die mit einem gleichzeitigen Stromausfall einhergeht, stellen Gesundheitseinrichtungen vor erhebliche operative Probleme. Vor diesem Hintergrund analysieren Experten und Betreiber bestehende Schwachstellen sowie notwendige Anpassungen der Notfallkonzepte.

MĂ€ngel bei der Notstromversorgung und reale Belastungsproben

Dass Notfallsysteme im Ernstfall nicht immer reibungslos funktionieren, verdeutlichen Untersuchungen zur technischen GebĂ€udeausstattung. Laut dem TÜV-Baurechtsreport 2026 weisen 35 % der Notstromanlagen in Sonderbauten wie KrankenhĂ€usern, Schulen, HochhĂ€usern oder Einkaufszentren wesentliche MĂ€ngel auf, was einem Anstieg um 9 Prozentpunkte gegenĂŒber dem Erhebungsjahr 2022 entspricht.

Zu den typischen Problemen zĂ€hlen AggregatausfĂ€lle beim Start, ĂŒberlagerter Kraftstoff sowie defekte Speicherbatterien. Im Rahmen der TÜV Cybersecurity Studie gaben zudem 15 % der befragten Unternehmen an, im Vorjahr einen Cyberangriff verzeichnet zu haben.

Dr. Joachim BĂŒhler plĂ€diert in diesem Kontext dafĂŒr, Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes gezielt fĂŒr die ErtĂŒchtigung der Infrastruktur bereitzustellen.

Wie anspruchsvoll Notlagen in der Praxis sind, zeigte ein Stromausfall an der Uniklinik Freiburg an einem Sonntagmorgen. WĂ€hrend Intensivstationen und OperationssĂ€le ĂŒber Puffer abgesichert waren, blieben andere Bereiche dunkel; DiagnosegerĂ€te wie MRT und CT schalteten in den Notbetrieb, was spĂ€ter aufwendige Neustarts erforderte.

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Obwohl laufende Eingriffe nicht abgebrochen werden mussten und Schwerverletzte versorgt wurden, meldete sich die Klinik fĂŒr knapp vier Stunden von der regulĂ€ren Notfallversorgung ab. Der Katastrophenschutzbeauftragte der Klinik, Dr. Thorsten Hammer, erklĂ€rte, dass solche Szenarien sowie Cyber- und hybride VorfĂ€lle regelmĂ€ĂŸig geĂŒbt werden.

Auch die CharitĂ© Berlin unterzieht ihre Notstromversorgung regelmĂ€ĂŸigen Tests, um sich gegen NetzausfĂ€lle, Angriffe oder Extremereignisse zu wappnen, wobei betriebliche Krisenmanager eine stĂ€rkere Verankerung der Notfallvorsorge in bestehenden Prozessen fordern.

FĂŒr Notstromeinspeisungen schreibt die Norm DIN VDE 0100-551 vor, dass UmschaltvorgĂ€nge auch von elektrotechnischen Laien vorgenommen werden können mĂŒssen, wobei am Übergabepunkt in der Regel CEE-Steckverbinder bis 125A genutzt werden.

Forderungen nach klaren ZustÀndigkeiten und schneller Wiederherstellung

Trotz der gesetzgeberischen Impulse mahnen Fachleute Konkretisierungen an. Prof. Dr. MichÚle Knodt von der TU Darmstadt und dem Forschungsnetzwerk DiReX stuft die europÀische NIS-2-Richtlinie und das KRITIS-Dachgesetz zwar als wichtigen Rahmen ein, bemÀngelt jedoch fehlende Vorgaben dazu, wer im Notfall handlungsbefugt ist.

Angesichts von fast 2 Millionen Kilometern Stromleitungen und Tausenden Umspannwerken sei ein lĂŒckenloser physischer Schutz unmöglich. Resilienz bestehe daher vor allem in der schnellen Wiederherstellung durch standardisierte Komponenten, Ersatzteillager und sofort einsatzbereite Reparaturteams.

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Zudem gewinnen hybride Bedrohungen an Gewicht. In Darmstadt informiert das seit 2025 erprobte Projekt einer autarken LitfaßsĂ€ule bei NetzausfĂ€llen bis zu 72 Stunden lang ĂŒber Photovoltaik und Methanol-Brennstoffzellen die Bevölkerung.

Auch der bayerische Innenminister Joachim Herrmann bezeichnete das KRITIS-Dachgesetz als wichtigen Schritt, der jedoch praxistaugliche Vorgaben benötige. Energiesicherheit bleibe eine Gemeinschaftsaufgabe von Staat und Betreibern. Ein Stromausfall in Berlin Anfang des Jahres habe vor Augen gefĂŒhrt, wie verwundbar Netze gegenĂŒber Sabotage, Cyberattacken oder Extremwetter seien.

Personelle EngpÀsse und IT-Sicherheitsstandards

Am 20. Oktober 2026 legten der Verband der UniversitĂ€tsklinika Deutschlands (VUD), der 37 UniversitĂ€tsklinika reprĂ€sentiert, und die BG Kliniken mit ihren 13 Standorten, ĂŒber 19.000 BeschĂ€ftigten und mehr als 570.000 jĂ€hrlichen BehandlungsfĂ€llen ein gemeinsames Positionspapier vor.

Darin fordern die VerbĂ€nde mit Blick auf das geplante Gesundheitssicherstellungsgesetz verlĂ€ssliche Personalplanungen, digitale Lagebilder, widerstandsfĂ€hige Infrastrukturen, klare ZustĂ€ndigkeiten im Verteidigungsfall sowie erleichterte Vorgaben fĂŒr Bevorratung und Eigenproduktion kritischer Arzneimittel. Investitionen sollten vorrangig Schwerpunktversorgern zugutekommen.

Wie dringlich organisatorische Maßnahmen sind, unterstreichen Erkenntnisse der Technischen Hochschule WĂŒrzburg-Schweinfurt (THWS). Prof. Dr. Sebastian Biedermann betont, dass rund 80 % der SicherheitsvorfĂ€lle auf menschliche oder organisatorische VersĂ€umnisse zurĂŒckzufĂŒhren sind.

Nach EinschĂ€tzung von Prof. Dr. Peter Bradl könnten im Katastrophenfall bis zu 40 % des eingeplanten Personals nicht fĂŒr Schutzaufgaben greifbar sein. Auf technischer Ebene ergĂ€nzte das Bundesamt fĂŒr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das Instrumentarium durch die Veröffentlichung des BSI-Standards 300-1 for die Methodik Grundschutz++.

Dieser Standard zielt auf heterogene IT-Umgebungen und komplexe Virtualisierungen ab, priorisiert zentrale GeschÀftsprozesse und soll ab 2027 nach Vorgaben zertifizierbar sein, die zur ISO/IEC 27001 kompatibel sind.

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