KRITIS-Dachgesetz: Neue Resilienzpflicht fĂŒr 500.000-Menschen-Versorger
Veröffentlicht am: 03.06.2026 um 06:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 17. MĂ€rz 2026. Es setzt die EU-Richtlinie 2022/2557 um und betrifft elf SchlĂŒsselsektoren: Energie, Verkehr, Finanzen, IT und Raumfahrt. Wer mindestens 500.000 Menschen versorgt, unterliegt nun einer umfassenden Resilienzpflicht nach Paragraph 13. Konkret bedeutet das: regelmĂ€Ăige Risikoanalysen, formale NotfallplĂ€ne und strenge Meldefristen.
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Der Auslöser war kein theoretischer. Im Januar 2026 erschĂŒtterte ein Terroranschlag auf das Berliner Stromnetz die Republik. Die Behörden ordneten sofortige SicherheitsmaĂnahmen an â verstĂ€rkte Sensortechnik, VideoĂŒberwachung. Die LĂ€nder können zudem weitere Einrichtungen als kritische Infrastruktur einstufen. Eine offizielle Evaluierung des Gesetzes ist in zwei Jahren fĂ€llig.
BetriebsrÀte bekommen mehr Macht in KrisenfÀllen
Die neuen Vorschriften haben direkte Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Denn die Mitbestimmungsrechte der BetriebsrĂ€te greifen jetzt auch in der Krisenplanung. Das betrifft die Entwicklung von ResilienzplĂ€nen, interne Kommunikationsprotokolle und Verhaltensanweisungen fĂŒr Mitarbeiter im Notfall.
Das Bundesarbeitsgericht hat zudem klargestellt: Auch auslĂ€ndische Konzerne können hierzulande BetriebsrĂ€te bekommen. In einem aktuellen Fall bestĂ€tigte das Gericht, dass ein Standort wie das BER-Areal mit rund 320 BeschĂ€ftigten als eigenstĂ€ndige Organisationseinheit gilt â selbst wenn die Personalentscheidungen im Ausland fallen. Voraussetzung: Es gibt zumindest rudimentĂ€re Managementbefugnisse vor Ort.
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NIS2 und KRITIS: Zwei Gesetze, ein Ziel
Das KRITIS-DachG arbeitet eng mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz zusammen, das seit Dezember 2025 gilt. WÀhrend KRITIS die physische und organisatorische WiderstandsfÀhigkeit im Blick hat, zielt NIS2 auf IT-Sicherheit und die FÀhigkeit, Angriffe zu erkennen und abzuwehren.
Doch die RealitĂ€t sieht anders aus. Als die Anmeldefrist beim Bundesamt fĂŒr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im MĂ€rz 2026 endete, hatten gerade einmal 38,5 Prozent der rund 29.000 betroffenen Unternehmen ihre Registrierung abgeschlossen. Nachmeldungen sind möglich â aber teuer. FĂŒr groĂe âhochwichtige" Einrichtungen drohen BuĂgelder von bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die GeschĂ€ftsfĂŒhrung haftet persönlich nach Paragraph 38 des BSI-Gesetzes.
Der Druck geht weiter. Regulierte Unternehmen geben die Sicherheitsanforderungen zunehmend an ihre Zulieferer weiter â vertraglich festgeschrieben, unabhĂ€ngig von deren GröĂe.
Neue Regeln fĂŒr Arbeitssicherheit und Zustellnachweise
Zwei weitere Ănderungen betreffen die gesamte Wirtschaft:
Sicherheitsbeauftragte: Seit dem 29. Mai 2026 gilt eine Novelle des Sozialgesetzbuchs VII. Firmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern mĂŒssen jetzt mindestens einen Sicherheitsbeauftragten benennen. Bei kleineren Betrieben mit 20 bis 49 BeschĂ€ftigten greift die Pflicht nur bei besonderen GefĂ€hrdungen.
Zustellnachweise: Das Bundesarbeitsgericht hat am 7. Mai 2026 entschieden (Az. 2 AZR 184/25): Das digitale Einwurf-Einschreiben gilt nicht mehr als Anscheinsbeweis fĂŒr den Zugang eines Schreibens. Der Grund: Die Zustellung basiert auf digitalen Scans, nicht auf physischen Belegen. Arbeitgeber sollten kĂŒnftig auf persönliche Ăbergabe mit Unterschrift oder Gerichtsvollzieher setzen.
Forschung zeigt: Viele Unternehmen sind schlecht vorbereitet
Eine Studie der FU Berlin, der Helmut-Helmut-Schmidt-UniversitĂ€t und des DIW Berlin hat zwischen MĂ€rz 2025 und Januar 2026 insgesamt 1.224 Unternehmen befragt. Das Ergebnis: 91 Prozent haben zwar irgendwelche IT-SicherheitsmaĂnahmen ergriffen. Aber nur 17 Prozent der gröĂten Firmen planen weitere Verbesserungen. Ăberraschend: Unternehmen in lĂ€ndlichen Regionen sind hĂ€ufiger in Katastrophenschutznetzwerke eingebunden (41 Prozent) als ihre stĂ€dtischen Pendants (34 Prozent).
Experten warnen: KĂŒnstliche Intelligenz verkĂŒrzt die Zeit zwischen der Entdeckung einer SicherheitslĂŒcke und ihrer Ausnutzung drastisch. Unternehmen sollten daher ihre âMean Time to Clean Recovery" (MTCR) messen. FĂŒr kritische Einrichtungen gilt: Die Wiederherstellungszeit sollte unter sechs Stunden liegen â nur so bleibt der Betrieb nach einem Cyberangriff minimal handlungsfĂ€hig.
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