KRITIS-Gesetz, Sicherheitsauflagen

KRITIS-Gesetz und neue Sicherheitsauflagen: Unternehmen unter Druck

02.05.2026 - 19:59:34 | boerse-global.de

Ab Juli 2026 müssen Betreiber kritischer Infrastrukturen ihre Dienste registrieren. Auch neue Regeln zu Arbeitsschutz und digitaler Sicherheit treten in Kraft.

KRITIS-Gesetz und neue Sicherheitsauflagen: Unternehmen unter Druck - Foto: über boerse-global.de
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Seit März gilt das neue KRITIS-Dachgesetz, das Betreiber essenzieller Dienste zu umfassenden Schutzmaßnahmen verpflichtet. Parallel dazu steigen die Anforderungen an den Arbeitsschutz – mit neuen Regeln für Sicherheitsbeauftragte, digitale Gewalt und Lohn-Transparenz.

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KRITIS-Dachgesetz: Wer registrieren muss

Das Herzstück der Reform ist das KRITIS-Dachgesetz, das seit März 2026 in Kraft ist. Es richtet sich an Organisationen, die mehr als 500.000 Menschen mit essenziellen Dienstleistungen versorgen. Ab dem 17. Juli 2026 müssen betroffene Unternehmen ihre Dienste bei den zuständigen Behörden registrieren.

Das Gesetz vereinheitlicht den Schutz kritischer Infrastrukturen in den Bereichen Energie, Verkehr und Wasser. Ausgenommen sind vorerst die Sektoren Finanzen, IT und Telekommunikation.

Nach der Registrierung haben Unternehmen neun Monate Zeit für eine umfassende Risikoanalyse. Weitere zehn Monate stehen für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen zur Verfügung. Die Aufsicht liegt beim Bundesinnenministerium (BMI) für Energie, Verkehr und IT – die Bundesländer sind für Wasser- und Gesundheitsinfrastruktur zuständig.

Besonders streng: Störungen müssen innerhalb von 24 Stunden beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gemeldet werden. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu einer Million Euro geahndet werden.

Cyber Resilience Act: BSI als zentrale Marktüberwachung

Die digitale Dimension der Infrastruktursicherheit wird durch die Umsetzung der EU-Cyber-Resilience-Verordnung (CRA) gestärkt. Nach einem Kabinettsbeschluss fungiert das BSI künftig als zentrale Marktüberwachungs- und Meldebehörde.

Ab dem 11. September 2026 müssen Unternehmen aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken in vernetzten Produkten melden. Das BSI erhält dafür 95 neue Stellen in diesem Jahr, bis 2029 sind insgesamt 141 zusätzliche Mitarbeiter geplant.

Neue Schwellenwerte für Sicherheitsbeauftragte

Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat am 25. März 2026 eine wichtige Änderung beschlossen: Die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten greift künftig erst ab 50 Mitarbeitern – bisher lag die Schwelle bei 20.

Die Neuregelung setzt die EU-Verordnung 2024/2748 um. In besonders risikoreichen Branchen bleibt jedoch die alte 20-Mitarbeiter-Grenze bestehen.

Teil-Krankschreibung ab 2027 geplant

Eine Revolution im Arbeitsrecht zeichnet sich ab: Nach dem Kabitnettsbeschluss zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 29. April 2026 sollen Arbeitnehmer ab 1. Januar 2027 zu 25, 50 oder 75 Prozent krankgeschrieben werden können – vorausgesetzt, Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse stimmen zu.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und Sozialverbände lehnen das Modell ab. Zudem wird die maximale Bezugsdauer des Krankengeldes auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt – unabhängig von der Erkrankung.

Pausenpflicht: Jeder Dritte überspringt die Erholung

Das Bundesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) warnt: 31 Prozent der Beschäftigten lassen regelmäßig Pausen ausfallen. Dabei schreibt das Gesetz bei Schichten über sechs Stunden mindestens 30 Minuten Pause vor.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt zudem fünfminütige Kurzpausen pro Stunde – gegen Muskel-Skelett-Beschwerden und für die Team-Konzentration.

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Kontrolldichte: 190 Beamte für 200.000 Betriebe

Der Regierungsbezirk Darmstadt zeigt, wie intensiv die Aufsicht läuft: Rund 190 Beamte überwachen dort über 200.000 Betriebe mit 1,7 Millionen Beschäftigten. 2025 inspizierten sie rund 4.500 Unternehmen und 3.000 Baustellen.

Die Bilanz: 305 Anordnungen, 140 Bußgelder und 12 Strafanzeigen. Hauptmängel waren blockierte Fluchtwege, unzureichende Beleuchtung und fehlende Gefährdungsbeurteilungen.

Tragischer Unfall in Runkel: Fünf Tote durch Schwefelwasserstoff

Trotz historisch niedriger Unfallzahlen – rund 810.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle 2024 bundesweit – erschüttern schwere Vorfälle das Land. Am 16. April 2026 kamen in einer Lederfabrik in Runkel fünf Arbeiter einer Rohrreinigungsfirma durch Schwefelwasserstoff-Vergiftung ums Leben.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung gegen Unbekannt. Spendenaktionen brachten 17.000 Euro für die Hinterbliebenen und 6.000 Euro für die Rettungskräfte.

Kaffee-Unfall: Gericht stärkt Versicherungsschutz

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden: Ein Verschlucken an Kaffee während eines Geschäftstermins ist ein Arbeitsunfall. Der Arbeitgeber stelle den Kaffee zur Förderung von Teamgeist und Wachsamkeit bereit – der folgende Sturz mit Nasenbeinbruch sei daher versichert.

Digitale Gewalt: Neue Straftatbestände geplant

Das Bundesjustizministerium hat am 16. April 2026 einen Gesetzentwurf gegen „digitale Gewalt" vorgelegt. Drei neue Straftatbestände zu Deepfakes, bildbasierter sexueller Belästigung und digitaler Überwachung sind vorgesehen.

Für Unternehmen drohen Bußgelder von bis zu fünf Millionen Euro, wenn sie zivilrechtliche Pflichten wie Kontosperrungen oder Beweissicherung nicht erfüllen.

Gewalt gegen Polizei: Anstieg um 67 Prozent seit 2015

Die Statistik für 2024 zeigt 46.357 Gewalttaten gegen Polizeibeamte – ein leichter Anstieg von 0,3 Prozent. Seit 2015 ist die Zahl der betroffenen Beamten um über 67 Prozent gestiegen.

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) berichtete auf den Maikundgebungen in Bremen, dass ein Drittel der Beschäftigten im Kundenkontakt wegen zunehmender Aggression über einen Berufswechsel nachdenkt.

EU-Transparenzrichtlinie: Gehälter offenlegen bis Juni 2026

Bis zum 7. Juni 2026 muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Arbeitgeber müssen künftig Gehaltsspannen in Stellenanzeigen nennen und Beschäftigten auf Anfrage Auskunft über Vergleichsgehälter geben.

Laut Marktforschung halten 58 Prozent der Arbeitnehmer die bestehenden Gehaltsstrukturen für zu intransparent.

Entlastungsprämie: Steuerfreier Bonus bis 1.000 Euro

Der Bundestag hat am 24. April 2026 die sogenannte Entlastungsprämie beschlossen. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern bis Juni 2027 einen steuer- und abgabenfreien Bonus von bis zu 1.000 Euro zahlen – zur Abfederung gestiegener Lebenshaltungskosten.

Ausblick: Was auf Unternehmen zukommt

Die zweite Jahreshälfte 2026 wird für Betriebe zur Bewährungsprobe. Neben der KRITIS-Registrierung und der CRA-Umsetzung müssen Unternehmen die europäische Digitale Identitätsbrieftasche bis Jahresende bereitstellen.

Die Integration von physischer Sicherheit, digitaler Resilienz und soziale Compliance bleibt die zentrale Herausforderung für die deutsche Industrie.

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