Krypto-Steuer ab 2027: BMF plant Abgeltungsteuer unabhÀngig von der Haltedauer
Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 17:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die steuerliche Behandlung von privaten Krypto-Transaktionen in Deutschland steht vor einem grundlegenden Umbruch. Wie Berichte vom 14. Oktober 2026 thematisieren, plant das Bundesfinanzministerium (BMF), dass die Haltedauer bei KryptogeschĂ€ften ab dem Jahr 2027 keine Rolle mehr fĂŒr die Steuerpflicht spielen soll. FĂŒr AltbestĂ€nde ist demnach jedoch ein Bestandsschutz vorgesehen.
Das Bundeskabinett befasste sich nach Medienberichten vom selben Tag allerdings noch nicht mit dem entsprechenden Entwurf; das Thema fehlte auf der Ergebnisliste sowie in der Pressekonferenz, ein neuer Kabinettstermin steht noch nicht fest. Die Pressestelle des Finanzministeriums erklÀrte hierzu, dass die regierungsinternen Abstimmungen noch laufen.
Wechsel zur Abgeltungsteuer und Regeln fĂŒr AltbestĂ€nde
Nach den PlĂ€nen des Finanzministeriums soll die Reform zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Ab diesem Stichtag angeschaffte Krypto-Assets wĂŒrden kĂŒnftig unter den Paragrafen 20 des Einkommensteuergesetzes (EStG) fĂŒr EinkĂŒnfte aus Kapitalvermögen fallen, anstatt wie bisher unter die Paragrafen 22 und 23 EStG fĂŒr private VerĂ€uĂerungsgeschĂ€fte. Damit unterlĂ€gen Gewinne unabhĂ€ngig von der Haltedauer einer pauschalen Kapitalertragsteuer beziehungsweise Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzĂŒglich SolidaritĂ€tszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, was einem Steuersatz von 26,375 Prozent inklusive SolidaritĂ€tszuschlag entspricht.
FĂŒr Token, die bis zum 31. Dezember 2026 angeschafft werden, sieht das Ministerium einen Bestandsschutz vor: Die Möglichkeit einer steuerfreien VerĂ€uĂerung nach Ablauf der einjĂ€hrigen Spekulationsfrist bleibt fĂŒr diese BestĂ€nde erhalten, vorausgesetzt, das Anschaffungsdatum kann lĂŒckenlos nachgewiesen werden.
Von der geplanten Neuregelung ausgenommen sind nach Angaben des Ministeriums vom 14. Oktober 2026 Non-Fungible Token (NFT), E-Geld-Token beziehungsweise Stablecoins sowie Security-Token und Real-World-Assets.
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Dokumentationspflichten und Besteuerungsgrundlagen
Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) rĂ€t Anlegern laut einem Bericht vom 14. Oktober 2026 dazu, getrennte Wallets fĂŒr Alt- und NeubestĂ€nde anzulegen. Zudem empfiehlt die Organisation eine lĂŒckenlose Dokumentation von Anschaffungszeitpunkten, Anschaffungskosten, Wallet-Transfers und den gesamten Transaktionsketten.
Kann der Nachweis ĂŒber die Anschaffungskosten nicht erbracht werden, unterstellt das BMF kĂŒnftig einen Erwerb nach dem 31. Dezember 2026 und setzt pauschal 50 Prozent des Verkaufserlöses als steuerliche Bemessungsgrundlage an. Bei einem Erlös von 80.000 Euro entsprĂ€che dies einem angenommenen Gewinn von 40.000 Euro, woraus sich eine Steuerlast von 10.550 Euro ohne Kirchensteuer ergĂ€be.
Ein Steuerexperte verwies am 14. Oktober 2026 darauf, dass das geltende Kapitalertragsteuerrecht bei fehlendem Nachweis lediglich 30 Prozent ansetze, wÀhrend der aktuelle Entwurf 50 Prozent vorsehe.
Verluste aus NeubestĂ€nden sollen nach dem Entwurf mit anderen KapitaleinkĂŒnften verrechenbar sein, wĂ€hrend alte VerlustvortrĂ€ge im bisherigen Verrechnungskreis verbleiben. Werbungskosten sind nicht abziehbar; es gilt der allgemeine Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung, ein gesonderter Krypto-Freibetrag entfĂ€llt.
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Ab dem 1. Januar 2028 plant das Ministerium zudem einen automatischen Steuerabzug an der Quelle durch inlÀndische Kryptodienstleister, Handelsplattformen und Verwahrer, wobei auch Gewinne aus Staking und Lending der Abgeltungsteuer unterliegen sollen.
Politischer Zeitplan und offene Kontroversen
Der Referentenentwurf war vom Finanzministerium am 30. September 2026 an die VerbĂ€nde verschickt worden, deren Stellungnahmen bis zum 6. Oktober 2026 möglich waren. Die Bundessteuerberaterkammer Ă€uĂerte am 6. Oktober 2026 Zweifel an einer rechtzeitigen Auswertung der RĂŒckmeldungen.
Zuvor hatte der Bundestag am 8. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf der GrĂŒnen zur sofortigen Abschaffung der Haltefrist mit 132 zu 445 Stimmen abgelehnt. Am 12. Oktober 2026 befasste sich der Petitionsausschuss in einer Anhörung mit dem Thema; eine Petition von Nicole Nowak verzeichnete 44.439 Mitzeichner.
FĂŒr ein Inkrafttreten zum Jahresbeginn 2027 mĂŒsste der Bundesrat dem Vorhaben spĂ€testens in seiner letzten Sitzung des Jahres am 18. Dezember 2026 zustimmen; weitere Termine der LĂ€nderkammer sind fĂŒr den 16. Oktober und 20. November 2026 angesetzt.
Das Finanzministerium erwartet durch die Reform Mehreinnahmen von 160 Millionen Euro fĂŒr 2028 sowie 350 Millionen Euro ab 2030 beziehungsweise 2031, nachdem frĂŒhere SchĂ€tzungen noch von zwei Milliarden Euro und spĂ€ter einer Milliarde Euro ausgegangen waren.
Auf eine RĂŒckfrage aus der SPD konnte das BMF nicht erklĂ€ren, wie sich Bitcoin steuerlich von Gold unterscheidet, teilte spĂ€ter jedoch mit, dass VorschlĂ€ge zur Ausweitung der Reform auf Gold bestanden hĂ€tten. Matthias Steger vom Bitcoin Bundesverband kritisierte am 14. Oktober 2026 eine fragwĂŒrdige Sonderbehandlung von Krypto-Werten gegenĂŒber Gold und Immobilien.
