Kryptosteuer ab 2027: 25 Prozent Abgeltungsteuer unabhÀngig von der Haltedauer
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 17:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Rund um die geplante Neuregelung der Kryptobesteuerung in Deutschland hat sich am 6. Oktober 2026 eine intensive Debatte formiert. Im Zentrum der Diskussionen zwischen Politik, BranchenverbĂ€nden und dem Petitionsausschuss des Bundestags stehen rechtliche Bedenken sowie erhebliche Umsetzungsrisiken, die eine Reform der bisherigen steuerlichen Behandlung privater Krypto-VerĂ€uĂerungen nach sich ziehen wĂŒrde.
Abkehr von der Haltefrist und Einstufung als Kapitalertrag
Das Bundesfinanzministerium hatte am 30. September 2026 einen Referentenentwurf fĂŒr ein Gesetz zur Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen in die Ressortabstimmung gegeben. Die Befassung im Bundeskabinett ist fĂŒr den 14. Oktober 2026 vorgesehen.
Kern des Entwurfs ist ein grundlegender Systemwechsel: EinkĂŒnfte aus bestimmten Kryptowerten wie Bitcoin, Ether und vergleichbaren Tauschkryptowerten sollen kĂŒnftig als EinkĂŒnfte aus Kapitalvermögen nach Paragraph 20 des Einkommensteuergesetzes erfasst werden. Bislang wurden sie als andere WirtschaftsgĂŒter im Rahmen privater VerĂ€uĂerungsgeschĂ€fte nach Paragraph 23 behandelt.
Nach den PlĂ€nen des Ministeriums soll ab dem 1. Januar 2027 die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzĂŒglich SolidaritĂ€tszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer greifen â unabhĂ€ngig von der Haltedauer. Dies betrifft sowohl VerĂ€uĂerungsgewinne als auch laufende Einnahmen aus Lending oder passivem Staking.
Bislang galt ein VerĂ€uĂerungsgewinn nach Ablauf einer einjĂ€hrigen Haltefrist als steuerfrei, flankiert von einer Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr. KĂŒnftig soll stattdessen der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro fĂŒr Einzelpersonen beziehungsweise 2.000 Euro fĂŒr Ehegatten gelten.
E-Geld-Token, NFTs und Security-Token sind von dem Entwurf nicht erfasst; das Betriebsvermögen bleibt unberĂŒhrt. FĂŒr BestĂ€nde, die bis zum 31. Dezember 2026 erworben werden, sieht der Entwurf Bestandsschutz unter dem bisherigen Recht vor.
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Kritik an Umsetzungsfristen und Ersatzbemessung
Am 6. Oktober 2026 endete die VerbĂ€ndeanhörung zu dem Entwurf, die auf breite EinwĂ€nde stieĂ. Die Bundessteuerberaterkammer monierte die kurze Stellungnahmefrist von lediglich vier vollen Werktagen. Sie regte an, vor einer Reform zunĂ€chst die Wirkungen des Kryptowerte-Steuertransparenzgesetzes sowie internationaler Melderahmen wie DAC8 und CARF abzuwarten.
Die Deutsche Kreditwirtschaft erklÀrte, eine technische und organisatorische Umsetzung sei realistisch erst zum 1. Januar 2029 darstellbar. Der Entwurf sieht einen automatischen Kapitalertragsteuer abzug durch inlÀndische Krypto-Dienstleister ab dem 1. Januar 2028 vor.
Besonders kritisiert wird eine sogenannte Unterstellungsregel: Liegen keine verwertbaren Anschaffungskosten vor, greift eine Ersatzbemessungsgrundlage von 50 Prozent auf die VerĂ€uĂerungseinnahmen, wĂ€hrend bei traditionellen Wertpapieren ein Satz von 30 Prozent gilt.
Steuerberater aus dem Umfeld des Bitcoin Bundesverbands wiesen anhand von Beispielrechnungen darauf hin, dass diese Regelung zu einer ĂŒberproportionalen Belastung fĂŒhren könne: Bei einem Kauf zu 38.000 Euro und einem Verkauf zu 40.000 Euro belĂ€uft sich der tatsĂ€chliche Gewinn auf 2.000 Euro, woraus eine regulĂ€re Steuerlast inklusive SolidaritĂ€tszuschlag von rund 527,50 Euro resultiert. Greift die 50-Prozent-Ersatzbemessung, betrĂŒge der Steuer abzug hingegen 5.275 Euro.
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Politischer Widerstand und BĂŒrgerpetition
Auch im parlamentarischen Raum wĂ€chst der Widerspruch. FDP-Finanzpolitiker Frank SchĂ€ffler kritisierte die geplante Herausnahme von Bitcoin aus Paragraph 23 und forderte, die einjĂ€hrige Haltefrist beizubehalten, da der Entwurf keinen sachlichen Grund fĂŒr die Ănderung liefere.
Auch Teile der Union sperren sich gegen die Vorlage aus dem von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gefĂŒhrten Ministerium, das mit jĂ€hrlichen Mehreinnahmen von 160 Millionen Euro im Jahr 2028 und bis zu 350 Millionen Euro ab 2031 rechnet.
ZusĂ€tzlichen Nachdruck erhĂ€lt die Diskussion durch den Petitionsausschuss des Bundestags. FĂŒr den 12. Oktober 2026 ist im Marie-Elisabeth-LĂŒders-Haus eine öffentliche Anhörung angesetzt. Eine eingereichte Petition von Nicole Nowak fordert die Beibehaltung der einjĂ€hrigen Haltefrist sowie die fortgesetzte Einstufung von Kryptowerten als andere WirtschaftsgĂŒter. Die Initiative verzeichnete 44.439 Mitzeichnungen.
