Kündigungen, BAG

Kündigungen: BAG erhöht Hürden bei Massenentlassungen deutlich

Veröffentlicht: 16.07.2026 um 09:04 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Drei aktuelle BAG-Urteile erschweren Kündigungen: Massenentlassungen, Zugang von Schreiben und Elternzeit-Schutz verschärft.

BAG-Urteile: Neue Hürden für rechtssichere Kündigungen
Ein Richterhammer liegt auf einem Stapel von Rechtsdokumenten. Im Hintergrund ist unscharf ein modernes Bürogebäude zu sehen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Drei aktuelle Urteile zwingen Arbeitgeber zu mehr Sorgfalt – besonders bei Massenentlassungen und der Zustellung von Schreiben.

Massenentlassungen: Die Reihenfolge entscheidet

Mit Urteil vom 1. April 2026 (Az. 6 AZR 152/22) stellte das BAG klar: Die Anzeige bei der Agentur für Arbeit darf erst nach Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erfolgen. Wer zu früh meldet, riskiert die Unwirksamkeit aller Kündigungen.

Die Richter stützen sich auf eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Eine „schwebende Unwirksamkeit“ oder nachträgliche Heilung gibt es nicht. Ein Verstoß gegen die zeitliche Abfolge bedeutet das Aus für die gesamte Entlassungswelle.

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Einwurf-Einschreiben: Kein Anscheinsbeweis mehr

Ein Urteil vom 7. Mai 2026 (Az. 2 AZR 184/25) betrifft die tägliche Personalarbeit. Das BAG entschied: Ein Einwurf-Einschreiben begründet keinen Anscheinsbeweis mehr für den tatsächlichen Zugang.

Der Grund liegt im Scan-Verfahren der Deutschen Post. Der Zusteller scannt den Brief bereits vor dem Einwurf – die Dokumentation belegt nur die Anwesenheit am Briefkasten, nicht den Einwurf selbst. Juristen raten Arbeitgebern daher zu alternativen Zustellungswegen. Als sicher gelten:

  • Persönliche Übergabe unter Zeugen
  • Zustellung durch private Boten
  • Zustellung per Gerichtsvollzieher

Elternzeit: Neuer Kündigungsschutz vor jedem Abschnitt

Das BAG stärkte auch die Rechte von Eltern. Mit Urteil vom 18. Juni 2026 (Az. 2 AZR 213/25) entschieden die Richter: Der vorwirkende Kündigungsschutz nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz entsteht vor jedem einzelnen Elternzeitabschnitt neu – selbst wenn der Mitarbeiter mehrere Abschnitte in einem Antrag gebündelt hat.

Eine Kündigung ohne Zustimmung der zuständigen Landesbehörde ist in diesen Fällen nichtig. Die Regelung gilt unabhängig von Betriebsgröße oder Probezeit.

KI in HR-Prozessen: Deutschland bleibt skeptisch

Während in Deutschland formale Fragen im Fokus stehen, zeigt eine Klage gegen Meta die Risiken digitalisierter HR-Prozesse. Am 14. Juli 2026 reichten 26 ehemalige Mitarbeiter in Kalifornien Klage ein. Ihre Entlassung basierte auf einem automatisierten Score-System, das KI-Token-Verbrauch und Produktivitätsdaten maß.

Die Kläger sehen eine Benachteiligung von Personen in Kranken- oder Elternzeit. Fachleute betonen: Solche Verfahren wären in Deutschland wegen der strengen Sozialauswahl, der betrieblichen Mitbestimmung und der DSGVO kaum rechtssicher umsetzbar.

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Abfindungen: Die meisten nehmen das erste Angebot an

Trotz der rechtlichen Hürden enden viele Arbeitsverhältnisse ohne Gerichtsverfahren. Der Kündigungsreport 2026 zeigt: Rund 62 Prozent der Arbeitnehmer akzeptieren das erste Abfindungsangebot. Nur 16 Prozent lehnen ab, um bessere Konditionen zu erzielen.

Fast die Hälfte der Entlassenen (47 Prozent) geht allerdings leer aus. Sofern Abfindungen gezahlt werden, orientieren sie sich an der Regelabfindung von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.

Kündigungsmodalitäten: BGH verhandelt über Online-Prozesse

Abseits des Arbeitsrechts beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit Kündigungsmodalitäten. Am heutigen Donnerstag verhandelte das Gericht über Hinweise auf Vertragspausen während Online-Kündigungsprozessen – konkret gegen die Fitnesskette FitX. Die Vorinstanz hatte solche Hinweise als zulässig eingestuft, sofern sie den Kündigungswilligen nicht unzulässig behindern.

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