Kündigungen, BAG

Kündigungen: BAG verschärft Anforderungen an Zustellung und Form

11.06.2026 - 03:40:35 | boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht erweitert Informationsrechte des Betriebsrats und verschärft Kündigungsformalien für Arbeitgeber.

BAG stärkt Betriebsräte: Neue Rechte bei Kündigung und bEM
Kündigungen - Eine Hand legt ein Dokument in eine transparente Wahlurne, im Hintergrund unscharfe Personen in einem Besprechungsraum. 11.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren aktuellen Entscheidungen die Position von Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen gestärkt. Gleichzeitig sorgen geplante Reformen zur Arbeitszeitflexibilisierung und Betriebsrente für heftige Diskussionen zwischen Gewerkschaften, Wirtschaft und Regierung.

Betriebsrat erhält Namen länger erkrankter Mitarbeiter

Das Bundesarbeitsgericht präzisierte die Informationsrechte des Betriebsrates beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM). Das Gremium hat künftig Anspruch auf die namentliche Nennung von Mitarbeitern, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank waren.

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Das Gericht begründet: Die Überwachung des bEM gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrates. Eine vorherige Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer zur Namensnennung sei nicht erforderlich. Datenschutzrechtliche Bedenken stünden dem nicht entgegen – die Information sei für die gesetzliche Überwachungspflicht zwingend notwendig.

Hohe Hürden bei Kündigungen und Zustellungen

Arbeitgeber müssen bei Kündigungen streng auf die Form achten. Das BAG entschied am 7. Mai 2026 (Az. 2 AZR 184/25): Ein Einwurf-Einschreiben beweist nicht den tatsächlichen Zugang einer Kündigung oder bEM-Einladung. Der Scanvorgang der Deutschen Post erfolge vor dem Einwurf – kein hinreichend typischer Geschehensablauf. Das Gericht empfiehlt die persönliche Übergabe oder ein Übergabe-Einschreiben.

Noch härter: Eine Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer erklärte das BAG am 29. Januar 2026 (Az. 2 AZR 128/25) for unwirksam. Grund: Der Arbeitgeber wartete die Frist für die Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung nicht ab. Die bloße Kenntnisnahme reiche nicht – die abschließende Stellungnahme oder der Ablauf der Wochenfrist müssen abgewartet werden.

Das Arbeitsgericht Heilbronn ergänzt: Bei unwirksamen Kündigungen wegen fehlerhafter Sozialauswahlen oder mangelhafter Namenslisten kann die Vergütungspflicht über den Beendigungszeitpunkt hinaus bestehen bleiben.

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Mitbestimmung sichert Opel-Standort Rüsselsheim

Dass Mitbestimmung Standorte retten kann, zeigt die Einigung am Opel-Standort Rüsselsheim vom 10. Juni 2026. Die IG Metall Mitte begrüßte Zusagen des Managements: Produktion des Astra-Nachfolgers und weiterer Fahrzeuge, Regelungen zur Standortauslastung sowie unbefristete Übernahme von Auszubildenden und dual Studierenden.

Die Gewerkschaft wertet dies als Beleg: Mitbestimmung stärkt die Zukunftsfähigkeit industrieller Standorte.

Reformgipfel ohne Ergebnis: Streit um Arbeitszeit und Betriebsrente

Auf politischer Ebene sieht es anders aus. Ein Reformgipfel im Kanzleramt am 10. Juni 2026 zwischen Koalitionsspitze, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften endete ohne Ergebnis. Zentraler Streitpunkt: Die geplante Abkehr vom täglichen Acht-Stunden-Tag hin zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit.

Eine Studie des Start-up-Bundesverbandes und der Techniker Krankenkasse zeigt: Rund 60 Prozent der Gründer befürworten die Flexibilisierung. Gewerkschaften und Arbeitswissenschaftler warnen dagegen. Der DGB bezeichnet die Pläne als ökonomisch und sozial verfehlt.

Untersuchungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) belegen: Drei Viertel der Beschäftigten befürchten negative Auswirkungen auf ihre Work-Life-Balance. Experten verweisen zudem auf ein steigendes Unfallrisiko bei Arbeitszeiten über acht Stunden.

Debatte um verpflichtende Betriebsrente

Parallel dazu hat am 9. Juni 2026 eine Bdatte über eine verpflichtende Betriebsrente mit Arbeitgeberbeteiligung Fahrt aufgenommen. Der DGB und Teile der SPD fordern sie. Der CDU-Wirtschaftsrat lehnt ab: Das Vorhaben schränke die Wahlfreiheit ein und verteuere Arbeit.

Eine hierzu eingesetzte Rentenkommission soll Ende Juni 2026 ihre Ergebnisse vorlegen.

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