Kündigungen: Gerichte fordern Abmahnung als Voraussetzung
02.06.2026 - 08:30:47 | boerse-global.deAktuelle Gerichtsurteile und der neue Kündigungsreport 2026 zeigen: Ohne vorherige Abmahnung und präzise Nachweise wird es für Unternehmen schwer.
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Gerichte verlangen Abmahnung als letzte Warnung
Die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit macht deutlich: Die außerordentliche Kündigung ist das letzte Mittel. Sie kommt nur infrage, wenn vorher alle anderen Schritte ausgeschöpft wurden. Das Münchner Arbeitsgericht entschied am 4. März 2026, dass ein Flugbegleiter nicht fristlos entlassen werden durfte, weil er sich unbefugt Business-Class-Upgrades verschafft hatte. Die Richter bemängelten: Der Arbeitgeber hatte keine vorherige Abmahnung ausgesprochen und konnte weder konkreten Schaden noch persönliche Bereicherung nachweisen.
Ähnlich urteilte das Arbeitsgericht Heilbronn am 20. März 2026. Ein Azubi, der 26 Tage der Berufsschule fernblieb, durfte nicht einfach entlassen werden. Das Gericht betonte: Bei Minderjährigen müssen Arbeitgeber erst erzieherische Maßnahmen ergreifen und Abmahnungen aussprechen.
In Berlin kippte das Arbeitsgericht die Kündigung einer PR-Chefin wegen angeblichen Zeitbetrugs. Die flexible Arbeitszeitregelung ließ keinen Raum für den Vorwurf einer schweren Pflichtverletzung.
Eine klare Grenze zog dagegen das Landesarbeitsgericht Niedersachsen: Wer seinen Vorgesetzten nach einem Streit über ein Handyverbot schubst und tritt, kann auch ohne vorherige Abmahnung fristlos entlassen werden. Körperliche Gewalt bleibt ein absoluter Kündigungsgrund.
Jeder dritte Arbeitnehmer erlebte Kündigung
Der Kündigungsreport 2026 der HR WORKS liefert alarmierende Zahlen. Fast jeder dritte Beschäftigte in Deutschland hat in den letzten fünf Jahren das Ende eines Arbeitsverhältnisses erlebt. Die Studie befragte im April 2026 rund 6.093 Arbeitnehmer. 14 Prozent aller Jobwechsel gingen auf arbeitgeberseitige Kündigungen zurück.
Besonders auffällig: 24 Prozent dieser Kündigungen fielen ins Jahr 2025, 22 Prozent ins Jahr 2024. Der Hauptgrund bleibt mit 38 Prozent die betriebsbedingte Kündigung. Doch ein neuer Trend zeichnet sich ab: Künstliche Intelligenz wird zum Kündigungsfaktor. Ihr Anteil an Trennungen stieg von einem Prozent im Jahr 2021 auf acht Prozent im Jahr 2025.
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Die Branchen unterscheiden sich deutlich: Am stärksten betroffen ist die Beratungsbranche mit 34 Prozent Kündigungsrate, gefolgt von Energie und Immobilien mit je 30 Prozent. Kleine und mittlere Unternehmen mit 51 bis 100 Mitarbeitern kündigen häufiger (25 Prozent) als Großkonzerne mit über 1.000 Beschäftigten (elf Prozent).
Urlaub stoppt Kündigungsfrist nicht
Das Bundesarbeitsgericht stellte in einem richtungsweisenden Urteil vom 4. Dezember 2025 klar: Der Urlaub eines Mitarbeiters setzt die zweiwöchige Frist für außerordentliche Kündigungen nicht aus. Im konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber auf die Rückkehr eines Zugbegleiters aus vierwöchigem Urlaub gewartet, bevor er ihm wegen angeblichen Sexismus kündigte. Das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam. Arbeitgeber müssen demnach versuchen, den Mitarbeiter auch im Urlaub zu erreichen – es sei denn, dies ist unmöglich oder gefährdet Beweise.
Neue Regeln für den Kündigungsnachweis
Ein weiteres Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Mai 2026 erschwert Arbeitgebern das Leben. Das Gericht entschied: Ein digitales Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post beweist nicht, dass ein Kündigungsschreiben tatsächlich angekommen ist. Weil der digitale Prozess nur einen Scan statt eines physischen Belegs liefert und die genaue Zustelladresse nicht dokumentiert wird, bleibt das Risiko einer Fehlzustellung beim Arbeitgeber.
Rechtsexperten raten daher zu persönlicher Übergabe gegen Unterschrift, Zustellung durch Gerichtsvollzieher oder Kurier mit detailliertem Protokoll. Nur so lässt sich der gesetzlich geforderte Nachweis erbringen.
Ver.di-Chef droht mit Protesten
Die geplanten Reformen des Arbeitsrechts stoßen auf heftigen Widerstand der Gewerkschaften. Teoman Werneke, Vorsitzender der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, bezeichnet Einschränkungen beim Kündigungsschutz oder Streikrecht als absolute „No-Gos". Werneke, der die jüngsten Proteste gegen Bundeskanzler Merz verteidigte, trifft den Kanzler am 10. Juni 2026. Sollten soziale Schutzrechte beschnitten werden, droht er mit weiteren Protesten. Seine Argumentation: Die steigende Lebenserwartung gelte nicht für Geringverdiener – deren Lebenserwartung sinke sogar.
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