Kündigungen unsicher: Einwurf-Einschreiben genügt nicht mehr (BAG-Urteil)
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 19:35 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ab 2027 können gesetzlich Versicherte bei einer Erkrankung von mehr als vier Wochen schrittweise wieder arbeiten – in Stufen von 25, 50 oder 75 Prozent ihrer Arbeitszeit. Arbeitgeber dürfen innerhalb von sieben Tagen widersprechen.
Die ersten sechs Wochen gibt es weiterhin volle Lohnfortzahlung, danach Teilkrankengeld. Parallel plant der Koalitionsausschuss härtere Regeln für die Krankmeldung: Die Vorlagepflicht für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll ab dem ersten Tag gesetzlich verankert werden, die telefonische Krankschreibung soll wegfallen. Das Gesetzgebungsverfahren läuft bis Ende 2026.
Kündigungen: Einwurf-Einschreiben nicht mehr sicher
Das Bundesarbeitsgericht hat im Mai klargestellt: Ein Einwurf-Einschreiben beweist nicht mehr, dass eine Kündigung wirklich angekommen ist. Der Scanner der Post zeigt nur, dass der Briefträger am Kasten war – nicht, ob das Schreiben tatsächlich eingeworfen wurde.
Rechtsexperten empfehlen daher die persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder die Zustellung durch Boten oder Gerichtsvollzieher. Das gilt nicht nur für Kündigungen, sondern auch für Abmahnungen und Einladungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Elternzeit: Schutz vor jeder neuen Phase
Ein weiteres BAG-Urteil vom Juli sorgt für Klarheit beim Kündigungsschutz in der Elternzeit. Der Schutz entsteht vor jedem einzelnen Elternzeitabschnitt neu – auch wenn alle Abschnitte bereits im ersten Antrag festgelegt wurden.
Bei Kindern unter drei Jahren beginnt der Schutz acht Wochen vor dem jeweiligen Abschnitt, bei Kindern zwischen drei und acht Jahren sind es 14 Wochen. Ohne Zustimmung der Landesbehörde ist eine Kündigung in dieser Zeit nichtig.
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Mindestlohn steigt weiter
Seit Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro, die Minijob-Grenze bei 633 Euro. Zum Jahresbeginn 2027 geht es weiter auf 14,60 Euro. In der Zeitarbeit steigen die Lohnuntergrenzen schrittweise: von 14,96 Euro im Juli auf 15,33 Euro im September und 15,87 Euro im April 2027.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätte die Bundesregierung bis Juni umsetzen müssen – passiert ist nichts. Experten rechnen mit einem neuen Gesetz Anfang 2027. Beschäftigte bekommen dann mehr Rechte, wenn sie Gehaltsunterschiede hinterfragen.
Eine Studie der Universität Trier und der FH Bielefeld zeigt: In Betrieben ohne Betriebsrat ist das Risiko, dass der Mindestlohn unterschritten wird, dreimal so hoch wie in mitbestimmten Unternehmen.
Digitalisierung wird Pflicht
Zum 1. Januar 2027 endet die Übergangsphase für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung. Dann müssen alle Arbeitgeber Entgelt- und Sozialversicherungsunterlagen digital führen und bereitstellen.
Unterdessen hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Job-to-Job-Erprobung verabschiedet. Beschäftigte aus Krisenbranchen können bis zu four Wochen (in Ausnahmefällen sechs) bei einem neuen Arbeitgeber probe-arbeiten, ohne ihr bestehendes Arbeitsverhältnis zu kündigen. Das Gesetz soll bis Ende November durchs Parlament.
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Personalabbau bei Aldi und BioNTech
Die Einigungsstellen nach § 76 BetrVG sind derzeit stark ausgelastet – rund 70 Prozent der Verfahren werden bereits in der ersten Sitzung abgeschlossen. Hauptthemen sind Personalabbau und Standortschließungen.
Aldi Süd will bis Ende 2027 rund 1.250 Stellen streichen. BioNTech schließt Standorte in Idar-Oberstein, Marburg und Tübingen – betroffen sind etwa 1.860 Mitarbeiter. Bei BSH Hausgeräte in Nauen endet die Waschmaschinenproduktion zum 30. Juni 2027, der Standort soll als Logistikzentrum erhalten bleiben.
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