Kündigungsatlas, Frauen

Kündigungsatlas 2026: Frauen erhalten 30% weniger Abfindung als Männer

18.06.2026 - 19:12:34 | boerse-global.de

Mehrere Großkonzerne legen konkrete Pläne für massiven Personalabbau vor. Ford streicht 3.500 Stellen in Köln, VW beschleunigt Sparkurs.

Deutsche Industrie: Ford, VW und Evonik bauen tausende Stellen ab
Kündigungsatlas - Mitarbeiter verlassen ein modernes Bürogebäude, einige tragen Kartons. Die Stimmung ist gedrückt, im Hintergrund ist ein Firmenlogo zu erkennen. 18.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Gleich mehrere Großkonzerne haben konkrete Pläne für den Personalabbau vorgelegt – und setzen sie bereits um.

Ford streicht 3.500 Stellen in Köln

Der Automobilhersteller Ford baut am Standort Köln massiv ab. Rund 3.500 Stellen fallen weg, vor allem im Werk Niehl sowie in den Bereichen Entwicklung und Verwaltung. Hintergrund ist die schwache Nachfrage nach Elektromodellen wie dem Explorer und dem Capri. Den betroffenen Beschäftigten bietet Ford ein Freiwilligenprogramm an.

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VW beschleunigt den Sparkurs

Auch bei Volkswagen verschärft sich die Lage. Konzernchef Oliver Blume verkündete Mitte Juni auf der Hauptversammlung: Bereits 28.000 Beschäftigte haben freiwillig das Unternehmen verlassen. Bis Ende 2026 soll die Belegschaft der Kernmarke um 19.000 Personen schrumpfen. Das langfristige Ziel: Bis 2030 insgesamt 35.000 Stellen streichen und die Umsatzrendite auf 8 bis 10 Prozent steigern. Dafür kürzt VW auch die Produktionskapazitäten in Europa und China.

Evonik kämpft mit der Chemiekrise

Der Spezialchemiekonzern Evonik plant einen weltweiten Stellenabbau von rund 3.200 Stellen bis Ende 2029. Davon entfallen 2.150 auf Deutschland. Besonders betroffen sind die Standorte Witten und Marl. Als Gründe nennt der Konzern die Branchenkrise, hohe Energiepreise und den Preisdruck aus Asien. Zusätzlich steigt Evonik 2027 aus dem Polyester-Geschäft aus – das kostet weitere 350 Jobs.

Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung rechtens?

Damit eine betriebsbedingte Kündigung vor Gericht Bestand hat, müssen Arbeitgeber strenge Regeln einhalten. Drei Voraussetzungen sind entscheidend:

  • Dringende betriebliche Erfordernisse müssen vorliegen
  • Der Beschäftigungsbedarf muss dauerhaft wegfallen
  • Die Sozialauswahl muss korrekt sein

Bei der Sozialauswahl zählen Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine mögliche Schwerbehinderung.

Sozialplan und Abfindung: Was steht Arbeitnehmern zu?

Bei größeren Entlassungswellen kommt der Sozialplan ins Spiel. Er soll die wirtschaftlichen Nachteile für die betroffenen Mitarbeiter abfedern. Eine gesetzliche Standardformel für Abfindungen gibt es nicht. In der Praxis orientieren sich die Zahlungen aber oft an dieser Rechnung: Monatsgehalt mal Betriebszugehörigkeit mal einem Faktor zwischen 0,5 und 1,5.

Wichtig: Abfindungen sind steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei.

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Die Drei-Wochen-Frist: Keine Zeit verlieren

Wer eine Kündigung erhalten hat, muss schnell handeln. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Verpasst ein Arbeitnehmer diese Frist, gilt die Kündigung als rechtmäßig.

Massenentlassungen: Die formale Falle

Bei großflächigem Personalabbau müssen Unternehmen eine Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit einreichen. Das ist kein simpler Verwaltungsakt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im Herbst 2025: Fehlt die Anzeige oder ist sie fehlerhaft, sind alle Kündigungen unwirksam. Eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich.

Das Bundesarbeitsgericht hat zudem klargestellt: Maßgeblich für das Verfahren ist die organisatorische Selbständigkeit des Betriebs mit einer weisungsbefugten Leitungsperson. Tarifvertragliche Regelungen zur Betriebsstruktur spielen dabei keine Rolle.

Wer ist betroffen? Die Zahlen des Kündigungsatlas 2026

Eine aktuelle Auswertung des „Kündigungsatlas 2026“ mit über 3.200 Fällen zeigt: Männer sind mit 57,4 Prozent häufiger von Kündigungen betroffen als Frauen (42,6 Prozent). Die größte betroffene Altersgruppe liegt zwischen 31 und 40 Jahren. Das Durchschnittsalter aller Gekündigten beträgt 41,4 Jahre.

Die Abfindungszahlen offenbaren deutliche Unterschiede:

  • Männer erhielten im Schnitt 8.349,82 Euro
  • Frauen bekamen durchschnittlich 5.836,04 Euro
  • Der Gesamtdurchschnitt liegt bei 7.392,92 Euro

Die Spanne reicht von Kleinstbeträgen bis zu 157.000 Euro.

Freitag ist Kündigungstag

Die Statistik zeigt ein klares Muster: Fast 20 Prozent aller Kündigungen werden freitags ausgesprochen. In der Mehrheit der Fälle (64,7 Prozent) nannten Arbeitgeber zunächst keinen konkreten Grund. Nur rund 22 Prozent der Beendigungen erfolgten explizit aus betriebsbedingten Gründen.

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