Kündigungsbutton: Neue Pflicht für Online-Händler ab 19. Juni
02.06.2026 - 17:15:41 | boerse-global.deBis zum 19. Juni 2026 müssen alle europäischen Online-Händler einen digitalen Kündigungsbutton bereitstellen. Die neue Pflicht soll das Kündigen von Abos und Verträgen genauso einfach machen wie den ursprünglichen Kauf. In Deutschland wurde die Regelung durch den Bundestag mit 308 zu 242 Stimmen beschlossen und am 5. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
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Was die neue Regelung genau vorschreibt
Die Vorgabe gilt für alle Online-Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern – egal ob über Webshops, mobile Apps oder Buchungsplattformen. Betroffen sind digitale Dienstleistungen, Abonnements und Mitgliedschaften. Ausnahmen gibt es nur für Verträge, die ausschließlich per Telefon, Fax oder Bestellkarte abgeschlossen wurden.
Der technische Ablauf ist klar definiert: Der Kunde klickt auf einen deutlich beschrifteten Button – etwa mit der Aufschrift „Vom Vertrag zurücktreten“ – und gelangt dann auf eine Bestätigungsseite. Ein zweistufiger Prozess also, der versehentliche Kündigungen verhindern soll.
Versteckte Kündigungen sind ab Juni verboten
Besonders pikant: Die neue Regelung verbietet es Händlern, die Kündigungsfunktion hinter einem Login zu verstecken oder den Download einer App zu verlangen. Der Button muss dauerhaft, gut sichtbar und leicht zugänglich sein – Experten empfehlen einen direkten Link in der Fußzeile der Website.
Während des Kündigungsvorgangs dürfen Händler nur drei Angaben verlangen: Name des Kunden, Vertragsnummer und E-Mail-Adresse. Ein Grund für die Kündigung darf nicht als Pflichtfeld abgefragt werden. Nach Abschluss muss der Händler sofort eine elektronische Bestätigung mit Zeitstempel schicken – datums- und minutengenau.
Hohe Risiken bei Verstößen
Wer den Stichtag verpasst, dem droht Ärger. Rechtsexperten rechnen bereits ab dem 20. Juni mit einer ersten Welle von Abmahnungen. Die wohl schmerzhafteste Konsequenz: Fehlt der Kündigungsbutton, verlängert sich das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen auf satte zwölf Monate und 14 Tage.
Hinzu kommen Barrierefreiheitsanforderungen nach der Norm EN 301 549 – der Button muss mit Screenreadern bedienbar und per Tastatur erreichbar sein. In Österreich gilt die Pflicht durch das Verbraucherrechte-Änderungsgesetz 2026 (§ 13a FAGG) für alle Verträge ab dem 19. Juni.
Neben dem Kündigungs-Button rücken auch Dokumentationspflichten wie das Verarbeitungsverzeichnis verstärkt in den Fokus der Prüfbehörden. Nutzen Sie diese kostenlose Excel-Vorlage, um Ihre rechtliche Dokumentation mit minimalem Zeitaufwand abzusichern. DSGVO-Pflicht in wenigen Stunden erledigt: Jetzt kostenlose Muster-Vorlage sichern
Technische Umsetzung wird für viele zur Hürde
Die Implementierung fällt je nach Shopsystem unterschiedlich aus. Während Anpassungen bei Shopware 6, WooCommerce und TYPO3 grundsätzlich möglich sind, müssen Händler bei Shopify und Shopware oft manuell eingreifen – automatische Updates gibt es nicht. Der Website-Baukasten Wix hat bislang gar keine integrierte Lösung für den neuen Button.
Händler sollten zudem ihre rechtlichen Hinweise und Widerrufsbelehrungen aktualisieren. Der Kündigungsbutton ersetzt die bestehenden Widerrufsformulare nicht, sondern ergänzt sie lediglich um eine digitale Option.
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