Kündigungsreport 2026: BAG-Urteil stellt Zustellung auf den Kopf
Veröffentlicht am: 03.06.2026 um 08:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das zeigt der am 1. Juni veröffentlichte Kündigungsreport 2026. Besonders brisant: Die finanziellen Risiken für Arbeitgeber bei fehlerhaften Kündigungen steigen rasant – neue Gerichtsurteile verschärfen die Anforderungen an die Zustellung von Kündigungsschreiben drastisch.
Die Studie befragte im April 2026 rund 6.093 Beschäftigte. Demnach wurden 14 Prozent aller Trennungen von Arbeitgebern initiiert. Ein Großteil der Kündigungen fiel dabei in die Jahre 2024 und 2025. Betriebsbedingte Gründe waren mit 38 Prozent der häufigste Auslöser.
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Hohe Kosten durch Annahmeverzug
Arbeitsrechtler schlagen Alarm: Viele Unternehmen unterschätzen massiv die finanziellen Risiken des sogenannten Annahmeverzugslohns. Erklärt ein Gericht eine Kündigung für unwirksam, muss der Arbeitgeber den Lohn für die gesamte Dauer des Verfahrens nachzahlen – obwohl der Mitarbeiter nie gearbeitet hat.
Die Kosten eines Kündigungsschutzprozesses bemessen sich am Streitwert, der meist drei Bruttomonatsgehältern entspricht. Nach Paragraf 12a des Arbeitsgerichtsgesetzes trägt jede Partei ihre Anwaltskosten in erster Instanz selbst – unabhängig vom Ausgang. Gerichtskosten entfallen nur bei einem Vergleich. Wer klagen will, muss die Drei-Wochen-Frist einhalten – unabhängig von Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe.
BAG-Urteil erschwert Kündigungszustellung
Ein wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az. 2 AZR 184/25) vom 7. Mai 2026 stellt die Praxis vieler Personalabteilungen auf den Kopf. Die Richter entschieden: Das digitale Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post begründet keinen Anscheinsbeweis dafür, dass ein Dokument tatsächlich im Briefkasten des Empfängers landete.
Die Konsequenz für Arbeitgeber ist weitreichend. Wer Kündigungen, Abmahnungen oder Einladungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) per Einschreiben verschickt, riskiert deren Unwirksamkeit. Arbeitsrechtler empfehlen stattdessen die persönliche Aushändigung, den Einsatz privater Kurierdienste oder die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher. Nur so lässt sich der Zugang vor Gericht zweifelsfrei nachweisen.
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Consulting und Energie besonders betroffen
Die höchsten Kündigungsquoten verzeichneten mit 34 Prozent die Beratungsbranche sowie die Energie- und Immobilienwirtschaft mit je 30 Prozent. Kleine und mittelständische Unternehmen waren stärker betroffen als Großkonzerne.
Auch die Digitalisierung hinterlässt ihre Spuren: Der Anteil Künstlicher Intelligenz als Kündigungsgrund stieg von einem Prozent im Jahr 2021 auf acht Prozent im Jahr 2025. Große Restrukturierungen betreffen zudem namhafte Arbeitgeber. IKEA kündigte im Mai 2026 den Abbau von 850 Stellen weltweit an – darunter 233 Jobs in Dortmund-Ellinghausen, wo das IKEA-IT-Deutschland-Büro bis Ende Oktober schließt.
Gerichte stärken Arbeitnehmerrechte
Zwei weitere Urteile zeigen, wie streng die Gerichte mittlerweile auf die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten achten. Das Landesarbeitsgericht Köln sprach einem Lkw-Fahrer am 12. Januar 2023 rückwirkend 6.580 Euro zu – basierend auf einer sieben Jahre alten Lohnbescheinigung. Der Arbeitgeber konnte eine mündliche Vereinbarung über niedrigere Bezüge nicht beweisen.
Das Bundesarbeitsgericht entschied am 26. November 2025 zudem: Gehaltserhöhungen nur für Mitarbeiter mit neuen Verträgen können gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Zwar dürfen Arbeitgeber Anreize für Vertragsumstellungen bieten, doch nachträgliche Erhöhungen dürfen Beschäftigte mit Altverträgen nicht allein deshalb ausschließen, weil der Arbeitgeber einheitliche Verträge anstrebt.
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