Kündigungsschutz: BAG verschärft Regeln für Anhörungsfehler
13.06.2026 - 08:11:49 | boerse-global.de
Künstliche Intelligenz verändert Jobprofile, Gerichte verschärfen Kündigungsregeln, und Unternehmen bauen massiv Stellen ab. Arbeitnehmer müssen sich auf neue Rahmenbedingungen einstellen – von der privaten Altersvorsorge bis zur korrekten Dokumentation von Betriebsfeiern.
Formfehler killen Kündigungen
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Die rechtlichen Hürden für Kündigungen bleiben hoch – besonders bei geschützten Personengruppen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 29. Januar 2026 (Az. 2 AZR 128/25): Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers kann bereits in der Wartezeit unwirksam sein, wenn die Anhörungsfrist der Schwerbehindertenvertretung (SBV) nicht vollständig eingehalten wurde.
Im konkreten Fall endete die einwöchige Frist erst um Mitternacht – die Kündigung war aber bereits am Nachmittag ausgesprochen worden. Das Gericht stellte zudem klar: Ein bloßes Kenntnisnehmen durch die SBV ist keine abschließende Stellungnahme.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz präzisierte am 2. September 2025 (4 SLa 200/24) die Regeln für internationale Firmenstrukturen. Für den Schwellenwert von zehn Mitarbeitern im Kündigungsschutzgesetz zählen ausschließlich im Inland Beschäftigte. Ausländische Mitarbeiter – etwa in Spanien – bleiben bei der Berechnung für eine deutsche GmbH außen vor, selbst wenn die Steuerung vom Ausland erfolgt.
KI verändert die Personalplanung
Der Einsatz Künstlicher Intelligenz treibt den Strukturwandel voran. Laut einer ifo-Umfrage unter 3.000 Unternehmen vom Mai 2026 halten 19,2 Prozent der KI-nutzenden Firmen es für möglich, Akademiker durch geringer qualifizierte, KI-gestützte Mitarbeiter zu ersetzen.
Besonders der Handel sieht mit 28,6 Prozent hohes Potenzial für diese Substitution. Das Baugewerbe ist mit 10 Prozent deutlich zurückhaltender. Insgesamt setzen bereits 54,5 Prozent der deutschen Unternehmen KI-Anwendungen ein.
Gleichzeitig zwingen wirtschaftliche Zwänge zu massivem Stellenabbau. Der Projektentwickler JUWI streicht rund ein Viertel seiner Belegschaft – etwa 340 Stellen weltweit. Grund: sinkende Margen und verschärfter Wettbewerb.
Auch im Einzelhandel setzt sich die Konsolidierung fort. Der Sportartikelhändler Hervis schließt 2026 17 seiner 93 Filialen in Österreich. Rund 100 Arbeitsplätze sind betroffen. Unter dem neuen Eigentümer Quantum Investment Holding wurde ein Sozialplan vereinbart.
Schleichende Entmachtung von Führungskräften
Für Führungskräfte birgt der Wandel spezifische Risiken – die oft schleichend beginnen. Experten identifizieren klare Warnsignale: Die Beförderung zum Geschäftsführer etwa beendet den allgemeinen Kündigungsschutz. Auch die Einführung von Doppelspitzen kann der faktischen Entmachtung dienen.
Weitere Indikatoren: Die Versetzung in Projektleitungen ohne Personalverantwortung oder Auslandsentsendungen im fortgeschrittenen Alter. Solche Schritte deuten oft auf eine geplante Neubesetzung der ursprünglichen Position hin.
Die Trennung vom Arbeitgeber kann zudem die private Altersvorsorge massiv treffen. Die Kündigung eines Riester-Vertrags gilt rechtlich oft als förderschädlich. Bei einem beispielhaften Vertragsguthaben von 21.000 Euro drohen Verluste von bis zu 7.300 Euro durch die Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen.
Als wirtschaftlich sinnvollere Alternativen gelten die Beitragsfreistellung oder die Übertragung in neue Vorsorgemodelle ab 2027.
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Dokumentation ist alles – auch bei Betriebsfeiern
Im Kündigungsrechtsstreit hat der Arbeitgeber einen Auskunftsanspruch gegenüber dem ehemaligen Mitarbeiter. Laut BAG-Rechtsprechung muss der Gekündigte über Vermittlungsvorschläge der Bundesagentur für Arbeit Auskunft geben. Das dient der Prüfung, ob ein böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs vorliegt – und damit die Zahlungen für den Annahmeverzugslohn begrenzt werden.
Positive Nachrichten gibt es bei der steuerlichen Behandlung von Trennungsritualen. Kosten für Einstands- oder Ausstandsfeiern können als Werbungskosten absetzbar sein – sofern sie überwiegend beruflichen Charakter haben. Der Bundesfinanzhof (BFH) erkennt solche Ereignisse nicht mehr als rein privat an.
Voraussetzung für die volle steuerliche Anerkennung: eine lückenlose Dokumentation mit Einladungslisten und Belegen.
Auch bei der Sozialversicherung müssen Unternehmen präzise Meldevorgaben beachten. Nach dem Ende von Entgeltzahlungen – etwa nach dem Bezug von Krankengeld – ist der Abgabegrund 34 für die Beschäftigungsfiktion von maximal einem Monat korrekt anzuwenden. Sonst drohen fehlerhafte Meldungen für das gesamte Kalenderjahr.
