Kündigungsschutz, Bundesarbeitsgericht

Kündigungsschutz Eltern: Bundesarbeitsgericht erweitert Rechte deutlich

Veröffentlicht: 15.07.2026 um 07:51 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundesarbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz für Eltern vor jedem Elternzeitabschnitt. Reformpläne sehen Kürzungen beim Elterngeld vor.

BAG-Urteil: Neuer Kündigungsschutz für Eltern ab Juni 2026
Eine schwangere Frau in Business-Kleidung, die ihren Bauch im Büro berührt, mit unscharfen Kollegen im Hintergrund. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Juni 2026 den Kündigungsschutz für Eltern deutlich ausgeweitet. Der vorwirkende Schutz nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) entsteht vor jedem einzelnen Elternzeitabschnitt neu – auch wenn mehrere Abschnitte gemeinsam beantragt wurden.

Der Schutz greift acht Wochen vor Beginn eines Abschnitts bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Für Zeiträume zwischen dem dritten und achten Lebensjahr beträgt die Frist 14 Wochen. Unabhängig von Betriebsgröße oder Probezeit: Eine Kündigung ohne Zustimmung der Landesbehörde ist nichtig. Betroffene müssen innerhalb von drei Wochen Klage einreichen.

Still-Beschäftigungsverbot nur bei konkreter Gefahr

Stillende Mütter haben Anspruch auf bezahlte Stillpausen. Ein generelles Beschäftigungsverbot ist aber an strenge Auflagen geknüpft. Es gilt nur, wenn eine konkrete Gefahr für die Muttermilch besteht – etwa durch Chemikalien oder Gefahrstoffe.

Beruflicher Stress oder Virusexposition, wie im Lehrberuf, rechtfertigen nach aktueller Rechtslage kein Beschäftigungsverbot. Arbeitgeber müssen zudem Gefährdungsbeurteilungen durchführen und gegebenenfalls Beschäftigungsverbote aussprechen. Lohnersatzleistungen werden über das U2-Umlageverfahren erstattet.

Urlaubsansprüche verfallen nicht

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat am 11. September 2025 klargestellt: Urlaub verfällt während Mutterschutz oder Elternzeit nicht – auch tariflicher Mehrurlaub nicht. Der Anspruch verschiebt sich auf das Urlaubsjahr nach Ende der Elternzeit.

Arbeitgeber können den Urlaub allerdings kürzen: Für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit ist ein Zwölftel Abzug möglich. Voraussetzung: eine explizite schriftliche Erklärung gegenüber dem Beschäftigten.

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Reformpläne: Elterngeld wird gekürzt

Die Bundesregierung plant für 2027 weitreichende Einschnitte beim Elterngeld. Die Bezugsdauer sinkt von 14 auf 12 Monate. Die vollen 12 Monate gibt es nur, wenn jeder Elternteil mindestens drei Monate beansprucht. Alleinerziehende sollen auf maximal neun Monate begrenzt werden. Ziel: jährlich 500 Millionen Euro einsparen.

Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman warnte Mitte Juli vor einer Zunahme von Diskriminierung. Sie fordert die Aufnahme des Schutzgrundes „familiäre Fürsorge“ ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Besonders Väter berichten vermehrt von negativen Erfahrungen bei der Inanspruchnahme von Familienleistungen.

Grundsicherung: Betreuungsschutz gesenkt

Seit dem 1. Juli 2026 gelten verschärfte Regeln für Eltern in der Grundsicherung. Die Altersgrenze für den Betreuungsschutz fiel vom dritten Lebensjahr auf den 14. Lebensmonat. Ab dem 15. Monat gilt eine Arbeitsaufnahme als zumutbar – sofern ein geeigneter Betreuungsplatz tatsächlich verfügbar ist. Ein bloßer Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz reicht nicht.

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Weitere Änderungen in Sicht

Bis Ende 2026 wird ein Gesetz erwartet, das die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag vorschreibt. Arbeitsverträge sollen künftig in Textform statt Schriftform möglich sein. Der Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro, 2027 auf 14,60 Euro.

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