Kündigungsschutz-Reform, Lockerung

Kündigungsschutz-Reform: Lockerung für Verdienende ab 100.000 Euro

Veröffentlicht: 01.07.2026 um 19:46 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Koalition plant eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Besserverdiener und diskutiert umfangreiche Steuerentlastungen.

Koalitionsausschuss: Reform von Kündigungsschutz und Steuern
Eine stilisierte, verschwommene Silhouette einer Person an einem Scheideweg, die komplexe rechtliche und wirtschaftliche Entscheidungen symbolisiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Im Fokus: eine deutliche Lockerung des gesetzlichen Kündigungsschutzes für Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen ab 100.000 Euro.

Widerstand aus der Wirtschaft

Gegen die Pläne formiert sich Protest. Der Verband angestellter Akademiker und Führungskräfte in der Chemie (VAA) warnte in einem offenen Brief an mehrere Ministerpräsidenten vor einer Abwertung hochqualifizierter Mitarbeiter. Hauptgeschäftsführer Stephan Gilow sieht negative Signale für den Arbeitsmarkt.

Laut dem Verband sieht die Neuregelung nicht nur eine Lockerung des Schutzes ab der genannten Gehaltsgrenze vor. Diskutiert wird zudem eine vierjährige Probezeit bei Neueinstellungen. Der VAA betont, dass bestehende Flexibilitätsinstrumente bereits ausreichten.

Branchenbeobachter verweisen auf die im internationalen Vergleich hohen Kosten des deutschen Kündigungsschutzes. Als mögliche Vorbilder für mehr Produktivität gelten Modelle aus Dänemark oder der Schweiz.

Steuerreform mit doppeltem Effekt

Parallel zum Kündigungsschutz verhandelt der Ausschuss über umfangreiche Steuerentlastungen. Zwei Modelle mit einem Volumen zwischen 17 und 28 Milliarden Euro stehen zur Debatte.

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Gegenfinanziert werden sollen die Entlastungen durch höhere Spitzensteuersätze. Geplant sind 44 Prozent für Einkommen ab etwa 76.000 Euro sowie eine Anhebung der Reichensteuer auf 47,5 Prozent ab 200.000 Euro.

Gerichte schaffen Klarheit

Mehrere Urteile haben zuletzt die rechtliche Lage für Arbeitnehmer konkretisiert. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellte im Frühjahr klar: Kündigungen ohne ordnungsgemäße Anzeige nach § 17 KSchG sind unwirksam. Ein Nachholen der Anzeige ist nach einer EuGH-Entscheidung nicht möglich.

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen wies Ende Mai Berufungen zu Schadensersatzforderungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zurück. Begründung: Die internen Meldungen erfolgten vor Inkrafttreten des Gesetzes und gingen nicht an eine offizielle Meldestelle. Das Gericht ließ Revision zum BAG zu.

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Das Landesarbeitsgericht Hamm stärkte den Kündigungsschutz während der Elternzeit. Demnach gilt der vorwirkende Schutz vor jedem einzelnen Teilabschnitt – selbst wenn mehrere Abschnitte gleichzeitig in einem Schreiben beantragt wurden.

Die Beratungen des Koalitionsausschusses dauern an. Ergebnisse werden frühestens am Abend erwartet.

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