Kabinett berĂ€t ĂŒber beschrĂ€nkte Indexmieterhöhungen
29.04.2026 - 07:15:05 | dpa.deDas Bundeskabinett berĂ€t an diesem Mittwoch ĂŒber eine Reform, die Mieterinnen und Mieter vor hohen Kosten schĂŒtzen und Obdachlosigkeit verhindern soll. Der Entwurf, der den Bundestag noch passieren muss, sieht strengere Vorgaben fĂŒr Vermieter vor. Er zielt unter anderem darauf ab, weniger Ausnahmen von der Mietpreisbremse zuzulassen.Â
Die schwarz-rote Bundesregierung hatte die 2015 eingefĂŒhrte Mietpreisbremse fĂŒr Neuvermietungen in begehrten Wohngebieten bis Ende 2029 verlĂ€ngert. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens um zehn Prozent ĂŒber der ortsĂŒblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es fĂŒr die Erstvermietung von Neubauten, bei umfassender Modernisierung, fĂŒr Ă€ltere VertrĂ€ge und bei Kurzzeitvermietung.Â
Regeln zum MöblierungszuschlagÂ
Wer eine Wohnung möbliert vermietet, soll laut Entwurf kĂŒnftig nicht nur verpflichtet werden anzugeben, wie viel Geld er monatlich fĂŒr die Nutzung der EinrichtungsgegenstĂ€nde veranschlagt. Vielmehr wird hier eine klare Obergrenze eingezogen, und das Alter der Möbel muss auch berĂŒcksichtigt werden. FĂŒr voll möblierte Wohnungen sollen Vermieter eine Pauschale von zehn Prozent der Nettokaltmiete ansetzen können. Die Regelung soll es fĂŒr Mieterinnen und Mieter leichter machen herauszufinden, ob der Vermieter die Vorgaben der Mietpreisbremse einhĂ€lt.Â
Spezielle Regel fĂŒr Indexmietsteigerung bei hoher InflationÂ
Strengere Regeln beabsichtigt die Regierung zudem bei IndexmietvertrĂ€gen einzuziehen. Bei solchen VertrĂ€gen orientiert sich die Steigerung der Nettokaltmiete an der Entwicklung der Verbraucherpreise. In dem Entwurf heiĂt es dazu: «Ăbersteigt die Entwicklung des Preisindexes im Zeitraum von einem Jahr 3 Prozent, bleibt die HĂ€lfte des diesen Wert ĂŒbersteigenden Teils der Berechnung der Ănderung der Miete unberĂŒcksichtigt.» Allerdings soll diese EinschrĂ€nkung nur in Gebieten mit Mietpreisbremse gelten.Â
Kurzzeitmiete im Regelfall fĂŒr maximal ein halbes Jahr erlaubt
AngeschĂ€rft werden sollen auĂerdem die Regeln fĂŒr MietvertrĂ€ge, die fĂŒr einen kurzen Zeitraum geschlossen werden. Da KurzzeitmietvertrĂ€ge von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, besteht in manchen FĂ€llen die Vermutung, dass Vermieter diese Variante wĂ€hlen, damit sie eine höhere Miete verlangen können. KĂŒnftig soll eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze von sechs Monaten fĂŒr die Dauer eines solchen MietverhĂ€ltnisses gelten. Sie soll unter bestimmten Voraussetzungen auf acht Monate verlĂ€ngert werden können.Â
Rauswurf sĂ€umiger Mieter soll erschwert werdenÂ
Dem Schutz von Mietern vor Obdachlosigkeit soll ĂŒberdies eine geplante Regelung zur Ausweitung sogenannter Schonfristzahlungen dienen. Danach sollen Mieter, die mit den Mietzahlungen in Verzug geraten sind, die ordentliche KĂŒndigung abwenden können, indem sie die Miete innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der RĂ€umungsklage nachzahlen. Diese Möglichkeit soll es einmalig geben. Wer hĂ€ufiger die Miete schuldig bleibt, könnte sich also nicht darauf berufen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) bewertet die geplante Reform zwar insgesamt positiv, sieht die BeschrĂ€nkung auf einen einmaligen Anwendungsfall jedoch kritisch. Wer in wirtschaftlich unsicheren Zeiten mehrfach in Schwierigkeiten gerate, dĂŒrfe nicht dauerhaft den Schutz vor KĂŒndigung verlieren.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hĂ€tte sich an einigen Stellen noch schĂ€rfere Regeln fĂŒr die Vermieter gewĂŒnscht. Die Indexmietsteigerung wollte sie auf maximal 3,5 Prozent pro Jahr deckeln, die KurzzeitmietvertrĂ€ge auf höchstens sechs Monate. Doch das war mit der Union nicht zu machen. «Diese VerstĂ€ndigung in der Bundesregierung war nicht einfach, aber zur Demokratie gehört der Kompromiss», sagt Hubig. Wichtig sei, dass nun «wirksame Grenzen gegen die Umgehung der Mietpreisbremse» gezogen wĂŒrden.
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