Kurzzeitvermietung in Wien: Verband wirft der Stadt Behördenwillkür vor
Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 21:34 Uhr | Redaktion boerse-global.deIn der Debatte über die künftigen Vorgaben für touristische Kurzzeitvermietungen in Wien hat der Verband der Apartmentvermieter schwere Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung erhoben. Die Interessensvertretung wirft der Stadt Wien Behördenwillkür vor, wie Medien am 23. September 2026 berichteten.
Stein des Anstoßes ist die Vorgangsweise der Baupolizei: Die Baubehörde solle laufende Umwidmungsverfahren für Kurzzeitvermietungen bis zu einem geplanten Gesetzesbeschluss im November ruhend stellen. Dies geschehe, obwohl das Wiener Kurzzeitvermietungs-Regulierungsgesetz (WKVRG) erst am 1. Jänner 2027 in Kraft treten soll.
Verband sieht gesetzliche Fristen verletzt
Aus Sicht des Apartmentvermieter-Verbands verstößt das faktische Einfrieren der Verfahren gegen die Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes. Gemäß Paragraph 73 AVG seien Behörden gesetzlich verpflichtet, über entsprechende Anträge ohne unnötigen Aufschub zu entscheiden.
Durch den behördlichen Stillstand und das Ausbleiben rechtssicherer Bescheide entstehe massiver wirtschaftlicher Druck: Nach Angaben des Branchenverbands drohe den betroffenen Vorhaben ein kumulierter Millionenschaden.
Wien hatte zuvor angekündigt, die geplanten neuen Umwidmungsregeln auch rückwirkend auf Verfahren anzuwenden, die bereits seit Sommer 2026 eingelangt sind. Der entsprechende Beschluss für das Gesetzesvorhaben kann dem Vernehmen nach frühestens im November gefasst werden.
Politik verlangt Transparenz und Rechtssicherheit
Auch auf parlamentarischer Ebene sorgt das behördliche Vorgehen für Kritik. Die Wiener ÖVP forderte Aufklärung über die genauen Vorgänge in den Magistratsabteilungen. Es müsse transparent dargelegt werden, ob und in welchem Umfang Umwidmungsverfahren für Kurzzeitvermietungen tatsächlich bis zum angestrebten Landtagsbeschluss im November auf Eis gelegt werden.
Die Baupolizei soll laufende Umwidmungsverfahren für Kurzzeitvermietungen bis zum geplanten Gesetzesbeschluss im November ruhend stellen — obwohl das WKVRG erst am 1. Jänner 2027 in Kraft treten soll. Der Branchenverband berichtet von drohendem kumuliertem Millionenschaden und beruft sich auf die Entscheidungspflicht nach § 73 AVG. Unser kostenloser Leitfaden ordnet die Rechtslage ein und zeigt, welche Schritte Eigentümer jetzt vorbereiten können. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern
Zudem verlangt die Partei Angaben darüber, wie viele Anträge aktuell betroffen sind und auf welcher rechtlichen Grundlage die Verzögerungen beruhen. Die Partei warnte in diesem Zusammenhang vor wachsender Rechts- und Planungsunsicherheit für gewerbliche Akteure und Eigentümer.
Wohnbaustadträtin Elke Hanel-Torsch wies den Verdacht einer gesteuerten Verzögerung zurück. Nach ihrer Darstellung habe es vonseiten der Politik keine Weisung gegeben, die Verfahren bis zum Gesetzesbeschluss zu stoppen oder zu verzögern.
Weitere Neuregelungen zum Jahreswechsel
Über die strittigen Umwidmungsanträge hinaus stehen der Vermietungsbranche in der Bundeshauptstadt weitere regulatorische Verschärfungen bevor. Die Stadt Wien hat bereits eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen ab Anfang 2027 angekündigt.
Parallel zur strittigen Umwidmungspraxis kündigt die Stadt Wien eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen ab Anfang 2027 an — für bestehende Angebote ist eine Übergangsfrist bis Ende des ersten Quartals 2027 vorgesehen. Wer heute nicht weiß, welche Nachweise und baurechtlichen Anforderungen auf ihn zukommen, verliert im Frühjahr wertvolle Zeit. Der Leitfaden fasst die angekündigten Pflichten zusammen und liefert eine Schritt-für-Schritt-Vorbereitung. Registrierungs-Checkliste jetzt sichern
Für Plattformen und Anbieter bestehender Einheiten soll es dabei noch einen kurzen zeitlichen Spielraum geben: Vorgesehen ist demnach eine Übergangsfrist für bereits am Markt vorhandene Angebote, die bis zum Ende des ersten Quartals 2027 laufen soll. Bis dahin müssen sich Vermieter auf die neuen bürokratischen und baurechtlichen Rahmenbedingungen einstellen.
Mehr zum Thema bei DER STANDARD: „Apartmentvermieter werfen Stadt Wien Behördenwillkür vor - Bauen & Wohnen“
