Landtag, Rheinland-Pfalz

Landtag Rheinland-Pfalz: 600 Mitarbeiter auf Verfassungstreue geprüft

Veröffentlicht am: 29.08.2026 um 06:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz verhandelte über die AfD-Klage zur Mitarbeiterprüfung; ein Urteil wird bis Ende September 2026 angestrebt.

AfD klagt in Rheinland-Pfalz gegen Prüfpflicht für Fraktionsmitarbeiter
Fassade des Verfassungsgerichtshofs in Koblenz bei Tageslicht ohne Personen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat am Freitag, dem 28. August 2026, in Koblenz über eine Klage der AfD gegen das geltende Abgeordneten- und Fraktionsgesetz verhandelt. Im Kern der juristischen Auseinandersetzung steht die Frage, ob staatliche Finanzmittel für Fraktionen an eine verpflichtende Zuverlässigkeitsüberprüfung der dort beschäftigten Mitarbeiter gebunden werden dürfen.

Gesetzliche Grundlage und bisherige Umsetzung

Die rechtliche Neuregelung ist seit Juli 2025 in Kraft. Seitdem ist die Auszahlung staatlicher Zahlungen an die Fraktionen an die Bedingung geknüpft, dass die Mitarbeiter eine Zuverlässigkeitsüberprüfung bestehen. Damit soll sichergestellt werden, dass Personen, die in der Herzkammer der Demokratie arbeiten, die Gewähr für eine jederzeitige Verfassungstreue bieten.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vor rund einem Jahr wurden im rheinland-pfälzischen Landtag über 600 Mitarbeiter auf ihre Verfassungstreue hin überprüft.

Die Ergebnisse dieser Prüfverfahren zeigen laut Berichten aus dem Landtag ein differenziertes Bild: Während der überwiegende Teil der Belegschaft die Prüfung erfolgreich durchlief, wurden bei zwei Mitarbeitern Zweifel an der erforderlichen Verfassungstreue dokumentiert.

Ein weiterer Mitarbeiter verweigerte die Teilnahme an der gesetzlich vorgesehenen Überprüfung gänzlich. Alle drei genannten Fälle betreffen Personen, die für die AfD-Fraktion tätig sind.

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Argumentation der Beteiligten

Die AfD richtet ihre Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof gegen die Ausgestaltung dieser Regelungen. Die Partei führt an, dass die bloße Mitgliedschaft in der AfD nicht als alleiniges Merkmal für eine Einstufung als verfassungsfeindlich herangezogen werden dürfe. Die Bindung finanzieller Mittel an solche Prüfprozesse greife unzulässig in die Arbeitsweise der Fraktionen ein.

Demgegenüber steht die Absicht des Gesetzgebers, die Integrität des parlamentarischen Betriebs durch eine präventive Prüfung des Personals zu schützen. Das Verfahren am Freitag diente der Erörterung dieser verfassungsrechtlichen Fragen.

Entscheidung bis Ende September erwartet

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Wie im Rahmen der mündlichen Verhandlung in Koblenz deutlich wurde, ist am Tag der Verhandlung nicht mit einem unmittelbaren Urteil zu rechnen. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Lars Brocker, kündigte jedoch an, dass das Gericht zeitnah eine Entscheidung treffen werde.

Ein Urteil über die Klage der AfD wird demnach bis Ende September 2026 angestrebt. Bis dahin bleibt die aktuelle Praxis der Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Landtag bestehen.

Mehr zum Thema bei n-tv: „Rheinland-Pfalz & Saarland: Kein Geld für Verfassungsfeinde im Landtag - bleibt's dabei? - n“

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