Landwirte ab Juli: Umsatzsteuer auf Maschinen springt auf 19%
31.05.2026 - 01:30:17 | boerse-global.deVon Gerichtsurteilen bis zu Stichtagen – Unternehmen und Landwirte müssen sich auf zahlreiche Änderungen bei der Umsatzsteuer einstellen. Besonders der Sommer 2026 bringt weitreichende Neuerungen mit sich.
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Vorsteuerabzug wird flexibler – und liquiditätsschonender
Ein Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) vom 11. Februar 2026 (Az. T-689/24) sorgt für Aufsehen in der Steuerpraxis. Demnach dürfen Unternehmen den Vorsteuerabzug bereits für den Monat geltend machen, in dem die Leistung erbracht wurde – vorausgesetzt, die Rechnung liegt vor Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung vor.
Bislang scheiterte der Abzug oft daran, dass die Rechnung nicht bis zum Monatsende physisch vorlag. Steuerexperten von Alvarez & Marsal sprechen von einem „Befreiungsschlag gegen übertriebenen Formalismus". Die Entscheidung verschaffe Unternehmen einen echten Liquiditätsvorteil. Zudem könnten sich für zurückliegende Fälle Zinsvorteile ergeben, während das Risiko von Sanktionen sinkt.
Landwirte vor Steuererhöhung: 19 Prozent statt 7,8 Prozent
Deutlich weniger erfreulich ist die Nachricht für die Landwirtschaft. Ab dem 1. Juli 2026 fällt die Pauschalversteuerung nach § 24 UStG für den Verkauf von Maschinen und Betriebsvorrichtungen weg. Bislang galt hier ein ermäßigter Satz von 7,8 Prozent – künftig werden 19 Prozent fällig.
Das geht auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. August 2023 zurück. Die Umstellung bedeutet für betroffene Landwirte faktisch einen um rund 15,97 Prozent geringeren Nettoerlös. Steuerberater raten dringend dazu, geplante Verkäufe noch vor dem Stichtag abzuwickeln.
Ungarn trotzt EU-Kommission – Sondersteuer bleibt
International bleibt die Umsatzsteuer ein Politikum. Ungarn hält an seiner Sonderabgabe auf ausländische Einzelhändler fest – betroffen sind Ketten wie Tesco und Spar. Die EU-Kommission hatte Ende April Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht und wirft Budapest einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit vor.
Doch Finanzminister András Kármán zeigt sich unbeeindruckt. Das Land kämpft mit einem Haushaltsdefizit von über fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts – eine Abschaffung der Steuer sei kurzfristig nicht geplant.
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Australien: Neue Klarheit bei der Einfuhrumsatzsteuer
Auch außerhalb der EU gibt es Neuerungen. Die australischen Behörden haben ihre Richtlinien zur Goods and Services Tax (GST) auf Importwaren aktualisiert. Entscheidend bleibt die Freigrenze von 1.000 Australischen Dollar (rund 600 Euro). Waren bis zu diesem Wert unterliegen seit Juli 2018 bereits beim Online-Checkout der Steuer. Darüber hinaus wird die GST erst bei der Zollabfertigung fällig.
Schulungen und ein laufendes Verfahren
Die wachsende Komplexität der Umsatzsteuer schlägt sich auch im Weiterbildungsangebot nieder. Die Industrie- und Handelskammern reagieren mit gezielten Seminaren:
- IHK Erfurt bietet am 7. Juli und 29. September 2026 Webinare zur Gelangensbestätigung und zu aktuellen Nachweispflichten an. Referent Stefan Schuchardt behandelt unter anderem Dreiecksgeschäfte und die sogenannten „Quick Fixes". Kostenpunkt: 120 Euro.
- IHK Cottbus veranstaltet am 9. September 2026 ein Online-Seminar zur Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt und bei Exportgeschäften. Die Gebühr beträgt 300 Euro, Zielgruppe sind Mitarbeiter aus Finanzbuchhaltung und Exportabwicklung.
- Anfang Juni ist zudem ein Fachwebinar mit Roman Haller geplant, das aktuelle Rechtsprechung und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass 2025 in den Blick nimmt.
Dass das Thema nicht nur theoretisch relevant ist, zeigt ein laufendes Verfahren: Am 29. Mai 2026 fand vor dem Amtsgericht Krefeld der fünfte Verhandlungstag im Prozess um einen mutmaßlichen Umsatzsteuer-Karussellbetrug mit Kupferkathoden statt. Es geht um Millionenbeträge an hinterzogener Steuer. Oberstaatsanwalt Marcus Paintinger sagte als Zeuge aus.
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