Landwirtschaft, Umsatzsteuer-Regeln

Landwirtschaft ab Juli: Neue Umsatzsteuer-Regeln für stehende Ernte

03.07.2026 - 09:34:20 | boerse-global.de

Ab Juli 2026 müssen Landwirte beim Verkauf stehender Ernte Umsatzsteuer abführen und Voranmeldungen einreichen.

Neue Umsatzsteuer-Pflichten für Landwirte ab Juli 2026
Landwirtschaft - Ein weites, goldenes Weizenfeld unter einem dramatischen Himmel, mit einem Mähdrescher in der Ferne bei Sonnenuntergang. 03.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 1. Juli 2026 gelten für landwirtschaftliche Betriebe neue steuerliche Vorgaben beim Verkauf von Erzeugnissen ab Feld. Veräußern Landwirte Feldfrüchte als sogenannte stehende Ernte, müssen sie nun Umsatzsteuer ausweisen und Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen.

Aus für die alte Pauschalierungspraxis

Die Neuregelung markiert eine deutliche Abkehr von der bisherigen Praxis für Pauschalierer. Betriebe sind jetzt verpflichtet, beim Verkauf stehender Ernte 7 Prozent Umsatzsteuer für Feldfrüchte auszuweisen. Zudem müssen sie eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.

Hintergrund sind ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) und ein darauf folgendes Schreiben der Finanzverwaltung vom 12. November 2025. Die Behörden reagieren damit auf rechtliche Unsicherheiten bei der Abgrenzung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und dem Verkauf von Wirtschaftsgütern. Die Durchschnittssatzbesteuerung, die den Verwaltungsaufwand für Landwirte eigentlich minimieren soll, greift künftig nur noch unter eng definierten Voraussetzungen.

Feldfrüchte oder Anlagevermögen – der Unterschied entscheidet

Ein wesentlicher Aspekt der neuen Regelung ist die Unterscheidung zwischen Ernteprodukten und Anlagevermögen. Während für Feldfrüchte beim Verkauf als stehende Ernte grundsätzlich 7 Prozent Umsatzsteuer anfallen, wird die Veräußerung von Anlagevermögen deutlich höher belastet.

Anzeige

Die korrekte Abführung der Umsatzsteuer und die rechtzeitige Voranmeldung stellen viele Betriebe vor große Herausforderungen. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie die USt-Pflicht rechtssicher handhaben und teure Nachzahlungen an das Finanzamt vermeiden. Umsatzsteuer-Ratgeber jetzt kostenlos herunterladen

Für den Verkauf von Wirtschaftsgütern wie Traktoren oder andere landwirtschaftliche Maschinen müssen Pauschalierer seit dem 1. Juli 2026 eine Umsatzsteuer von 19 Prozent in Rechnung stellen. Auch hier ist die Abgabe einer Voranmeldung zwingend erforderlich. Die Einordnung einer stehenden Ernte als Anlage- oder Umlaufvermögen ist im Einzelfall entscheidend für den anzuwendenden Steuersatz.

Vertragliche Gestaltungsspielräume nutzen

Die Pauschalierung beim Verkauf ab Feld ist fortan an eine spezifische Bedingung geknüpft: Sie ist nur dann zulässig, wenn der Käufer vertraglich dazu verpflichtet wird, die Ernte selbst durchzuführen. In diesem Fall kann die Transaktion weiterhin unter die Sonderregelung für landwirtschaftliche Betriebe fallen.

Steuerberater empfehlen, diese Ernteverpflichtung des Käufers explizit in den Kaufverträgen festzuhalten. Fehlt eine solche Vereinbarung oder übernimmt der Verkäufer weiterhin wesentliche Teile des Ernteprozesses, droht die Einstufung als regelbesteuerter Umsatz mit den entsprechenden Melde- und Abführungspflichten.

Anzeige

Ob Voranmeldungen, Anträge oder der Schriftverkehr mit den Behörden – die digitale Abwicklung über MeinElster spart Zeit und reduziert Fehlerquellen. Entdecken Sie in diesem Gratis-Leitfaden alle Funktionen, mit denen Sie Ihre Steuerunterlagen einfacher und sicherer verwalten. Kostenloses MeinElster E-Book sichern

Zusätzliche Belastungen im schwierigen Marktumfeld

Die steuerlichen Änderungen treffen die Landwirtschaft in einer Phase erheblicher wirtschaftlicher Anspannung. Nach Angaben des Deutschen Bauernverbandes (DBV) wird für 2026 zwar eine durchschnittliche Getreideernte erwartet, doch die Rahmenbedingungen bleiben schwierig. Die Betriebsmittelkosten liegen rund 30 Prozent über dem Niveau von 2020.

Gleichzeitig bewegen sich die Erzeugerpreise für wichtige Kulturen wie Wintergerste und Weizen unter dem Vorjahresniveau. In der zweiten Junihälfte belastete zudem eine Hitzewelle die Bestände, was laut DBV-Präsident Joachim Rukwied die Ertragsprognosen erschwert. Der Berufsstand fordert eine Entlastung von bürokratischen Auflagen und eine Senkung der Energiekosten, um die Wettbewerbsfähigkeit der Ackerbaubetriebe trotz der neuen steuerlichen Nachweispflichten zu erhalten.

de | wirtschaft | 69678488 |