LehrkrÀfte-Belastung, GEW

LehrkrÀfte-Belastung: GEW Berlin startet App zur Arbeitszeitdokumentation

Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 02:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die GEW Berlin fĂŒhrt eine Arbeitszeiterfassungs-App ein, um Mehrarbeit zu dokumentieren. Die Daten sollen juristische Verfahren und politische Forderungen unterstĂŒtzen.

GEW Berlin startet App „LehrZeit!“ zur Erfassung von Überstunden im Schuldienst
Eine Lehrkraft sitzt an einem mit Unterlagen ĂŒberfĂŒllten Schreibtisch in einem Klassenzimmer und arbeitet am Laptop. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Die Bildungsgewerkschaft GEW Berlin hat am 18. August 2026 den Start einer neuen webbasierten Anwendung zur Dokumentation der Arbeitszeit bekannt gegeben. Die App mit dem Namen „LehrZeit!“ soll es LehrkrĂ€ften ermöglichen, ihre tatsĂ€chlichen Arbeitsstunden systematisch zu erfassen und damit eine Grundlage fĂŒr rechtliche sowie politische Forderungen gegen die aktuelle Arbeitsbelastung zu schaffen.

Funktionen und Ziele der Anwendung „LehrZeit!“

Die Anwendung steht den Mitgliedern der Gewerkschaft kostenlos zur VerfĂŒgung. Nach Angaben der GEW Berlin erfasst die App nicht nur die reine Arbeitszeit, sondern dokumentiert auch spezifische Aufgaben und berechnet automatisch die individuelle Soll-Arbeitszeit. Ein wesentlicher Aspekt der Software ist die Datensicherheit sowie die Möglichkeit, die gesammelten Daten fĂŒr eine rechtliche Auswertung zu exportieren.

Die Gewerkschaftsvorsitzenden AkgĂŒn und Kompio erklĂ€rten anlĂ€sslich der EinfĂŒhrung, dass die App ein notwendiges Instrument sei, um den tatsĂ€chlichen Personalbedarf gegenĂŒber dem Berliner Senat sichtbar zu machen. Sie forderten eine verbindliche Entlastung des Personals und kritisierten den anhaltenden Personalmangel an den Schulen der Hauptstadt. Die erhobenen Daten sollen zudem genutzt werden, um Musterverfahren vorzubereiten und juristische Schritte gegen die Überbelastung einzuleiten.

Hohe Belastung durch unbezahlte Mehrarbeit dokumentiert

Hintergrund der Initiative sind Daten zur Arbeitsbelastung im Berliner Schuldienst. Eine Studie der UniversitĂ€t Göttingen ergab, dass zwei Drittel der Berliner LehrkrĂ€fte unbezahlte Mehrarbeit leisten. Im Durchschnitt fallen pro Vollzeitkraft 2,5 Überstunden pro Woche an.

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Hochgerechnet auf alle LehrkrĂ€fte in Berlin ergibt dies ein Volumen von zirka 2 Mio. Stunden Mehrarbeit pro Jahr, was etwa 100 Stunden pro Lehrkraft entspricht. Besonders kritisch bewertet die Gewerkschaft den Umstand, dass ein Drittel der LehrkrĂ€fte regelmĂ€ĂŸig die Grenze der 48-Stunden-Woche ĂŒberschreitet. Mit der neuen App sollen diese Zahlen nun auf einer breiteren Datenbasis verifiziert und individuell belegbar gemacht werden.

Juristische Auseinandersetzung um die Erfassungspflicht

Zwischen der Gewerkschaft, dem Berliner Senat und Bundesbehörden besteht Uneinigkeit ĂŒber die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung. Der Berliner Senat vertritt die Auffassung, dass keine Pflicht zur systematischen Erfassung der Arbeitszeit fĂŒr LehrkrĂ€fte bestehe, und beruft sich dabei auf spezifische EU-Richtlinien beziehungsweise Ausnahmeregelungen.

DemgegenĂŒber steht die EinschĂ€tzung des Bundesarbeitsministeriums. Dieses weist darauf hin, dass sich aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ergibt, die auch fĂŒr angestellte LehrkrĂ€fte gelte. WĂ€hrend Berlin bei der staatlichen EinfĂŒhrung zögert, startete Bremen als bisher einziges Bundesland ein Pilotprojekt zur digitalen Arbeitszeiterfassung fĂŒr das Schuljahr 2026/27.

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Kritik an Bedingungen fĂŒr Referendare und politische PlĂ€ne

ZusĂ€tzlich zur allgemeinen Belastungssituation kritisierte die GEW Berlin am 18. August 2026 die VerschĂ€rfung der Bedingungen fĂŒr angehende LehrkrĂ€fte. Die Unterrichtsverpflichtung fĂŒr die rund 1.200 startenden Referendare wurde von 10 auf 12 Wochenstunden angehoben.

Um langfristige VerĂ€nderungen herbeizufĂŒhren, plant die Gewerkschaft neben den individuellen Musterverfahren auch eine Machbarkeitsanalyse fĂŒr eine mögliche Volksgesetzgebung. Ziel sei es, auf diesem Weg verbindliche Entlastungen fĂŒr das pĂ€dagogische Personal gesetzlich zu verankern, sollte der Senat den tatsĂ€chlichen Personalbedarf weiterhin nicht anerkennen.

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