LehrkrÀfte-Zeiterfassung, GEW

LehrkrÀfte-Zeiterfassung: GEW startet App gegen unbezahlte Mehrarbeit

Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 22:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Trotz GEW-Forderungen und BAG-Urteil verweigert Berlin die EinfĂŒhrung einer systematischen Arbeitszeiterfassung fĂŒr Lehrer. Bremen ist bislang das einzige Bundesland mit digitalem System.

Berliner Senat lehnt Pflicht zur Arbeitszeiterfassung fĂŒr LehrkrĂ€fte ab
Ein leerer Schreibtisch in einem modernen Klassenzimmer mit einem Notizbuch und Stift, beleuchtet durch weiches Tageslicht. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Die Berliner Bildungsverwaltung hat Mitte August die Notwendigkeit einer vollstĂ€ndigen Arbeitszeiterfassung fĂŒr LehrkrĂ€fte bestritten. Damit reagierte die Behörde auf verstĂ€rkte Forderungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Berlin, die zeitgleich eine eigene Initiative zur Dokumentation der Arbeitsstunden gestartet hat. WĂ€hrend die Gewerkschaft auf eine gesetzliche Verpflichtung zur Zeiterfassung pocht, berufen sich die BundeslĂ€nder auf rechtliche Ausnahmeregelungen.

Digitale Dokumentation und gewerkschaftliche Forderungen

Am 18. August fĂŒhrte die GEW Berlin die App „LehrZeit!“ ein. Diese Anwendung soll es LehrkrĂ€ften ermöglichen, ihre tatsĂ€chliche Arbeitszeit eigenstĂ€ndig zu dokumentieren.

Die Gewerkschaft forderte zum Start des Schuljahres 2026/27 die EinfĂŒhrung einer systematischen Erfassung der Dienststunden durch das Land. In diesem Zusammenhang kritisierte die GEW, dass der Berliner Senat seiner gesetzlichen Verpflichtung in diesem Bereich bislang nicht nachkomme.

Um den politischen Druck zu erhöhen, kĂŒndigte die Organisation zudem die PrĂŒfung einer Machbarkeitsanalyse fĂŒr eine mögliche Volksgesetzgebung an. Ziel ist es, eine verbindliche Rechtsgrundlage fĂŒr die Dokumentation der Arbeitszeit auf Landesebene zu schaffen, da die bisherigen Verwaltungsstrukturen eine solche Erfassung ablehnen.

Rechtsstreit um EU-Ausnahmen und BAG-Urteile

Der Konflikt dreht sich maßgeblich um die Auslegung geltenden Rechts und internationaler Vorgaben. Die BundeslĂ€nder beriefen sich in aktuellen Stellungnahmen auf eine Ausnahme innerhalb der EU-Richtlinien, um die EinfĂŒhrung einer flĂ€chendeckenden Arbeitszeiterfassung fĂŒr das pĂ€dagogische Personal zurĂŒckzuweisen. Sie argumentieren damit, dass die spezifischen Merkmale des Lehrberufs eine starre Erfassung erschweren wĂŒrden.

Dem steht die Auffassung des Bundesarbeitsministeriums gegenĂŒber. Das Ministerium verwies darauf, dass sich eine grundsĂ€tzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 ergebe.

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Berlin steht mit seiner ablehnenden Haltung im LĂ€nderkreis nicht allein, allerdings gibt es regionale Unterschiede in der Umsetzung: Bremen gilt derzeit als das einzige Bundesland, das bereits ĂŒber ein funktionierendes digitales System zur Arbeitszeiterfassung fĂŒr LehrkrĂ€fte verfĂŒgt.

Hohe Belastung durch unbezahlte Mehrarbeit

Hintergrund der gewerkschaftlichen Initiative sind aktuelle Erhebungen zur Arbeitsbelastung im Schuldienst. Einer Studie der GEW zufolge leisten zwei Drittel der Berliner LehrkrĂ€fte regelmĂ€ĂŸig unbezahlte Mehrarbeit.

Im Durchschnitt belaufe sich diese zusĂ€tzliche Belastung auf 2,5 Überstunden pro Woche. Hochgerechnet auf das gesamte Bundesland ergebe dies ein Volumen von jĂ€hrlich ĂŒber 2 Millionen Arbeitsstunden, die ohne VergĂŒtung oder Freizeitausgleich erbracht wĂŒrden.

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Die Gewerkschaft sieht in der systematischen Erfassung ein Instrument, um die tatsÀchliche Belastung der BeschÀftigten sichtbar zu machen und rechtlich abzusichern.

Ohne eine objektive Messung der Arbeitszeit bleibe ein erheblicher Teil der erbrachten Leistungen statistisch unsichtbar, was die Planung des Personalbedarfs erschwere und die Gesundheit der LehrkrĂ€fte gefĂ€hrde. Die Bildungsverwaltung sieht hingegen weiterhin keinen unmittelbaren Handlungsbedarf fĂŒr eine flĂ€chendeckende Umstellung der bestehenden Verwaltungspraxis.

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