Lernmanagementsysteme: Betriebsrat-Zustimmung ab Juni zwingend
01.06.2026 - 19:39:35 | boerse-global.deSeit Anfang Juni 2026 betonen Experten: Sobald solche Systeme das Verhalten oder die Leistung von Mitarbeitern erfassen können, ist die Zustimmung des Betriebsrats zwingend erforderlich.
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Mitbestimmungspflicht nach Betriebsverfassungsgesetz
Nach § 87 Absatz 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) hat der Betriebsrat ein einklagbares Mitbestimmungsrecht. Moderne LMS-Plattformen erfassen Fortschritte, Testergebnisse und Anmeldezeiten – und fallen damit direkt unter diese Regelung.
Unternehmen müssen daher eine formelle Betriebsvereinbarung abschließen. Dieses Dokument legt verbindlich fest:
- Welche Daten erhoben werden
- Wer Zugriffsrechte erhält
- Wie die Auswertung erfolgt
- Wann Daten gelöscht werden müssen
Das Ziel: die unternehmerische Notwendigkeit digitaler Schulungen mit den Datenschutzrechten der Belegschaft in Einklang bringen.
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Neue Bußgelder durch das DADG
Seit dem 30. Mai 2026 gilt das Datenverfügbarkeitsgesetz (DADG). Es bringt weitreichende Änderungen: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernimmt die Aufsicht über private Unternehmen – und das mit scharfen Sanktionen.
Konzerne mit mehr als 250 Millionen Euro Jahresumsatz riskieren Strafen von bis zu zwei Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Während die Landesdatenschutzbeauftragten weiterhin für öffentliche Stellen zuständig sind, kontrolliert die BNetzA künftig den Datenaustausch und die Datenverwaltung in der Privatwirtschaft. Das betrifft auch die Art und Weise, wie LMS-Plattformen mit internen Unternehmensdaten umgehen.
Automatisierung erobert die Weiterbildung
Der Bedarf an strukturierten digitalen Schulungen ist real. Bereits im Mai 2026 suchte der Energiekonzern E.ON Personal für die Einführung eines LMS am deutschen Standort. Die Aufgaben: interne Lernangebote organisieren und die korrekte Datenpflege sicherstellen.
Auch Softwareanbieter reagieren. Am 30. Mai 2026 stellte das Gummersbacher Unternehmen KIWIS & BROWNIES eine Plattform vor, die verpflichtende Unterweisungen – etwa zu Arbeitssicherheit oder Compliance – automatisiert. Das System versendet Erinnerungen und erstellt prüfungssichere Nachweise mit QR-Codes.
Neue Technologien vereinfachen zudem die Content-Produktion. Die Integration von FlowShare und HeyGen ermöglicht es, Arbeitsanleitungen per KI-Avatar automatisch in vertonte Schulungsvideos zu verwandeln. Die Formate SCORM und xAPI – beides Standards für LMS – werden unterstützt. So entstehen mehrsprachige Dokumentationen und Einarbeitungsprozesse fast wie von selbst.
Digitale Kluft wächst – auch bei Erwachsenen
Während die Wirtschaft digitalisiert, klafft eine Lücke in den Kompetenzen. Eine Studie des DIPF, der Goethe-Universität Frankfurt und der Universität Paderborn aus dem Jahr 2026 zeigt: Die digitale Kluft zwischen Schülern aus unterschiedlichen sozialen Schichten hat sich zwischen 2013 und 2023 deutlich vergrößert.
Zwar nutzen 75 Prozent der Jugendlichen KI für Schulaufgaben. Doch die Forscher warnen: Es fehlen pädagogische Konzepte und Lehrerfortbildungen. Die grundlegende digitale Bildung droht auf der Strecke zu bleiben.
Das Erasmus+-Projekt DIGITALLI will gegensteuern. Es entwickelt ein mehrsprachiges Toolkit und ein KI-gestütztes Expertensystem für die digitale Transformation von Bildungseinrichtungen. Partner aus Österreich, Zypern, Slowenien, Irland und Griechenland sind beteiligt. Nationale Multiplikatoren-Veranstaltungen sind für Oktober 2026 geplant.
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