Lizenzzahlungen, Freigrenze

Lizenzzahlungen: Freigrenze steigt von 10.000 auf 100.000 Euro

Veröffentlicht am: 16.08.2026 um 03:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Bundeskabinett verabschiedet das Jahressteuergesetz 2026 mit höherer Lizenzfreigrenze, neuem Zinssatz ab 2027 und digitalem Steuerbescheid.

JStG 2026: Kabinett beschließt Steuerreform mit neuen Regeln für Großaktionäre
Ein moderner Schreibtisch mit Finanzdokumenten und einem Stift in einem hellen Büro. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundeskabinett hat am 11. August 2026 einen neuen Leitfaden zur bilanziellen Behandlung von Kapitalmaßnahmen veröffentlicht. Nur einen Tag später, am 12. August 2026, brachte die Bundesregierung zudem das Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) auf den Weg.

Die Neuregelungen umfassen weitreichende Anpassungen im Ertragsteuerrecht, bei den Lizenzgebühren sowie im Bereich der steuerlichen Verfahrensabläufe und zielen auf eine Modernisierung des deutschen Steuerrechts ab.

Neuregelungen für Großaktionäre und Lizenzzahlungen

Ein zentraler Aspekt des beschlossenen Maßnahmenpakets betrifft die Entlastung bei der Kapitalertragsteuer. Für Großaktionäre, die eine Beteiligung von mindestens 10 % halten, sieht das Bundeskabinett künftig Verschärfungen vor.

Für diese Gruppe sollen keine Freistellungsbescheinigungen mehr erteilt werden. Stattdessen ist ein Erstattungsantrag erst nach Abschluss der jeweiligen Transaktion möglich. Damit reagiert der Gesetzgeber auf den Bedarf nach einer präziseren Kontrolle bei großvolumigen Kapitalerträgen.

Gleichzeitig sieht das Jahressteuergesetz 2026 Erleichterungen für Unternehmen im Bereich der immateriellen Wirtschaftsgüter vor. Die Freigrenze für Lizenzzahlungen wird deutlich angehoben. Betrug diese Grenze bisher 10.000 EUR, so steigt sie nach dem Kabinettsbeschluss auf 100.000 EUR an. Diese Maßnahme soll insbesondere den bürokratischen Aufwand für mittelständische Unternehmen reduzieren, die grenzüberschreitende Nutzungsrechte vergüten.

Anpassungen bei Zinsen und elektronischer Kommunikation

Im Bereich der Abgabenordnung (AO) wurden ebenfalls wesentliche Änderungen festgelegt. Ab dem Jahr 2027 wird der Zinssatz für Steuernachforderungen und -erstattungen neu festgesetzt. Dieser soll künftig 0,3 % pro Monat betragen, was einem Jahreszinssatz von 3,6 % entspricht. Ziel ist eine marktnahe Verzinsung von Steueransprüchen.

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Parallel dazu forciert die Bundesregierung die Digitalisierung der Finanzverwaltung. Ab dem 1. Januar 2027 soll die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden über das ELSTER-Portal zum Standard werden. Dieser Schritt ist Teil einer umfassenden Strategie zur Effizienzsteigerung in der Kommunikation zwischen Steuerpflichtigen und Behörden.

Mindeststeuer, Forschungszulage und Organschaft

Das Bundeskabinett adressiert mit dem JStG 2026 zudem internationale und strukturrelevante Themen. Im Rahmen des Mindeststeuergesetzes wird ein sogenannter Side-by-Side Approach eingeführt, um die Komplexität bei der Anwendung globaler Mindeststeuerregeln zu handhaben.

Zur Förderung von Innovationen wird die Forschungszulage angepasst. Hierbei wird ein Maximalbetrag von 25 Mio. EUR festgeschrieben, der periodenübergreifend in Anspruch genommen werden kann. Dies soll Unternehmen eine verlässlichere Planung ihrer Forschungs- und Entwicklungsprojekte ermöglichen.

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Abschließend beinhaltet das Gesetz eine Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft. Hier wird ein aktives Wahlrecht eingeführt, welches den Unternehmen mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer steuerlichen Gruppenstrukturen einräumt.

Mit der Veröffentlichung des Leitfadens zur bilanziellen Behandlung von Kapitalmaßnahmen vom 11. August 2026 liegen zudem neue Orientierungshilfen für die korrekte Abbildung dieser Vorgänge in der Bilanz vor, was die Rechtssicherheit für Unternehmen weiter erhöhen dürfte.

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