Lohngleichheit: Daimler Truck zahlt 210.000 Euro Ausgleich
Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 13:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG Stuttgart) hat in einem wegweisenden Urteil vom 18. August 2026 der Klage einer ehemaligen Abteilungsleiterin des Fahrzeugherstellers Daimler Truck teilweise stattgegeben.
Das Gericht entschied unter dem Aktenzeichen 2 Sa 14/24, dass das Unternehmen der Klägerin eine Bruttonachzahlung in Höhe von rund 210.000 Euro leisten muss. Der Fall verdeutlicht die zunehmende rechtliche Relevanz der Entgelttransparenz und der Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern in deutschen Führungsetagen.
Medianentgelt als entscheidender Maßstab für Gehaltsanpassungen
Die zugesprochene Summe ergibt sich aus der Differenz zwischen dem tatsächlichen Gehalt der Klägerin und dem Medianentgelt einer männlichen Vergleichsgruppe. Dieser Ausgleich bezieht sich auf den Zeitraum von 2018 bis 2022. Die Klägerin hatte ursprünglich gefordert, auf das Niveau des bestverdienenden männlichen Kollegen angehoben zu werden. Diesen Anspruch wies das LAG Stuttgart jedoch zurück.
In seiner Urteilsbegründung orientierte sich das Gericht am Mediangehalt der männlichen Vergleichsgruppe und nicht an den Spitzenverdienern innerhalb dieser Gruppe. Zwar konnte Daimler Truck die Vermutung einer Diskriminierung für den direkten Einzelvergleich widerlegen, doch blieb der Anspruch auf Basis des Medianvergleichs bestehen. Eine Revision gegen diese Entscheidung wurde vom Gericht nicht zugelassen.
Juristische Einordnung und Bezug zum Bundesarbeitsgericht
Das Urteil des Stuttgarter Gerichts basiert maßgeblich auf der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Insbesondere das Grundsatzurteil vom 23. Oktober 2025 (8 AZR 300/24) ebnete den Weg für solche Entscheidungen.
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Das BAG hatte darin klargestellt, dass ein sogenannter Paarvergleich zur Feststellung von Entgeltbenachteiligungen zulässig ist. Dabei ist für die Klägerseite keine überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Diskriminierung mehr nachzuweisen, was die Hürden für Klagen wegen Verstößen gegen das Entgelttransparenzgesetz gesenkt hat.
Trotz des Teilerfolgs gibt es Kritik an der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts. Die Gewerkschaft GFF äußerte sich unzufrieden mit der Wahl des Medians als Vergleichsmaßstab und prüft derzeit eine Nichtzulassungsbeschwerde, um eine Klärung auf höherer Instanz herbeizuführen.
Signalwirkung für Unternehmen und gesetzlicher Rahmen
Beobachter messen dem Urteil eine starke Signalwirkung für die Wirtschaft bei. Es zeigt, dass Auskunfts- und Ausgleichsansprüche mittlerweile bis in die hohen Führungsebenen etabliert sind.
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Dieser trend wird durch die allgemeine Entwicklung seit Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Jahr 2006 gestützt. Über zwei Jahrzehnte hinweg wurden die Rechte von Arbeitnehmern bei Diskriminierung stetig gestärkt, unter anderem durch Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Schadensersatzansprüchen.
Die aktuelle Rechtsprechung steht zudem im Kontext der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970. Diese Richtlinie, die bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden musste, sorgt weiterhin für politische Debatten.
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