Lohntransparenz, EU-Regeln

Lohntransparenz ab Juni: Neue EU-Regeln für Millionen Beschäftigte

02.06.2026 - 02:19:05 | boerse-global.de

Ab 2027 steigen Krankenkassenbeiträge für Gutverdiener, während die EU-Lohntransparenzrichtlinie Unternehmen zu mehr Offenheit zwingt.

Lohntransparenz ab Juni: Neue EU-Regeln für Millionen Beschäftigte - Bild: über boerse-global.de
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Neue EU-Vorschriften zur Lohntransparenz, sprunghaft steigende Beitragsbemessungsgrenzen und Reformen der Rentenversicherung werden Millionen von Beschäftigten direkt im Portemonnaie treffen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

EU-Lohntransparenz: Schluss mit der Fragerei nach dem Gehalt

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie rückt näher: Der 7. Juni 2026 ist der Stichtag. Dass Handlungsbedarf besteht, zeigen aktuelle Zahlen: Deutschlandweit klafft eine Lohnlücke von 16 Prozent zwischen den Geschlechtern, in Bayern sind es sogar 19 Prozent. Im Schnitt verdienen Frauen hierzulande 5,28 Euro pro Stunde weniger als Männer.

Die Bundesregierung plant offenbar, das erforderliche nationale Gesetz erst 2027 vollständig in Kraft zu setzen. Was dann auf die Unternehmen zukommt, hat es in sich:

  • Betriebe ab 100 Mitarbeitern müssen ihre Vergütungsstrukturen offenlegen
  • Fragen nach dem bisherigen Gehalt sind im Bewerbungsgespräch tabu
  • Auskunftsrecht für Beschäftigte: Sie dürfen erfahren, was Kollegen in gleicher Position verdienen
  • Bei einer Lohndifferenz von über fünf Prozent ohne sachliche Rechtfertigung müssen Arbeitgeber nachbessern
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Krankenkassen-Schock für Gutverdiener ab 2027

Zum 1. Januar 2027 kommt es zu einer außergewöhnlichen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach einem entsprechenden Beschluss des Bundestages im April 2026 steigt die Grenze einmalig um 300 Euro pro Monat – auf rund 6.425 Euro monatlich beziehungsweise 77.100 Euro jährlich.

Betroffen sind zwischen sechs und 6,5 Millionen Beschäftigte. Die Mehrkosten: bis zu 26,25 Euro monatlich allein für die Krankenversicherung, mit Pflegeversicherung sogar bis zu 52,50 Euro. Aufs Jahr gerechnet kommen da rund 630 Euro zusammen – wobei sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Last teilen. Die Versicherungspflichtgrenze soll 2027 auf etwa 85.000 Euro Jahresgehalt klettern.

Rentenbeiträge steigen – Reformkommission tagt

Der demografische Wandel macht sich auch bei der Rentenversicherung bemerkbar. Zwar bleibt der Beitragssatz 2026 noch bei 18,6 Prozent, doch interne Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung bestätigen einen Anstieg auf 19,9 Prozent im Jahr 2028. Die Wirtschaftsweisen warnen bereits: Bis 2040 könnten die gesamten Sozialabgaben auf 50 Prozent zusteuern.

Eine von der Regierung eingesetzte Rentenkommission soll bis zum 29. Juni 2026 Reformvorschläge vorlegen. Im Gespräch ist unter anderem die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis 2031. Immerhin: Zum Juli 2026 steigen die Renten um 4,24 Prozent, der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit auf 42,52 Euro.

DRV-Chefin Gundula Roßbach schlägt zur Entlastung mehrere Strategien vor: höhere Löhne, die Einbeziehung von Beamten in die Beitragszahler und möglicherweise die Verlängerung der Lebensarbeitszeit bis 70.

Steuerfreie Überstunden – für wen lohnt sich das?

Ab 2026 sollen Überstundenzuschläge bis zu 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei bleiben – allerdings nur für Arbeit jenseits der regulären Vollzeit (34 Stunden bei Tarifverträgen, sonst 40 Stunden). Doch die Hans-Böckler-Stiftung rechnet vor: Nur 1,4 Prozent der Beschäftigten profitieren tatsächlich. Der wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums beziffert die Entlastung auf magere 3,50 Euro pro Überstunde.

Arbeitgeber können zudem bis zu 4.500 Euro steuerfrei als Bonus zahlen. Wer Krankengeld bezieht, sollte den Progressionsvorbehalt nicht vergessen: Die Leistung ist zwar steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Bei Ersatzleistungen über 410 Euro jährlich besteht Pflicht zur Steuererklärung.

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Weitere Einschnitte ab 2027

Mehrere strukturelle Änderungen stehen bereits fest:

  • Altersvorsorgedepot: Ein neues spezialisiertes Anlageprodukt startet am 1. Januar 2027
  • Mütterrente III: Höhere Rentenansprüche für Kindererziehung (Jahrgänge vor 1992) ab Januar 2027, erste Auszahlungen 2028
  • Krankengeld für Teilrentner: Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass das Krankengeld entfällt, wenn die Teilrente zwei Drittel der Vollrente erreicht – zur Schließung von Finanzierungslücken in der GKV

Bei der Lohnsteuer gilt eine wichtige Neuregelung: Arbeitgeber müssen Steuerausfälle bei Sachbezügen wie Aktienoptionen oder Incentives den Behörden melden, wenn diese nicht durch das Bargehalt des Mitarbeiters gedeckt sind. Wer das versäumt, haftet selbst.

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