Luftfahrt-Sicherheit, DGUV

Luftfahrt-Sicherheit: DGUV ersetzt 34 Jahre alte Regel 114-007

19.06.2026 - 08:32:10 | boerse-global.de

Aktualisierte Vorschriften erhöhen Schwellenwerte und fördern digitale Unterweisungen in der Arbeitssicherheit.

DGUV und BAuA: Neue Sicherheitsregeln für Luftfahrt und Betriebe
Luftfahrt-Sicherheit - Ein Arbeiter inspiziert ein Flugzeugtriebwerk in einem Hangar, umgeben von modernen Werkzeugen und Ausrüstung. Der Fokus liegt auf Sicherheit und Präzision in der Luftfahrtwartung. 19.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) haben ihre Regelwerke grundlegend aktualisiert. Im Fokus stehen höhere Schwellenwerte, digitale Unterweisungen und spezifische Sicherheitsregeln für die Luftfahrt.

Luftfahrt-Branche bekommt neue Sicherheitsregeln

Mitte Juni 2026 veröffentlichte die DGUV die Regel 114-607 zur Arbeitssicherheit bei der Instandhaltung von Luftfahrzeugen. Sie löst die Vorgängerregel 114-007 ab – nach rund 34 Jahren Laufzeit. Die Neufassung berücksichtigt aktuelle technische Standards.

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Parallel dazu erschienen weitere Publikationen: Strategien zur UN-Behindertenrechtskonvention bis 2035, Praxishilfen für Gehörschutz und Leitfäden zu Dieselmotor-Abgasen in Feuerwehr-Abstellbereichen. Auch die Herzgesundheit von Feuerwehrleuten und Hautschutz am Arbeitsplatz sind neue Schwerpunkte. Die Jahresberichte 2025 zur Betriebsgesundheit und zum Institut für Arbeitsschutz (IFA) liegen ebenfalls vor.

Höhere Schwellenwerte und mehr digitale Betreuung

Bereits Anfang 2026 trat eine wesentliche Reform der DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Der Schwellenwert für die vereinfachte Regelbetreuung sowie das Kompetenzzentrenmodell stieg von 10 auf 20 Beschäftigte.

Die Novelle ermöglicht zudem mehr Digitalisierung: Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung kann nun telefonisch oder online erfolgen – sofern die betrieblichen Verhältnisse bekannt sind. Der Anteil digitaler Formate ist auf ein Drittel der Gesamtstunden begrenzt, in Ausnahmefällen sind bis zu 50 Prozent möglich.

Auch die Qualifikationsprofile für Fachkräfte für Arbeitssicherheit wurden erweitert. Neben Ingenieuren und Technikern können jetzt Absolventen der Physik, Chemie, Biologie, Humanmedizin, Ergonomie oder Arbeitspsychologie diese Rolle übernehmen. Fortbildungsnachweise für Betriebsärzte und Fachkräfte sind künftig Pflicht.

Elektrosicherheit und Gefährdungsbeurteilung

Aktuelle Leitfäden betonen die enge Verzahnung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) with der DGUV Vorschrift 3. Die Gefährdungsbeurteilung dient als zentrales Steuerungsinstrument für risikobasierte Prüffristen und -methoden.

Die DGUV-Werte geben Orientierung, doch die konkreten Intervalle für ortsveränderliche Geräte und ortsfeste Anlagen müssen individuell festgelegt werden. Die Prüfungen – inklusive Sichtprüfungen und elektrischer Messungen – bleiben qualifizierten Elektrofachkräften vorbehalten.

Im Mai 2026 veröffentlichte die BAuA den ersten Teil eines neuen Handbuchs zur Gefährdungsbeurteilung. Es basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz von 1996 und unterstreicht die ökonomische Relevanz des Arbeitsschutzes. Die volkswirtschaftlichen Kosten durch Arbeitsunfähigkeit beliefen sich 2018 auf rund 85 Milliarden Euro an Produktionsausfällen. Im selben Jahr wurden 949.309 Arbeitsunfälle registriert, 541 davon tödlich.

Digitale Unterweisungen und der tote Winkel

Für kleine und mittlere Unternehmen gewinnen Online-Unterweisungen an Bedeutung. Die DGUV Information 211-005 erkennt sie als Blended Learning an – unter drei Bedingungen: Die Inhalte müssen arbeitsplatzbezogen sein, eine Verständnisprüfung enthalten und eine Ansprechperson für Rückfragen bereitstellen.

Praktische Unterweisungen vor Ort bleiben jedoch Pflicht – etwa für persönliche Schutzausrüstung oder den Umgang mit Gefahrstoffen.

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Mit Blick auf den Tag der Verkehrssicherheit am 20. Juni warnt die DGUV vor dem toten Winkel. Sabine Bünger, Leiterin des DGUV-Sachgebiets Verkehrssicherheit, betont: „Das Risiko bleibt trotz moderner Technik bestehen.“ Besonders Kinder auf dem Schulweg müssten für den Abstand zu abbiegenden Fahrzeugen sensibilisiert werden.

Arbeitsrecht: Klarstellungen vom BAG

Flankiert werden die Entwicklungen durch aktuelle juristische Debatten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) präzisierte im Juni 2026 den Kündigungsschutz während der Elternzeit. Demnach greift der vorwirkende Kündigungsschutz vor jedem Abschnitt einer aufgeteilten Elternzeit – selbst wenn diese in einem gemeinsamen Schreiben beantragt wurde.

Arbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger (BDA) forderte am 18. Juni 2026 eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Seine Kritik: Die aktuellen Pläne gefährdeten die flexible Arbeitszeitgestaltung.

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