Luminaden, Leverkusen

Luminaden in Leverkusen: Vierte Zwangsversteigerung endet ohne Gebot

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 22:07 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Abweichende FlĂ€chenangaben und zusĂ€tzliche GlĂ€ubigerforderungen erschwerten den Verkauf; ein fĂŒnfter Termin ist fĂŒr FrĂŒhjahr 2027 vorgesehen.

Luminaden Leverkusen: Vierte Zwangsversteigerung bleibt ohne Gebot
Eine verwaiste, architektonisch schmucklose Fassade eines stÀdtischen Gewerbekomplexes bei bewölktem Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Bei der Zwangsversteigerung großer Teile der Leverkusener Einkaufspassage Luminaden hat sich am Mittwochvormittag vor dem Amtsgericht Leverkusen kein einziger Bieter gefunden. Wie aus einem Bericht von ksta.de vom 30. September 2026 hervorgeht, blieb das Verfahren fĂŒr den GebĂ€udekomplex damit vollstĂ€ndig ergebnislos. FĂŒr die betroffene Liegenschaft war dies bereits der vierte Versteigerungstermin, der ohne ein Gebot zu Ende ging.

Die zur Versteigerung stehenden FlĂ€chen umfassen insgesamt 3033 mÂČ. Die Immobilie befindet sich bereits seit circa 20 Jahren unter Zwangsverwaltung, da die Inhaberin, die Concordia Bau und Boden, insolvent ist. Betrieben wird das Verfahren von der Stadt Leverkusen.

Die Kommune versucht auf diesem Weg, offene Forderungen in Höhe von etwas ĂŒber 20.000 Euro einzutreiben. Bei diesen AußenstĂ€nden handelt es sich unter anderem um nicht gezahlte Grundsteuern fĂŒr die Jahre 2024 bis 2026.

Komplizierte Rechtslage schreckt Interessenten ab

Dass trotz des vergleichsweise niedrigen Einstiegspreises kein Gebot abgegeben wurde, liegt Beobachtern zufolge an den schwierigen Rahmenbedingungen des Objekts. Das Mindestgebot bei dem Termin hÀtte bei etwa 60.000 Euro gelegen. Allerdings verlangt der HauptglÀubiger zusÀtzlich eine Summe von ein paar Hunderttausend Euro.

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Ein Mindestgebot von rund 60.000 Euro, dazu eine zusĂ€tzliche Forderung des HauptglĂ€ubigers von ein paar Hunderttausend Euro — und trotzdem kein einziger Bieter. Solche FĂ€lle zeigen, dass der Preis allein nichts ĂŒber das Risiko sagt. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen, welche Unterlagen Sie vor einem Gebot abgleichen mĂŒssen und wie Sie ein Objekt mit abweichendem FlĂ€chenzuschnitt sauber bewerten. Leitfaden zur RisikoprĂŒfung jetzt anfordern

Als wesentlicher Grund fĂŒr die ZurĂŒckhaltung potenzieller Investoren gelten gravierende Unstimmigkeiten in den Unterlagen: Die behördlichen Grundbuchzeichnungen und die tatsĂ€chlichen Zuschnitte der GewerbeflĂ€chen vor Ort stimmen nicht ĂŒberein. In der RealitĂ€t sind die vorhandenen Ladenlokale grĂ¶ĂŸer als in den amtlichen Registern verzeichnet, was rechtliche und planerische Risiken fĂŒr einen Erwerber birgt.

Nach dem erneuten Misserfolg soll das Verfahren dennoch fortgefĂŒhrt werden. Am Amtsgericht Leverkusen ist vorgesehen, einen fĂŒnften Versteigerungstermin fĂŒr die FlĂ€chen anzuberaumen. Dieser wird voraussichtlich im FrĂŒhjahr 2027 stattfinden.

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