Marmelade und Honig: Neue Kennzeichnungspflichten ab heute
14.06.2026 - 20:55:56 | boerse-global.de
Eine Verordnung des Bundesagrarministeriums setzt eine reformierte EU-Richtlinie um – mit weitreichenden Folgen für Marmelade und Honig.
Das Ende der Marmeladen-Verwirrung
Bisher war die Sache klar: Marmelade durfte nur aus Zitrusfrüchten bestehen, alles andere hieß Konfitüre. Diese strikte Trennung ist Geschichte. Ab sofort dürfen auch Aufstriche aus Erdbeeren, Kirschen oder Aprikosen offiziell als Marmelade verkauft werden.
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Die Kehrseite: Echte Zitrus-Marmelade muss künftig spezifischer benannt werden – etwa als Orangenmarmelade oder Zitronenmarmelade. Die alte Regelung stammte noch aus dem Jahr 1973, als Großbritannien der damaligen EWG beitrat. Schon 2017 hatte der SPD-Politiker Jakob von Weizsäcker eine Reform angeregt.
Herkunft wird zur Pflicht
Auch bei Honig ändert sich einiges. Hersteller müssen jetzt alle Ursprungsländer auf der Verpackung angeben – und zwar in absteigender Reihenfolge nach Gewichtsanteil. Der konkrete Prozentsatz jedes Landes wird ebenfalls Pflicht.
Für den Handel gibt es eine Übergangsfrist: Altbestände mit alter Etikettierung dürfen noch abverkauft werden. Die Reform soll Verbrauchern mehr Transparenz über Herkunft und Zusammensetzung ihrer Lebensmittel bieten.
