Masken-Streit: 500-Millionen-Forderung gegen Spahn vor OLG Köln
Veröffentlicht am: 21.09.2026 um 04:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der juristische Konflikt um Schutzmasken-Lieferungen aus der Anfangsphase der Corona-Pandemie geht in die nächste Instanz. Der Hamburger Textilhändler Matthias Timm von der Pure Fashion Agency hat am 19. September 2026 Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts Bonn eingelegt. Nach der erstinstanzlichen Klageabweisung unter dem Aktenzeichen 1 O 213/25 wird sich nun das Oberlandesgericht Köln mit den millionenschweren Forderungen befassen.
Im Zentrum des Rechtsstreits steht eine erhebliche finanzielle Forderung: Die ursprüngliche Klagesumme des 57-jährigen Unternehmers belief sich auf 287 Millionen Euro. Zusammen mit den aufgelaufenen Zinsen liegt das Volumen inzwischen bei rund 500 Millionen Euro. Streitgegenstand sind Lieferungen von FFP2- und OP-Masken sowie Einweghandschuhen und Schutzkitteln.
Uneinigkeit über Verbindlichkeit früherer Vereinbarungen
Timm stützt seine Ansprüche auf elektronische Korrespondenz mit dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vom 9. März 2020. Der Kläger wertet diese Nachrichten als rechtswirksamen Kaufvertrag. Nach Darstellung des Unternehmers hieß es in den Mitteilungen, das Geschäft solle rechtlich verbindlich eingeloggt werden.
Das Landgericht Bonn sah dies in seinem Urteil aus dem Juli anders und wies die Klage vollumfänglich ab. Die Richter stuften die E-Mails aus dem Ministerium lediglich als unverbindliche Interessenbekundung ein. Zudem erachtete die Kammer mögliche Ansprüche als verjährt. Einen Antrag auf Vernehmung des früheren Ministers als Zeugen lehnte das Gericht damals ab.
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Klägerseite bereitet Begründung vor dem OLG Köln vor
Gegen diese rechtliche Bewertung setzt sich die Klägerseite nun zur Wehr. Rechtsanwalt Dennis Geißler von der Kanzlei Ferox Legal, der Timm in dem Verfahren vertritt, arbeitet derzeit an der schriftlichen Berufungsbegründung für das Oberlandesgericht Köln.
Ein Ende 2023 erwirkter Mahnbescheid entscheidet im laufenden Verfahren darüber, ob Ansprüche durchsetzbar bleiben. Wer Lieferforderungen offen hat, sollte die eigene Verjährungsfrist prüfen, bevor sie unbemerkt abläuft. Der Leitfaden zeigt, wie Verjährungshemmung funktioniert. Leitfaden zur Verjährungshemmung sichern
Die Rechtsvertretung argumentiert, dass damals sehr wohl ein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei. Den Verjährungseinwand weist die Klägerseite zurück: Ein Ende 2023 erwirkter Mahnbescheid habe den Lauf der Verjährungsfrist rechtzeitig gehemmt.
Mit der Berufung muss das Kölner Oberlandesgericht nun prüfen, ob die Absprachen aus den ersten Tagen der Pandemie als bindende Verträge einzustufen sind und ob die geltend gemachten Ansprüche weiterhin durchsetzbar bleiben.
