Medizingeräte-Prüfung: Doppelte Rechtspflicht für Kliniken und Praxen
Veröffentlicht: 13.07.2026 um 16:13 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften reichen nicht aus – zusätzlich greifen spezifische medizinrechtliche Vorgaben. Wer beides nicht sauber verzahnt, geht erhebliche Haftungsrisiken ein.
Doppelte Prüfpflicht für Medizingeräte
Die DGUV V3 schreibt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel vor. In medizinischen Umgebungen kommt die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) hinzu. Die Kombination beider Regelwerke ist Pflicht – keine Option.
Entscheidend sind dabei die sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) und die messtechnischen Kontrollen (MTK). Sie stellen sicher, dass Geräte weder Personal noch Patienten gefährden. Wer diese kombinierten Prüfungen vernachlässigt, haftet im Schadensfall persönlich.
Hygienevorgaben und technische Sicherheit gehen im medizinischen Sektor Hand in Hand. Ein rechtskonformer Hygieneplan schützt Sie vor teuren Fehlern und ergänzt Ihre Sicherheitskonzepte – laden Sie sich hier ein fertiges Muster für Ihren Betrieb herunter. Fertigen Hygieneplan in 4 Schritten kostenlos sichern
Wer darf prüfen? Nur Elektrofachkräfte
Die Kontrollen sind kein Job für angelemtes Personal. Qualifizierte Elektrofachkräfte müssen die Prüfungen durchführen. Üblich ist ein jährlicher Turnus für elektrische Anlagen.
Die Norm DIN EN 62353 setzt dabei den technischen Standard. Sie definiert, wie Wiederholungsprüfungen und Prüfungen vor der Inbetriebnahme ablaufen müssen. Nur so bleiben Messergebnisse vergleichbar und sicher.
Ein Punkt wird oft unterschätzt: die Dokumentation. Ohne lückenlose Aufzeichnung aller Prüfvorgänge können Betreiber ihre Nachweispflicht gegenüber Behörden oder Versicherungen nicht erfüllen.
Neben der technischen Geräteprüfung ist die Unterweisung des Personals im Umgang mit Elektrizität gesetzlich vorgeschrieben. Mit dieser praxiserprobten PowerPoint-Vorlage und Dokumentationshilfe bereiten Sie Ihre Elektro-Unterweisung rechtssicher und in der Hälfte der Zeit vor. Kostenlose Elektro-Unterweisung inklusive Quiz jetzt herunterladen
Haftung als Treiber für Sicherheit
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bildet den übergeordneten Rahmen. Dass Verstöße Konsequenzen haben, zeigt ein Blick in öffentliche Einrichtungen: Fehlt die aktuelle Prüfplakette, wird die Nutzung privater Elektrogeräte oft untersagt. Der Betreiber haftet bei Defekten oder Bränden.
In der Medizintechnik wiegt das Risiko schwerer. Patienten sind direkt betroffen. Experten raten daher, Prüfkonzepte nicht als lästige Bürokratie zu sehen, sondern als Teil des Risikomanagements. Regelmäßige Wartung, normgerechte Prüfung und saubere Dokumentation – das ist das Fundament für einen sicheren Klinikbetrieb.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
