ROUNDUPAsylrechtsreform, Schnellverfahren

Mehrheit kommt jetzt ins Schnellverfahren

Veröffentlicht am: 19.09.2026 um 08:35 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Seitdem die neuen Asylregeln der EuropĂ€ischen Union gelten, wird ĂŒber die Mehrheit der AntrĂ€ge auf Schutz in Deutschland in Schnellverfahren entschieden.

Wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion mitteilt, wurden zwischen dem Inkrafttreten der Reform am 12. Juni und Ende Juli 2.093 beschleunigte Asylverfahren und 1.561 regulĂ€re Asylverfahren eingeleitet. In 2.013 weiteren Verfahren ging es lediglich darum, festzustellen, welches andere EU-Land womöglich fĂŒr den Antragsteller zustĂ€ndig ist.

AsylprĂŒfung darf maximal drei Monate dauern

Die beschleunigten Verfahren mĂŒssen gemĂ€ĂŸ der Reform des Gemeinsamen EuropĂ€ischen Asylsystems (Geas) innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. Die neue EU-Asylverfahrensverordnung erlaubt beschleunigte Verfahren unter anderem fĂŒr Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten oder aus LĂ€ndern, deren EU-weite Anerkennungsquote bei höchstens 20 Prozent liegt. Wer im Schnellverfahren abgelehnt wird, kann auch dann schon abgeschoben werden, wenn seine Klage gegen die Ablehnung noch bei Gericht anhĂ€ngig ist.

Abschiebung trotz Klageverfahren

Eine drohende Abschiebung zu verhindern, ist in solchen FĂ€llen dann nur noch möglich, wenn vor Gericht ein Eilantrag auf vorlĂ€ufigen Rechtsschutz erfolgreich ist. Vor der Reform wurde vor allem mit Menschen aus Staaten, die in Deutschland als sichere HerkunftslĂ€nder eingestuft sind, so verfahren. Es betraf aber auch Asylbewerber, deren AntrĂ€ge aus anderen GrĂŒnden als offensichtlich unbegrĂŒndet angesehen wurden - etwa wegen widersprĂŒchlicher Angaben zu IdentitĂ€t, Herkunft und FluchtgrĂŒnden.

Eine VerlĂ€ngerung der Drei-Monats-Frist ist nicht erlaubt. Wenn das Bundesamt fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge (Bamf) allerdings im jeweiligen Einzelfall feststellt, dass die PrĂŒfung des Antrags Sach- oder Rechtsfragen umfasst, die zu komplex sind, um im beschleunigten Verfahren abschließend geklĂ€rt zu werden, ist ein Wechsel ins regulĂ€re Verfahren möglich, wie die Bundesregierung ausfĂŒhrt. Wer aufgrund der Einstufung seines Herkunftslandes als sicher im beschleunigten Verfahren ist, unterliegt grundsĂ€tzlich einem BeschĂ€ftigungsverbot.

Innenpolitikerin rechnet mit mehr falschen Entscheidungen

Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara BĂŒnger, erwartet: "Es wird wegen der KĂŒrze der Zeit also absehbar zu mehr Fehlentscheidungen kommen." Sie kritisiert zudem, dass die TĂŒrkei "trotz der massiven Verfolgung Oppositioneller und offensichtlich politisch gefĂŒhrter Gerichtsverfahren" nun als sogenannter sicherer Herkunftsstaat im Sinne der EU-Regeln gelte. Die FlĂŒchtlingsrechteorganisation Pro Asyl kritisiert: "Die Bundesregierung setzt die neuen europĂ€ischen Vorgaben hart und weitreichend um."

Zu den HerkunftslÀndern mit einer besonders hohen Schutzquote zÀhlten im ersten Halbjahr dieses Jahres laut Bundesregierung Myanmar, Eritrea, Afghanistan und die PalÀstinensischen Gebiete.

Außengrenzverfahren sind in Deutschland selten

Neu sind auch die sogenannten Grenzverfahren fĂŒr Menschen, die an einer EU-Außengrenze festgestellt werden, was in Deutschland nur die FlughĂ€fen und SeehĂ€fen betrifft. Menschen, die ĂŒber ihre IdentitĂ€t getĂ€uscht haben, AuslĂ€nder, die eine Gefahr darstellen und Menschen aus Herkunftsstaaten, bei denen in Bezug auf deren Asylantrag eine durchschnittliche EU-weite Schutzquote von höchstens 20 Prozent vorliegt, werden dafĂŒr in Einrichtungen untergebracht, die sie wĂ€hrend des laufenden Verfahrens nur zum Zweck der Ausreise verlassen dĂŒrfen. Vom Grenzverfahren ausgenommen sind unbegleitete MinderjĂ€hrige, sofern sie keine Sicherheitsgefahr darstellen.

Vier Standorte fĂŒr Außengrenzverfahren in Deutschland

Wer sich in einer Außengrenzeinrichtung befindet, wird rechtlich so behandelt, als wĂ€re er oder sie nicht im Inland - es gilt die sogenannte Fiktion der Nichteinreise. Laut Auskunft der Bundesregierung gibt es derzeit 282 PlĂ€tze fĂŒr Menschen im Grenzverfahren:

· 200 PlÀtze in Frankfurt am Main

· 27 PlĂ€tze in MĂŒnchen

· 40 PlÀtze neben dem Flughafen Berlin/Brandenburg

· 15 PlĂ€tze interimsweise in Pforzheim fĂŒr Ankommende am Flughafen Stuttgart, bis ein anderer Standort gefunden ist.

Weitere PlĂ€tze und auch Standorte werden derzeit noch geprĂŒft, hergerichtet beziehungsweise geplant.

Zwischen dem 12. Juni und dem 21. August wurden laut Bundesregierung 36 Grenzverfahren abgeschlossen. Sie betrafen unter anderem fĂŒnf brasilianische Staatsangehörige und vier Menschen aus Georgien. 22 Schutzersuchen wurden abgelehnt. In den ersten Wochen wurde den Angaben zufolge zudem vier Menschen aus Ghana, Senegal, Kolumbien und Marokko infolge eines Grenzverfahrens die Einreise verweigert.

Der Blick geht Richtung EU-Außengrenze

Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Grenzverfahren in Staaten wie Polen, Griechenland, Spanien und Italien jeweils deutlich höher ist. Wie viele Asyl-Außengrenzverfahren seit dem 12. Juni in diesen Außengrenzstaaten eingeleitet und abgeschlossen wurden, lĂ€sst sich anhand der bisher veröffentlichten Statistiken jedoch nicht verlĂ€sslich beziffern.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat mehrfach betont, Voraussetzung fĂŒr eine Perspektive zur Beendigung der intensivierten deutschen Binnengrenzkontrollen seien funktionierende Verfahren an den EU-Außengrenzen.

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