Mehrwegverpackungen, PPWR

Mehrwegverpackungen: PPWR verlangt zehn Jahre Aufbewahrung der Dokumentation

Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 01:29 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die EU-Verpackungsverordnung gilt grundsätzlich seit August 2026; digitale Bestandsdaten helfen bei Dokumentation und Kreislauflogistik.
Leere Mehrwegbehälter auf Paletten in einem aufgeräumten Logistiklager bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die digitale Nachverfolgung von Mehrwegbehältern über Barcodes, QR-Codes und RFID gewinnt in der betrieblichen Logistik zunehmend an Bedeutung. Durch die elektronische Erfassung lassen sich Schwundquoten senken und die Umlaufzeiten sowie die Auslastung der Transportmittel optimieren.

Zugleich liefern die generierten Bestands- und Bewegungsdaten wichtige Kennzahlen für Berichte im Rahmen der europäischen Verpackungsverordnung PPWR (Verordnung (EU) 2025/40). Allerdings genügen digitale Erfassungssysteme allein nicht, um die gesamten administrativen und materiellen Anforderungen der Verordnung abzudecken.

Anbieter im Bereich der Transportlogistik wie das Unternehmen COSYS stellen hierfür Behältermanagement-Systeme bereit, die mobile Buchungsvorgänge ermöglichen. Je nach Systemkonfiguration stehen zudem Funktionen auf Basis künstlicher Intelligenz zur Verfügung, darunter automatische Fotoauswertungen und Füllstandserkennungen, mit denen Bestände präziser erfasst werden können.

Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung

Der rechtliche Druck auf die Industrie ist hoch: Die Verordnung (EU) 2025/40 trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt grundsätzlich seit dem 12. August 2026. Sie ersetzt die frühere Richtlinie 94/62/EG.

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Ziel der Neuregelung ist es, den Verpackungsabfall pro Kopf in der Europäischen Union schrittweise zu senken: Bis 2030 ist eine Reduktion um 5 Prozent gegenüber dem Bezugsjahr 2018 vorgesehen, bis 2035 um 10 Prozent und bis 2040 um 15 Prozent.

Für Unternehmen gelten damit verbindliche Umweltkriterien und Dokumentationsanforderungen. So traten zum 12. August 2026 Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen in Kraft: Vorgeschrieben sind maximal 25 ppb je Einzel-PFAS, 250 ppb für die PFAS-Summe und 50 ppm für den kumulativen Gesamt-PFAS-Gehalt.

Der Gehalt an Schwermetallen (Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom) darf zusammen 100 mg/kg nicht überschreiten. Parallel dazu gelten Aufbewahrungsfristen für die technische Dokumentation von fünf Jahren bei Einwegverpackungen und zehn Jahren bei Mehrwegverpackungen.

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Dokumentationspflichten und Rezyklateinsatz

Über das reine Behältermanagement hinaus fordert die PPWR umfassende organisatorische Anpassungen. Im E-Commerce gilt für Transport-, Um- und Versandverpackungen eine stufenweise Begrenzung des Leerraums auf höchstens 50 Prozent einschließlich Füllmaterial; für Verkaufsverpackungen greift ab dem 12. Februar 2028 eine Pflicht zur Reduzierung auf das Mindestmaß.

Artikel 7 der Verordnung setzt zudem Quoten für Rezyklate aus Endverbraucherabfällen (Post-Consumer-Rezyklat, PCR) fest. Für viele Industrie- und Transportverpackungen gilt ab 2030 ein Mindestanteil von 35 Prozent PCR, der ab 2040 auf 65 Prozent steigt.

Bei Einweg-Getränkeflaschen liegen die Zielwerte bei 30 Prozent ab 2030 und 65 Prozent ab 2040, während Industrieabfälle (PIR) für die Quoten nicht angerechnet werden.

Erweiterte Herstellerverantwortung und Datenqualität

Hinsichtlich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) war ursprünglich ab dem 12. August 2026 die Benennung eines Bevollmächtigten je EU-Mitgliedstaat vorgesehen. Die Europäische Kommission legte hierzu am 10. Dezember 2025 einen Vorschlag vor (COM(2025) 982), der eine Verschiebung dieses Termins auf den 1. Januar 2035 vorsieht; dieser Vorschlag ist bislang nicht beschlossen.

Händler und Plattformen müssen zudem Konformitätserklärungen bereithalten, während die Mitgliedstaaten bis zum 12. Februar 2027 nationale Sanktionsregelungen festlegen müssen.

Wissenschaftler des Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik CCPE betonen in diesem Zusammenhang, dass standardisierte Datenstrukturen, belastbare Datenqualität und eine funktionierende Kreislauflogistik zentrale Voraussetzungen für eine tragfähige Kreislaufwirtschaft darstellen. Bis 2030 seien datengetriebene Abläufe mit digitalen Produktpässen zu erwarten, um den Nachweispflichten entlang der Lieferketten gerecht zu werden.

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