Garantie-Produkt

Mein Garantie-Produkt ist gefallen - wie kann das sein?

Veröffentlicht: 06.04.2007 um 12:24 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Vor einigen Wochen haben wir unseren Lesern empfohlen, die Garantieanleihe „Rising Asia Garant“ (WKN TB0QEF) zu zeichnen. Das Papier bietet auch zartbesaiteten Anlegern die Chance, am vielzitierten Wachstum Asiens teilzuhaben. Es ist mit den Leitindizes in Japan (Nikkei 225), Hongkong (Hang Seng), China (Hang Seng China Enterprise), Südkorea (Kospi 200) und Australien (S&P ASX 200) unterlegt. Gleichzeitig ist der Kapitaleinsatz durch die Garantiekomponente voll abgesichert. Eine ideale Möglichkeit also, sich in boomende Märkte einzukaufen, ohne die üblichen Risiken in Kauf zu nehmen. Die Laufzeit endet am 8. April 2011 und ist somit überschaubar. Inzwischen wird das Papier regulär gehandelt und kann börsentäglich gekauft und verkauft werden. Allerdings ist der Kurs vorübergehend unter den Nennbetrag von 100,- Euro gefallen. Dies hat einige besorgte Leser auf den Plan gerufen, die schnell zum Telefon griffen, um ihren Sorgen bei uns Ausdruck zu verleihen. Man habe doch - so die allgemeine Klage - eine Garantie-Anleihe erworben; der Kapitalschutz sei zugesichert worden. Wie könne es denn sein, dass ein solches Papier unter den Ausgabepreis rutsche? Sind die Versprechen der Emittenten heutzutage nichts mehr wert? Um es vorwegzunehmen: Es kann Entwarnung gegeben werden. Der Kapitalerhalt ist und bliebt garantiert. Allerdings greift die Garantie natürlich nur am Ende der Laufzeit, also am 8. April 2011. Dann wird mindestens der Nennbetrag ausbezahlt. Die Anleger müssen damit rechnen, dass das Papier irgendwann in diesem Zeitraum unter diese Schwelle fallen kann. Darüber hinaus bedeutet „Kapitalgarantie“ nicht, dass jeder beliebige Kaufpreis abgesichert ist, zu dem die Anleihe zwischenzeitlich erworben wird. Wer eines Tages beispielsweise bei 130,- Euro einsteigt, kann auch Geld verlieren. Am Ende der Laufzeit werden in jeden Fall mindestens 100,- Euro ausbezahlt. Wenn die zugrundegelegten Indizes steigen, dann auch mehr. Um zu verstehen, wie ein solches Papier nach unten gehen kann, muss man sich seine Konstruktion vor Augen halten. Die Kapitalgarantie wird hier – wie in den meisten Fällen - durch einen Zero-Bond (Nullkuponanleihe) gewährleistet. Bei einem solchen Zinspapier finden während der Laufzeit keine Zahlungen statt. Stattdessen wird der (höhere) Nennwert zum Laufzeitende ausbezahlt. Der Wert des Zero-Bond steigt in dieser Zeit also kontinuierlich bis auf 100 Euro und deckt so die Garantie-Komponente ab. Mit der Differenz zwischen dem Nennwert des Garantie-Produkts und dem Kosten für den Bond wurden Optionen auf die fünf genannten Indizes erworben. Diese sind mit einem hohen Hebel ausgestattet und sollen für die zusätzliche Rendite sorgen. Wenn die Indizes steigen, sind auch die Anleihen-Eigner dabei. Rutschen sie stattdessen in den Keller, dann verfallen die Optionen. Die Anleger erhalten dann lediglich 100,- Euro erstattet – was wiederum dem Gegenwert der Nullkupon-Anleihe entspricht. Wem diese (vereinfachende) Erklärung zu schwierig erscheint, dem sei dennoch versichert: Garantie-Papiere mögen zwar vorübergehend nach unten sacken, am Ende steht der garantierte Betrag aber zur Verfügung. Deshalb ist es sicherlich auch kein Fehler, ein solches Produkt zu kaufen, wenn es vorübergehend unter den Nennwert geglitten ist. Sobald Garantieanleihen aber gut gelaufen sind, gelten sie als relativ uninteressant. Dann weisen sie nämlich tatsächlich gewisse Kursrisiken auf – auch wenn diese geringer sind, als wenn man mit einem Direkt-Investment ungesichert in die Vollen geht.

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