Mercosur-Abkommen, Dokumentationspflichten

Mercosur-Abkommen: Neue Dokumentationspflichten für 60.000 Exporteure

02.06.2026 - 01:20:17 | boerse-global.de

Seit Mai gelten strenge Dokumentationspflichten im EU-Mercosur-Handel. Besonders KMU müssen neue Herkunftsnachweise beachten.

Mercosur-Abkommen: Neue Dokumentationspflichten für 60.000 Exporteure - Bild: über boerse-global.de
Mercosur-Abkommen: Neue Dokumentationspflichten für 60.000 Exporteure - Bild: über boerse-global.de

000 EU-Exporteure. Das vorläufige Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem südamerikanischen Mercosur-Block ist in Kraft – und bringt bürokratische Hürden mit sich. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen sich auf neue Nachweise einstellen. Rund 30.000 von ihnen sind von den Regelungen betroffen.

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Übergangsfristen und Herkunftsnachweise

Die italienische Zollbehörde ADM veröffentlichte Ende April technische Leitlinien zu den Ursprungsregeln und Zollkontingenten. Exporteure können während einer Übergangsphase von bis zu fünf Jahren wählen: Sie nutzen entweder ein Ursprungszeugnis nach Anhang 3-D oder die Standard-Ursprungserklärung aus Anhang 3-C.

Ein wichtiger Unterschied: Paraguay wird während dieser Übergangszeit ausschließlich das Ursprungszeugnis akzeptieren. Die Gültigkeitsdauer der Ursprungserklärungen beträgt zwölf Monate ab Ausstellungsdatum. Importeure können zudem bis zu zwei Jahre nach der Einfuhr eine rückwirkende Präferenzbehandlung beantragen. Alle Handelsdokumente müssen mindestens drei Jahre lang aufbewahrt werden.

Für Waren, die sich bei Inkrafttreten des Abkommens bereits auf dem Transportweg befanden, gilt eine sechsmonatige Frist zur Einreichung der Ursprungserklärungen. Die EU-Kommission kann Ursprungsüberprüfungen einleiten – die Antwortfrist beträgt zehn Monate. Bleibt eine Antwort aus, droht der Verlust der Präferenzbehandlung.

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Schutzklausel für europäische Landwirte

Der EU-Rat verabschiedete zudem eine bilaterale Schutzklausel für Agrarprodukte. Sie soll europäische Bauern vor plötzlichen Importwellen aus Mercosur-Staaten schützen. Die Regelung sieht eine Schwelle von fünf Prozent vor, berechnet auf Basis eines Dreijahresdurchschnitts. Überschreiten die Importe diesen Wert, können Untersuchungen eingeleitet werden.

Diese Prüfungen dürfen maximal vier Monate dauern. In dringenden Fällen sind Notmaßnahmen bereits innerhalb von 21 Tagen möglich. Parallel dazu verstärkt die EU-Kommission die Marktüberwachung, um Importmengen und Preisentwicklungen genau im Blick zu behalten.

Neue Handelsnetzwerke und digitale Systeme

Die Handelsdynamik in der Region entwickelt sich weiter. Uruguays Außenminister Mario Lubetkin legte am 1. Juni 2026 dem nationalen Parlament das Mercosur-EFTA-Abkommen vor. Dieses Freihandelsabkommen mit Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein orientiert sich an den EU-Standards und eröffnet Mercosur-Mitgliedern den Zugang zu vier weiteren europäischen Märkten.

Parallel dazu führen Brasilien und Indien ein elektronisches Zertifizierungssystem für Ursprungsdokumente ein. Die digitale Lösung ersetzt Papierprozesse für mehrere Warengruppen – darunter Textilien, Maschinen sowie Fette und Öle.

Nicht alle Staaten drängen jedoch ungebremst in die Integration. Panamas Handelsminister Julio Moltó betonte kürzlich, dass sein Land bei den eigenen Mercosur-Beitrittsverhandlungen den Schutz der nationalen Produktion priorisieren werde. Sensible lokale Sektoren blieben von den Gesprächen ausgeschlossen, um die wirtschaftliche Stabilität zu sichern.

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