Meta-Datenleck, OLG MĂŒnchen

Meta muss nach Facebook-Datenleck 100 Euro an Nutzer zahlen

Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 16:19 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Oberlandesgericht MĂŒnchen hat Meta wegen des Facebook-Datenlecks von 2019 zur Zahlung von jeweils 100 Euro an zwei Nutzer verurteilt. Zugleich muss der Konzern fĂŒr mögliche kĂŒnftige materielle SchĂ€den der KlĂ€ger einstehen.

Der Facebook-Mutterkonzern Meta ist mit potenziell teuren Klagen konfrontiert. (Symbolbild) - Bild: Anna Ross/dpa
Der Facebook-Mutterkonzern Meta ist mit potenziell teuren Klagen konfrontiert. (Symbolbild) - Bild: Anna Ross/dpa

Das Oberlandesgericht MĂŒnchen hat den Facebook-Mutterkonzern Meta wegen des Datenlecks aus dem Jahr 2019 zur Zahlung von jeweils 100 Euro an zwei bayerische Nutzer verurteilt.

Gericht spricht EntschÀdigung zu

ZusĂ€tzlich muss Meta fĂŒr mögliche materielle SchĂ€den aufkommen, die den beiden KlĂ€gern kĂŒnftig noch entstehen könnten. Der 36. Senat ließ Revisionen zum Bundesgerichtshof nicht zu.

In einem dritten Verfahren wies das Gericht die Berufung des Konzerns gegen ein erstinstanzliches Urteil zurĂŒck. Die Entscheidungen ergingen in drei zivilrechtlichen Berufungsverfahren.

Daten von mehr als einer halben Milliarde Menschen

Unbekannte TÀter hatten zwischen Januar 2018 und September 2019 eine Schwachstelle bei Facebook ausgenutzt und persönliche Daten von weltweit mehr als einer halben Milliarde Nutzern kopiert. Im Jahr 2021 wurden die DatensÀtze im Internet veröffentlicht.

In den MĂŒnchner Verfahren ging es um Vor- und Familiennamen, Telefonnummern, Geschlecht sowie Facebook-Nutzer-IDs. Nach Angaben auf der Website des Bundesamts fĂŒr Justiz sollen in Deutschland rund sechs Millionen Menschen betroffen sein.

Sammelklage in Hamburg

Die Klagen richteten sich gegen die europÀische Meta-Gesellschaft in Irland. Vor dem Oberlandesgericht Hamburg hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen wegen des Datenlecks eine Sammelklage eingereicht.

Meta hĂ€lt diese Klage fĂŒr unzulĂ€ssig. Der EuropĂ€ische Gerichtshof klĂ€rt derzeit die damit verbundenen Rechtsfragen.

Weitere EntschÀdigungsklagen in den USA

Auch in den USA ist Meta seit Jahren mit zahlreichen EntschÀdigungsklagen konfrontiert. Im August stimmte der Konzern in einem Verfahren zu den Auswirkungen sozialer Medien auf Kinder einer Zahlung von etwa 17 Milliarden Dollar an mehrere Bundesstaaten zu.

Diese hatten Meta vorgeworfen, Kinder und Jugendliche bewusst von Facebook abhĂ€ngig zu machen. Der Konzern wies die VorwĂŒrfe zurĂŒck, akzeptierte jedoch die Zahlung und weitere Auflagen.

Ein Urteil mit Signalwirkung

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts MĂŒnchen ordnet den Verlust der Kontrolle ĂŒber persönliche Facebook-Daten als ersatzfĂ€higen immateriellen Schaden ein. Die zugesprochenen 100 Euro pro Person sind fĂŒr Meta finanziell gering, können aber fĂŒr viele Ă€hnlich gelagerte Verfahren als Orientierung dienen.

Betroffen waren nach den Gerichtsangaben Namen, Telefonnummern, Geschlecht und Facebook-Nutzer-IDs. Solche Angaben ermöglichen zwar nicht unmittelbar den Zugriff auf Bankkonten, können aber fĂŒr personalisierte Betrugsversuche, unerwĂŒnschte Kontaktaufnahmen und die Zuordnung digitaler Profile genutzt werden. Das Risiko endet deshalb nicht mit der Veröffentlichung der DatensĂ€tze.

EuropÀische KlÀrung steht aus

Entscheidend fĂŒr die weitere GrĂ¶ĂŸenordnung ist das Verfahren zur Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamburg. Der EuropĂ€ische Gerichtshof soll klĂ€ren, ob die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen zulĂ€ssig ist. Eine gebĂŒndelte Durchsetzung könnte die Zahl der Betroffenen und die wirtschaftliche Bedeutung des Falls deutlich erhöhen.

FĂŒr Nutzer bedeutet das Urteil zugleich, dass DatenschutzverstĂ¶ĂŸe nicht zwingend einen konkret bezifferbaren finanziellen Verlust voraussetzen mĂŒssen. Die MĂŒnchner Entscheidungen sind wegen der nicht zugelassenen Revision zunĂ€chst rechtskrĂ€ftig, die grundsĂ€tzliche Entwicklung hĂ€ngt jedoch weiterhin von weiteren Gerichten und der europĂ€ischen Rechtsprechung ab.

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